Rail and Fly von AB storniert Zug Ticket zurückholen ?

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Ist ja schön, daß das mal geklappt hat und nicht storniert wurde, aber es gibt kein Anrecht auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Wenn ich das hier

13 FEB FRA DB Lounge 1Klasse 0800 1000 HG-Fan

aus dem Loungetreff-Thread in Verbindung mit dem Eröffnungsposting richtig interpretiere, beabsichtigte HGFan offenbar, mit der/einer Frühmaschine von VIE nach FRA zu fliegen, in der DB-Lounge ein wenig zu chillen und dann weiter nach SZG zu fahren. Abseits alles Rechtlichen kann man dazu m.E. nur sagen, wenn man sowas zu an sich unerlaubten Bedingungen bucht und dies auffliegt, sollte man sich darüber nicht allzu sehr aufregen und auch nicht gleich die €-Zeichen vor Augen haben.

Im übrigen ist Anfechtungsrecht maximiererfeindlich:

§ 122 Abs. 2 BGB" meinte:
Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste).

Von daher sollte man sich auch überlegen, in welchem Ausmaß man dann hier herumnörgelt. Wenn er nicht schon geschrieben wurde, wird irgendwann der erste Brief kommen, in dem eine Airline schreiben wird, daß eine Beschwerde aufgrund Forumslektüre als Maximierungsversuch entlarvt wurde.
 
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HGFan

Guest
aus dem Loungetreff-Thread in Verbindung mit dem Eröffnungsposting richtig interpretiere, beabsichtigte HGFan offenbar, mit der/einer Frühmaschine von VIE nach FRA zu fliegen, in der DB-Lounge ein wenig zu chillen und dann weiter nach SZG zu fahren.
Falsch ! Samstag hin mit HG und Sonntag Retour mit DB und ob ich nach Passau oder Salzburg fahre ist ja egal.
wenn man sowas zu an sich unerlaubten Bedingungen bucht
Das Call Center hätte einfach nein sagen sollen wenn es nicht erlaubt ist aber am Tag des Abflug mich darüber aufklären ist sehr grenzwertig !
daß eine Beschwerde aufgrund Forumslektüre als Maximierungsversuch entlarvt wurde.
ha ha ha und wie viele Briefe solltet ihr von LH bekommen weil ihr von (fiktives Beispiel !) Meiland nach Frankfurt und weiter nach NY fliegt weil es günstiger ist als NY direkt oder wenn ihr mal ne Errorfee bucht mit den wissen das der Preis einen fehler hat. Also sorry ich halte das echt für ne sehr böse unterstellung von dir !!!!! Ich habe Frankfurt -> Wien mit den Zug geplant weil es günstiger als ein Flug war !
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
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NEIN !!!
Ich habe es am Counter gebucht und da erwarte das sie es für mich alles korrekt buchen !
Das war eine spontane buchung die ich direkt am Counter gebucht habe.

Falsch ! Samstag hin mit HG und Sonntag Retour mit DB und ob ich nach Passau oder Salzburg fahre ist ja egal.Das Call Center hätte einfach nein sagen sollen [...] Ich habe Frankfurt -> Wien mit den Zug geplant weil es günstiger als ein Flug war !

:confused::confused::confused:

Die anderen Vergleiche gehen fehl: Wenn man ein ex-XYZ-Ticket ordnungsgemäß abfliegt, ist daran nichts anrüchig. Eine Errorfare dürfte sich erfolgreich anfechten lassen, wenn dem Buchenden die entsprechende Kenntnis nachgewiesen werden kann (was sehr aufwendig wäre und daher wohl nicht durchgezogen wird).
 
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HGFan

Guest
Wenn man ein ex-XYZ-Ticket ordnungsgemäß abfliegt, ist daran nichts anrüchig.
Ja genau das mache ich mit den Rail Fly Ticket ja auch. Ich fliege nach Frankfurt und fahre mit den Zug Heim und genauso wurde es mir auch verkauft.
wenn dem Buchenden die entsprechende Kenntnis nachgewiesen werden kann
Genau ich kenne auch nicht die ganzen AGBs von AirBerlin auswendig.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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CGN
Im übrigen ist Anfechtungsrecht maximiererfeindlich:

Von daher sollte man sich auch überlegen, in welchem Ausmaß man dann hier herumnörgelt. Wenn er nicht schon geschrieben wurde, wird irgendwann der erste Brief kommen, in dem eine Airline schreiben wird, daß eine Beschwerde aufgrund Forumslektüre als Maximierungsversuch entlarvt wurde.

