BA: Probleme die durch den Brexit entstehen könnten?

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bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
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BSL
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Warnschuss durch EU an IAG und auch heutiger Leitartikel in der Financial Times. Ich verweise auf Flyertalk weil ich es dort gefunden hatte.

https://www.flyertalk.com/forum/30630565-post95.html

Extract:
Brussels has warned IAG that its favoured plans to continue flying freely in and around Europe in the event of a no-deal Brexit do not work, in a potentially serious setback fro the owner of British Airways and Iberia..... Part of IAG's strategy to maintain its UK and EU flying rights is to stress that its individual airlines are domestically owned through a series of trusts and companies, rather than judged as part of the bigger group, which has a high proportion of non-EU investors.
This refers to the cunning wheeze that Iberia is owned by the Spanish retail conglomerate El Cortes Inglés (ironic naming being what it is), and that BA is really a subsidiary of a mysterious English charity. Lex on the back page says a sense of proportion is necessary, that the turbulence to sterling probably more important to IAG than ownership questions, but ends: "Expect more flight anxiety to come".
 
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kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Stand der Dinge ist bei einem eventuellen „No Deal Brexit“ (andersorts auch „harter Brexit genannt), dass eine Übergangsfrist von 6 Monaten beginnt.

In dieser behalten britische Airlines für 6 Monate ihre Recht für Flüge in die EU und UK hat signalisiert, dass man das anders rum genauso handhaben würde. Was dann nach den 6 Monaten passiert, muss besprochen werden.

Also grundsätzlich alles okay für den Flugverkehr, allerdings ist auch hier (wie fast immer im Leben) der Teufel ein Eichhörnchen.

Die EU-Kommission hat einen Notfallplan vorgelegt, wonach der Flugverkehr bei einem harten Brexit auf dem Niveau von 2018 aufrechterhalten werden soll, erläutert der DRV. Das heißt: Vor allem neue Flugverbindungen des Sommerflugplans 2019 würden ausfallen, erklärt der Luftfahrtexperte Heinrich Großbongardt aus Hamburg. Auch zusätzliche Flüge auf einer bestehenden Strecke wären betroffen. Seiner Ansicht nach könnten davon Dutzende Flüge wöchentlich betroffen sein. «Das würde Zehntausende Passagiere treffen.»

Gut, Frequenzerhöhungen zurück zu nehmen ist ja nicht so das Thema, man fliegt die Strecke ja trotzdem weiterhin.

Fällt denn jemandem eine Strecke DE-UK ein, die erst 2019 neu aufgenommen wurde und die damit sofort wegfallen würde?
 
A

Anonym38428

Guest
GLA-DUS - zumindest wechselt der Operator von Eurowings auf Loganair.
 
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Marty McFlight

Erfahrenes Mitglied
14.09.2016
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Stand der Dinge ist bei einem eventuellen „No Deal Brexit“ (andersorts auch „harter Brexit genannt), dass eine Übergangsfrist von 6 Monaten beginnt.

In dieser behalten britische Airlines für 6 Monate ihre Recht für Flüge in die EU und UK hat signalisiert, dass man das anders rum genauso handhaben würde. Was dann nach den 6 Monaten passiert, muss besprochen werden.

Dann entspanne ich mich mal. Fliege mit Beginn der Sommerferien BA DUS-LHR-MIA und Return. Sollte also alles klappen.
Nur mal so aus Interesse. Was wäre denn, wenn BA nun nicht fliegen dürfte. Bliebe der Passagier auf dem Schafen sitzen? Oder müsste BA auf einen anderen Zubringer umbuchen? Kann das jemand aufschlüsseln?
 

Aui

Reguläres Mitglied
05.09.2017
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Hallo zusammen,

ich plane aktuell für nächsten Sommer eine Reise, welche evtl. Mit BA durchgeführt wird. Flüge werden von D über UK nach USA gehen und Retour.
Die Frage welche ich mir aktuell stelle, sollte man eine solche Verbindung aktuell buchen in Bezug auf den Brexit Ende Oktober?

Ist bei einem No-Deal Brexit die Verlängerung bis Ende 2020 für alle Luftrechte (Überflug, Lande und Zulassung) gesichert?

Vielen Dank
 

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
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GIB | BER
Es ist nichtmal gesichert ob sich BA mit seinen GBP dann noch Kerosin leisten kann.

Wie auch immer - wenn der Flug flöten gehen sollte (unwahrscheinlich) haste ja nach dem 31.10. genug Zeit, dich um eine Alternative zu kümmern.
 
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kingair9

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18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Hallo zusammen,

ich plane aktuell für nächsten Sommer eine Reise, welche evtl. Mit BA durchgeführt wird. Flüge werden von D über UK nach USA gehen und Retour.
Die Frage welche ich mir aktuell stelle, sollte man eine solche Verbindung aktuell buchen in Bezug auf den Brexit Ende Oktober?

