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ambodenbleiberin

Erfahrenes Mitglied
24.04.2015
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Der (zumindest der deutsche) Reisepass ist doch Eigentum des Staates, nicht der Person. Zumindest meine ich, dass das auch in den Papieren steht (habe ihn nicht dabei, kann nicht nachgucken). Demnach müsste das den Pass einbehaltende Unternehmen ja erst eine Anfrage an die Bundesrepublik stellen, oder nicht? Kennt sich da jemand juristisch aus?

Ich hätte äußerst was dagegen, dass mein Pass einbehalten würde.

Dass vielen Menschen leider keine andere Wahl bleibt, als sich dem zu fügen, zu unterwerfen, wollen sie Geld verdienen, ist traurig, lasse ich aber mal aussen vor und schreibe aus meiner Sicht als Staatsbürgerin der Bundesrepublik D.