Wobei man natürlich ehrlicherweise dazusagen muss, dass für diese Tatsache AB beiweisplfichtig ist...
 

United744

Erfahrenes Mitglied
21.08.2010
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Warum setzen wir uns nicht mal als Forum zusammen und fordern Gesetzesvebesserungen.

Wie wäre es mit einer Initiative für Europäsiches Gesetz:

1. Ein km Bahnfahrt darf niemals teurer sein als 1km Flug, dabei wird ausgegangen von dem günstigsten Flugticket das ein Passagier nachweisen kann. Dabei werden, um Inflationsbedingte Anpassungen zu ermöglichen, nur Flugtickets aus den letzten zehn JAhren als Referenz akzeptiert.

Damit wäre das größte Problem an dem die meisten Reisen (viele meiner Freunde sagen immer: Ich würde ja gerne mit, aber 40€ return für die Bahnfahrt nach Düsseldorf* sind mir zu teuer.

Es ist auch für niemandem nachvollziehbar warum Massentransport (ohne Service, Verspätungsnafällig, unfreundliches Personal) auch nur 0,01€ pro km teurer sein kann als ein Flug.

Und es ist für Airlines problemlos möglich 30 Menschen für 0,60€ return nach PMI zu fliegen. Das hat Europas beliebteste Airline mal Angeboten.

Deshalb ist es unverständlich wieso eine Bahnfahrt (Die Schienen aus Steuer/Staatsmitteln bezahlt), die Züge uralt und damit abegschrieben (die meisten vom Steuerzahler bezahlt) teurer sein sol als fliegen. Denn in der Bahn braucht man nur einen Fahrer der viel weniger verdient als ein Cpt. Und keine Zwei. Und die gesamte Kabinenbestazung wird im Rgeionalverkehr ja auch eingespart.

Von daher könnte man für 0,01€ eine JAhreskarte für ganz Europa anbieten. Das Problem ist nur das Merkel, Sarkorzy und Co das nicht wollen, denn bei Freier Mobilität würden die Leute sich nicht mehr so leicht versklaven lassen und zu Hungerlöhnen arbeiten.

Viele Leute würden evtl. das Leben des Zugnomaden führen (siehe anderer Thread). Vor allem wäre die Kombination aus Gratis Bahnfahrt und FR unschlagbar. Im Zug schlafen, mit FR ans Ziel fliegen, mit Zug gratis in die Stadt. Zusammen mit Couchsurfing wäre gratis reisen perfekt.

Dann müsste man nur noch gratis Lagerräume für persönlcihe Gegenstände anbieten, dann könnte man auch die Mietabzocke umgehen und bräuchte keine Wohnung mehr.

Aber dafür fehlt Merkel schlicht die Weitsicht.

Deshalb fordere ich Euch auf gemeinsma mit mir eine entsprechende Bürgerinitiative zu starten.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Wobei man natürlich ehrlicherweise dazusagen muss, dass für diese Tatsache AB beiweisplfichtig ist...

Genau. Das meinte ich mit "sehr aufwendig" in #28 an sich auch. Wenn man sich seitens AB dahinterklemmen würde, dürfte der Beweis bzgl. HGFan durchaus zu führen sein. Abgesehen davon, daß HGFan sowieso ein Unikat ist, sind hier ja so viele Detaildaten angegeben, daß man m.E. die Übereinstimmung zwischen der Person laut Buchung und dem Nick problemlos bejahen kann.

Ja genau das mache ich mit den Rail Fly Ticket ja auch. Ich fliege nach Frankfurt und fahre mit den Zug Heim und genauso wurde es mir auch verkauft.

Herrgottnochmal, nein. Das Storno einer Buchung, die bedingungsgemäß nicht hätte vorgenommen werden dürfen, hat mit einem ex-XYZ-Ticket nun wirklich nichts zu tun.

Genau ich kenne auch nicht die ganzen AGBs von AirBerlin auswendig.

