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Moin,
Ich möchte euch eine Geschichte erzählen die mir gerade passiert und würde mich freuen , wenn jemand Erfahrungen damit hat die er mir mitteilen möchte.
Vor einiger Zeit war ich bei einem Kumpel in Berlin zu besuch, er war im Badezimmer, und sein Handy klingelte welches im Wohnzimmer lag.
Ich wollte ihm einen Gefallen tun und brachte ihm das Handy ins Badezimmer, bin dann aber unglücklich gestolpert und das Telefon fiel auf den Fliesenboden, das Glas hat mehrere Risse, ansonsten ist das Handy aber funktionstüchtig.
Den Schaden habe ich zügig bei meiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet.
Das ging auch alles ziemlich schnell und die haben sich mit dem Geschädigten in Verbindung , er sollte dann das komplette Handy zu denen schicken, nach Hannover.
Das geschädigte Handy ist noch keine zwei Jahre alt und hatte einen Neupreis von 600 €.
Er hat sich dann zumindest ein günstiges 20 € Handy gekauft damit er telefonieren kann.
Nun nach circa drei Wochen kam ein Schreiben zum Geschädigten, er würde 145 € bekommen und das Handy würde einbehalten werden .
Eine Foto Kopie von dem Schreiben ist auf dem Weg zu mir hin.
Im ersten Moment halte ich das für einen schlechten Scherz, zumal das Handy einen höheren Wert hat, das Glas lässt sich auch austauschen und es kostet circa 200 € .
Vielleicht hat der geschädigte das Schreiben aber auch missverstanden.
Ich werde es ja bald lesen.
Was sagt ihr dazu?
Darf die Versicherung sein Eigentum einfach so ein behalten?
Selbstverständlich sind weder der geschädigte noch ich mit dem Vorschlag der Versicherung einverstanden und ich werde mich mit denen in Verbindung setzen aber grundsätzlich die Frage ob die Versicherung so etwas darf ?
Noch ein Hinweis, ich habe die Versicherung seit circa 15 Jahren, einen Privatschaden hatte ich noch nie!
Dankeschön
Ich möchte euch eine Geschichte erzählen die mir gerade passiert und würde mich freuen , wenn jemand Erfahrungen damit hat die er mir mitteilen möchte.
Vor einiger Zeit war ich bei einem Kumpel in Berlin zu besuch, er war im Badezimmer, und sein Handy klingelte welches im Wohnzimmer lag.
Ich wollte ihm einen Gefallen tun und brachte ihm das Handy ins Badezimmer, bin dann aber unglücklich gestolpert und das Telefon fiel auf den Fliesenboden, das Glas hat mehrere Risse, ansonsten ist das Handy aber funktionstüchtig.
Den Schaden habe ich zügig bei meiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet.
Das ging auch alles ziemlich schnell und die haben sich mit dem Geschädigten in Verbindung , er sollte dann das komplette Handy zu denen schicken, nach Hannover.
Das geschädigte Handy ist noch keine zwei Jahre alt und hatte einen Neupreis von 600 €.
Er hat sich dann zumindest ein günstiges 20 € Handy gekauft damit er telefonieren kann.
Nun nach circa drei Wochen kam ein Schreiben zum Geschädigten, er würde 145 € bekommen und das Handy würde einbehalten werden .
Eine Foto Kopie von dem Schreiben ist auf dem Weg zu mir hin.
Im ersten Moment halte ich das für einen schlechten Scherz, zumal das Handy einen höheren Wert hat, das Glas lässt sich auch austauschen und es kostet circa 200 € .
Vielleicht hat der geschädigte das Schreiben aber auch missverstanden.
Ich werde es ja bald lesen.
Was sagt ihr dazu?
Darf die Versicherung sein Eigentum einfach so ein behalten?
Selbstverständlich sind weder der geschädigte noch ich mit dem Vorschlag der Versicherung einverstanden und ich werde mich mit denen in Verbindung setzen aber grundsätzlich die Frage ob die Versicherung so etwas darf ?
Noch ein Hinweis, ich habe die Versicherung seit circa 15 Jahren, einen Privatschaden hatte ich noch nie!
Dankeschön