Ist bei einem No-Deal Brexit die Verlängerung bis Ende 2020 für alle Luftrechte (Überflug, Lande und Zulassung) gesichert?

Vielen Dank

Das weiß heute keiner so ganz genau.

Es gibt eine Übergangsfrist von 6 oder 12 Monaten (unterschiedliche Angaben), mit der die Flüge zwischen EU und GB auf dem Niveau von 2018 weitergeführt werden können. Und es ist auch zu erwarten, daß sich EU und GB im Laufer dieser Übergangsfrist auf ein neues Abkommen einigen werden.

Also gerade im Bezug auf BA würde ich mir da im Augenblick nicht allzu große Sorgen machen - zu 100% garantieren kann es Dir im Augenblick aber niemand. Ich persönlich würde buchen.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Die Frage welche ich mir aktuell stelle, sollte man eine solche Verbindung aktuell buchen in Bezug auf den Brexit Ende Oktober?

Ist bei einem No-Deal Brexit die Verlängerung bis Ende 2020 für alle Luftrechte (Überflug, Lande und Zulassung) gesichert?

Vielen Dank

Bis zum Abschluss eines bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen EU und UK, längstens aber bis 30. März 2020, dürfen Flüge zur Beförderung von Personen zwischen EU und UK - wie bisher unbegrenzt - durchgeführt werden (Flüge der sog. 3. und 4. Freiheit). Kommt es also zum Austritt Oktober 2019, dürfen BA und Co noch fünf Monate weiter Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zwischen EU und UK (bzw. andersrum) anbieten.

Um Flüge in die EU durchführen zu können, müssen britische Airlines außerdem für ihr Fluggerät bei der EASA neue Sicherheitszertifikate beantragen, weil es sich beim Vereinigten Königreich dann um einen „Drittstaat“ handelt. Die EU hat angekündigt, dass die bestehenden Zertifikate für die ersten neun Monate nach dem Brexit auch innerhalb der EU gelten. Aber auch das gilt begrenzt, nämlich bis max. September 2020 oder bis zum Abschluss eines Abkommens EU und UK.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
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Bis zum Abschluss eines bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen EU und UK, längstens aber bis 30. März 2020, dürfen Flüge zur Beförderung von Personen zwischen EU und UK - wie bisher unbegrenzt - durchgeführt werden (Flüge der sog. 3. und 4. Freiheit). Kommt es also zum No-Deal Brexit Ende Oktober 2019, dürfen BA und Co noch fünf Monate weiter Punkt-zu-Punkt-Verbindungen zwischen EU und UK (bzw. andersrum) anbieten.

Sagt wer? Die EU? Und wenn die sich das anders überlegen, weil der Johnson ihnen auf die Nerven geht?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Das ist Teil des bisherigen Deals EU/UK.

Was passiert im Falle des No Deal? Dann wird UK ein Drittstaat ohne Übergangsvereinbarungen. Jedwedes EU Primär-/Sekundärrecht wird ab dem Zeitpunkt keine Anwendung mehr finden. Verlieren deshalb BA und Co Start- und Landerechte? Wohl kaum.

Zum einen würden alte, bilaterale Abkommen (sofern nicht gekündigt) nach Ende des Anwendungsvorrangs des Europarechts wieder aufleben, zum anderen legt die grundsätzlichen Strategie der EU und ihrer Mitglieder, möglichst liberale Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten auszuhandeln, wohl nicht nur nahe, dass (ggf. mit Ausnahme innergemeinschaftlicher Kabotage) auch das UK die typischen Rechte, jedenfalls 1.-4. Freiheit gewährt werden. Entweder mittels Abkommen, oder mittels temporärer Einzelgenehmigungen. Auch die EU hat kein Interesse daran, dass ab 1. November kein Flugverkehr mehr zwischen dem Festland und der Insel stattfindet.
 

Aui

Reguläres Mitglied
05.09.2017
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Dank euch für die Infos, es geht mir hauptsächlich darum, was pasiert wenn der Flug nach London nicht mehr durchgeführt werden kann.
Wenn mir BA dann eine Alternative gibt ist es ja kein Problem, wobei die sicher nicht Ihr Drehkreuz opfern deshalb.

Sollten die einfach den Flug streichen, müssten eigentlich die ganzen Flüge gestrichen werden. Ich denke in so einem Fall hätte man ein extra Rücktrittsrecht, dann könnte man sich wie Alex geschrieben hat um Alternativen kümmern.