Du hast nicht wirklich verstanden, was Iberworld und ich Dir hier zu erklären versuchen...
 
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HGFan

Guest
Wenn man sich seitens AB dahinterklemmen würde, dürfte der Beweis bzgl. HGFan durchaus zu führen sein. Abgesehen davon, daß HGFan sowieso ein Unikat ist, sind hier ja so viele Detaildaten angegeben, daß man m.E. die Übereinstimmung zwischen der Person laut Buchung und dem Nick problemlos bejahen kann.
Ich habe ja kein Problem das AB meine Daten hat und weis wie ich im Forum heisse. AB hätte einfach das Ticket nicht ausstellen dürfen. Da AB meiner Buchung zugestimmt hat bin ich davon ausgegangen das alles passt. Gibt es nicht genug berichte wo ein Versandhändler der einen Fernseher um 100€ statt 1000€ verkauft hat auch kein Geld nachfordern konnte ?
 

Iberworld

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Ich habe ja kein Problem das AB meine Daten hat und weis wie ich im Forum heisse. AB hätte einfach das Ticket nicht ausstellen dürfen. Da AB meiner Buchung zugestimmt hat bin ich davon ausgegangen das alles passt. Gibt es nicht genug berichte wo ein Versandhändler der einen Fernseher um 100€ statt 1000€ verkauft hat auch kein Geld nachfordern konnte ?

Hattest du denn schon das Bahnticket bekommen?

Und natürlich kann der Versandhändler bei Falschauszeichnung den Kauf wegen Erklärungsirrtum anfechten und den richtigen Preis verlangen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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Und natürlich kann der Versandhändler bei Falschauszeichnung den Kauf wegen Erklärungsirrtum anfechten und den richtigen Preis verlangen.

Echt?:confused: Nie im Leben. Höchstens kann er anfechten und das Geld gegen den Verkaufsgegenstand zurückfordern.
Er kann aber nicht sagen "ne sollten eigentlich 1000€ statt 100€ sein" jetzt krieg ich noch 900€
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.030
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CGN
Ich gehe davon aus, dass die Lieferung nach Bezahlung erfolgt. Wenn ich den TV für 100 Euro bei mir zu hause habe, sehe ich das so wie du.

Aber auch dann doch nicht. Wenn wir beide ausmachen du lieferst mir einen Fernseher für 100€, ich bezahle sofort und du bringst in nächste Woche Mittwoch bei mir vorbei, kannst du dann nicht nächste Woche Mittwoch weitere 900€ verlangen... Du kannst höchstens sagen war nichts, ich fechte an und mir meine 100€ zurückgeben. (+evtl. Schadensersatz der mir zusteht).
 
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HGFan

Guest
Ich gehe davon aus, dass die Lieferung nach Bezahlung erfolgt. Wenn ich den TV für 100 Euro bei mir zu hause habe, sehe ich das so wie du.
Genau und ich habe das Elektronische Ticket schon erhalten !
Es geht ja um 2 Punkte:
1) Ich habe nichts gebucht sondern das Call Center wo normal die spezialisten sitzen sollten
2) Ich habe auch alles bezahlt
daher sehe ich mich bei gott nicht als schuldigen !
 
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Iberworld

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Aber auch dann doch nicht. Wenn wir beide ausmachen du lieferst mir einen Fernseher für 100€, ich bezahle sofort und du bringst in nächste Woche Mittwoch bei mir vorbei, kannst du dann nicht nächste Woche Mittwoch weitere 900€ verlangen... Du kannst höchstens sagen war nichts, ich fechte an und mir meine 100€ zurückgeben. (+evtl. Schadensersatz der mir zusteht).

Naja, ich kann sagen, wenn du den TV willst, dann gibt mir die 900 dazu, weil ich den Vertrag anfechte. Ansonsten kannst du vom Kauf zurücktreten und bekommst du die 100 Euro zurück und gut. Das ganze muss natürlich sofort nach Kenntnisnahme des Fehlers passieren.

@HGFan
Ich denke das Rail&Fly von Air Berlin gibt es nur per Post und nicht als Onlineticket? Wer hat dir denn gesagt, dass es kein Bahnticket gibt?
 
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HONig

Guest
Iberworld, so haut das nicht ganz hin. Wenn der Verkauf wegen Irrtum angefochten wird und HGFan deswegen nachweisbar den gleichen TV jetzt für 1000 kaufen muß, weil er sonst ein Angebot für 500 EUR gehabt hätte, das jetzt vergriffen ist, dann müßtest Du ihm die Differenz zwischen 500 und 1000 ersetzen, wenn ich mich recht entsinne.
In dem Fall müßte AB eben HGFan so stellen, daß ihm durch den Irrtum kein Schaden, z.B. durch höheren Ticketpreis entsteht.
Mögen sich unsere Forenjuristen nun kloppen:)
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Naja, ich kann sagen, wenn du den TV willst, dann gibt mir die 900 dazu, weil ich den Vertrag anfechte. Ansonsten kannst du vom Kauf zurücktreten und bekommst du die 100 Euro zurück und gut. Das ganze muss natürlich sofort nach Kenntnisnahme des Fehlers passieren.

Nein, das geht so nicht. Der Verkäufer kann nach Kenntnis des Fehlers anfechten, aber nicht eine Modifikation des Vertrages verlangen (rechtlich gesehen wäre "gib mir 900 dazu" ein Angebot, den geschlossenen Vertrag abzuändern, wenn der Käufer das nicht will, hat der Verkäufer Pech gehabt).
 

Iberworld

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18.04.2009
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Nein, das geht so nicht. Der Verkäufer kann nach Kenntnis des Fehlers anfechten, aber nicht eine Modifikation des Vertrages verlangen (rechtlich gesehen wäre "gib mir 900 dazu" ein Angebot, den geschlossenen Vertrag abzuändern, wenn der Käufer das nicht will, hat der Verkäufer Pech gehabt).

Pech gehabt aber bei erfolgreicher Anfechtung ja egal, weil er dann das Geld zurück zahlt und aus dem Vertrag ist. Ich hätte es oben in zwei Möglichkeiten aussplitten sollen ;) grds. Anfechtung... oder neues Angebot, wozu der Kunde natürlich nicht verpflichtet ist.
 

Iberworld

...liebt fliegen
18.04.2009
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Iberworld, so haut das nicht ganz hin. Wenn der Verkauf wegen Irrtum angefochten wird und HGFan deswegen nachweisbar den gleichen TV jetzt für 1000 kaufen muß, weil er sonst ein Angebot für 500 EUR gehabt hätte, das jetzt vergriffen ist, dann müßtest Du ihm die Differenz zwischen 500 und 1000 ersetzen, wenn ich mich recht entsinne.
In dem Fall müßte AB eben HGFan so stellen, daß ihm durch den Irrtum kein Schaden, z.B. durch höheren Ticketpreis entsteht.
Mögen sich unsere Forenjuristen nun kloppen:)
Ja, wenn das Bahnticket Frankfurt-Salzburg 100 Euro kostet und das R&F 50 Euro, bestünde Anspruch auf die Differenz, wenn nicht der von Meilenfreund oben zitierte Absatz 2 des 122 BGB greift.
 

emhazett

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
601
23
Eine Anfechtung ist vorliegend nicht möglich.

Es liegt weder ein Irrtum über die Erklärungshandlung noch über den Erklärungsinhalt oder über eine verkehrswesentliche Eigenschaft vor.

Der Verkäufer hat ersichtlich objektiv das geäußert, was er subjektiv äußern wollte.
Ebenso war er sich bewusst, dass er genau das jetzt verkauft, was er verkauft hat.
Dass er hierzu im Innenverhältnis nicht berechtigt war, wirkt sich auf das Außenverhältnis nicht aus und berechtigt auch nicht zur Anfechtung.

Auch ein Eigenschaftsirrtum kommt nicht in Betracht, da es sich bei dem Irrtum über die interne Zulässigkeit des verkauften Produkts nicht um eine Eigenschaft handelt, die dem Produkt unmittelbar anhaftet.
 
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HGFan

Guest
Ja, wenn das Bahnticket Frankfurt-Salzburg 100 Euro kostet und das R&F 50 Euro, bestünde Anspruch auf die Differenz
125,25€ habe ich bezahlt. Ich will einmal die diferenz zwischen den 50€ und den 125,25€ haben.
 
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