Ich denke ich werde es mal riskieren ;-)
 
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RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
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Ich werde, wie bisher fast jedes Jahr, Weihnachten (26.12 - 5.1.) FRA-LCY mit BA fliegen. Frage: Jetzt buchen oder noch warten?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
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Die EU hat angekündigt, den Betrieb unilateral auf Stand 2018 weiterlaufen zu lassen, 6-12 Monate sind da zu erwarten. Würde da recht unbesorgt jetzt buchen.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
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Bayern & Tirol
Interessanter Artikel. Ein Hinweis: Die Übergangsregelung ist ein Angebot der EU. Sie. Wurde noch nicht von UK angenommen. Die Frage ist auch, wie lange wird es dauern, bis die Verkehrsrechte neu verhandelt werden. Das Thema Ownership and Control ist eine weitere harte Nuss, die einige Unternehmen noch nicht wirklich gelöst haben. Für AIG, Easyjet, Ryanair, Thomas Cook oder TUI sind da noch einige Fragen offen. Es wird nicht reichen, nur die Zulassung der Flugzeuge zu ändern.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Interessanter Artikel. Ein Hinweis: Die Übergangsregelung ist ein Angebot der EU. Sie. Wurde noch nicht von UK angenommen. Die Frage ist auch, wie lange wird es dauern, bis die Verkehrsrechte neu verhandelt werden. Das Thema Ownership and Control ist eine weitere harte Nuss, die einige Unternehmen noch nicht wirklich gelöst haben. Für AIG, Easyjet, Ryanair, Thomas Cook oder TUI sind da noch einige Fragen offen. Es wird nicht reichen, nur die Zulassung der Flugzeuge zu ändern.

Stimmt. Aber Verkehrsrechte der 1. - 4. Freiheit zu verhandeln und zu vereinbaren, das dürfte kaum eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Und das würde ich - im Fall der Fälle - als erstes Maßnahmenpaket in kürzester Zeit erwarten, so dass die Schwierigkeiten des Direktverkehrs adressiert wären.

Bei Ownership & Control sehe ich, dass sich einiges getan hat: Das UK Government hat angekündigt, nach Austritt Ownership & Control bis auf Weiteres nicht kontrollieren und durchsetzen zu wollen, um Airlines in UK nicht der Gefahr auszusetzen, das bspw. Inlandsverkehr (Kabotage) nicht mehr stattfinden kann bzw. Flugbetriebsgenehmigungen entzogen werden. Und Airlines haben ja schon vorgesorgt: Wizz Air bspw. hat in UK eine Tochter gegründet (Sept. 2017), die Wizz Air UK mit eigener Flugbetriebsgenehmigung durch die UK CAA, um auch zukünftig Flüge ab UK mit Drittstaatenziel ausführen zu können.

Und wie sieht es andersherum aus? Mit VO (EU) Nr. 2019/502 hat die EU britische Airlines aufgefordert, binnen einer Übergangsfrist von sieben Monaten ab Austritt einen Maßnahmenplan vorzulegen, um EU Ownership & Control gerecht zu werden zwecks Weiterführung innengemeinschaftlichen Flugverkehrs und Wahrnehmung von Verkehrsrechten ggü Drittstaaten. Da ist einiges passiert: EZY hat einen solchen Plan vorgelegt, um sicherzustellen, dass nach dem Brexit der Eigentumsanteil von EU Staatsangehörigen nicht unter 50,5 % fällt (u.a. Einschränkung von Teilnahme-/Stimmrechten; Verkauf von Aktien); ähnlich bei IAG: Reduzierung des Aktienbesitzes von Nicht-EU Anteilshabern auf 47,5 % und Aktienausgabe nur noch an EU Investoren. Und dann nochmal zurück zu EZY: Die haben mit EasyJet Europe in Wien eine eigene Flugbetriebsgenehmigung und die Hälfte der Flotte wurde auch dorthin verschoben und neu-registriert. FR ist anders gelagert: Das sind Iren, aber ein Großteil ihres Aktienbestands wird in London gehandelt und durch Briten gehalten. Unvorbereitet ist man aber nicht.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Nicht nur Easyjet, auch Ryanair, der britisch-spanische Luftfahrtkonzern IAG und die ungarische, aber in London börsennotierte Billigairline Wizz müssen verhindern, dass sie nach dem Brexit das Recht zu Flügen innerhalb der EU verlieren. Denn nach EU-Recht dürfen das nur Airlines, die zu mehr als 50 Prozent im Eigentum und unter Kontrolle von EU-Ansässigen sind.
IAG hat die Flugrechte für ihre spanischen Töchter Iberia und Vueling sowie für Aer Lingus aus Irland, die traditionell schon mehrheitlich Anteilseignern aus den EU-Ländern gehören, über Vereinbarungen mit Spanien und Irland abgesichert. Zuletzt besetzte sie den Verwaltungsrat um, damit die Mehrheit der Mitglieder aus der EU stammt.
Ob das für die notwendige Rechtssicherheit sorgt oder die branchenspezifischen EU-Vorschriften zu Airlines geändert werden, ist offen. Denn trotz der Pläne, durch das Beschneiden von Aktionärsrechten die EU-Lizenz zu schützen, hatten sich die betroffenen EU-Länder Spanien, Irland und Ungarn in den Brexit-Verhandlungen im Dezember Insidern zufolge für eine Lockerung der Regel eingesetzt.

https://www.wiwo.de/unternehmen/han...-fluglizenz-rechtlich-absichern/26767618.html
 
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