Rail & Fly: Reisende müssen mit Zugverspätung rechnen

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PauschalTourist

Aktives Mitglied
11.03.2019
214
3
Haben uns jetzt doch für den ICE entschieden. Ich bekomme schon 2 Koffer getragen :D

ICE Abfahrt 10 - Ankunft Airport 11.40
Flieger geht 15.30, also genug Puffer.

Habe aber 4 Plätze im Familienabteil reserviert sicherheitshalber
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
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2.246
Corona-Land
Wer mit einem Rail & Fly – Ticket zum Flughafen reist, muss bei internationalen Flügen die Zugfahrt so planen, dass er drei Stunden vor Abflug am Airport ist. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main hervor. Quelle: https://www.lawblog.de/index.php/ar...-reisende-muessen-mit-zugverspaetung-rechnen/

Veranstalter bei Zugverspätung zur Zahlung verpflichtet
Flieger verpasst, weil die Bahn zum Flughafen gebummelt hat? Gerichtsurteil stärkt KundenUrlauber dürfen beim Planen eines Fluges grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Bahn während der Fahrt zum Flughafen ihre Abfahrts- und Ankunftszeiten einhält. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden (Az.: 2-24 S 74/19) und damit Touristen Recht gegeben, die von ihrem Reiseveranstalter die Mehrkosten nach dem Verpassen eines Flugs nach Thailand forderten. Im verhandelten Fall ging es um eine Pauschalreise, bei der ein " Rail & Fly" -Ticket für die Bahn enthalten war. Die betroffene Familie war in den Reisedokumenten aufgefordert worden, sich spätestens 120 Minuten vor dem Abflug am Schalter der Fluggesellschaft einzufinden.

Laut Fahrplan hätte die Urlauberfamilie knapp zweieinhalb Stunden vor dem Abflug am Flughafen eintreffen müssen. Wegen einer Zugverspätung und einem Ende der Zugfahrt am Frankfurter Hauptbahnhof kam sie aber erst 50 Minuten vor Abflug am dann bereits geschlossenen Check-in-Schalter an. Unter anderem für die Umbuchung auf einen Flug nach Thailand am Tag darauf musste die Familie rund 2200 Euro bezahlen und klagte auf Übernahme der Kosten durch den Veranstalter. Und das Landgericht gab der Familie Recht: Durch " Rail & Fly" sei der Bahntransfer ein Teil des Reisepakets geworden, und die Familie habe nur Verzögerungen einplanen müssen, mit denen regelmäßig zu rechnen sei. Die Reiserechtskammer entschied dabei, dass eine Zugverspätung von zehn Minuten einzukalkulieren sei - und bei dieser Planung hätte der verbliebene Zeitpuffer gereicht, um rechtzeitig 120 Minuten vor Abflug am Check-in-Schalter anzukommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: dpa
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.471
5.488
LEJ
Das ist jetzt bei einer Pauschalreise. Wie sieht das aus, wenn LH oder andere Airlines ein R&F ins Flugticket inkludieren bzw. als (kostenpflichtige) Option zum Flugticket anbieten?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.526
4.503
München
Lufthansa schreibt das etwas geschickter als der betreffende Reiseveranstalter (damals) in den Reiseunterlagen:

Ihre Rail&Fly Verbindung sollte stets so gewählt sein, dass Sie Ihren Abflughafen auch bei einer Verspätung mindestens 2 Stunden vor Abflug erreichen. Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise selbst verantwortlich. Bei Nichterreichen des Fluges durch verspätete Ankunft von Bus und Bahn übernimmt Lufthansa keine Haftung.
 

drreen

Reguläres Mitglied
07.01.2013
73
12
Grabe mal dieses Thema aus, da Suchfunktion nicht geholfen hat.
Hat man Anspruch auf Hotel etc, wenn der Rückflug verspätet ankommt und man die anschließende Zugverbindung (Rail&Fly) verpasst?
Gebucht direkt bei LH (Award Flight)
Konkret geht um die Verbindung MUC-FRA LH 113, Ankunft 17 Uhr.
Der letztmögliche Zug fährt planmäßig um 21 Uhr ab.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.066
1.557
eine direkte Regelung gibt es in dem Fall nur wenn das R&F Teil einer Pauschalreise ist dies ist hier nicht der Fall.

Allerdings müsste im genannten Beispiel der Flug sehr erheblich verspätet sein, da selbst eine Verspätung von drei Stunden noch ermöglichen würden den Zug erreichen.

Die pragmatische Lösung dürfte natürlich sein den sehr verspäteten Flug gar nicht an zu treten sondern sich von LH die Freigabe des R&F Tickets ab MUC geben zu lassen.

Letzteres hat zumindest 2016 bei AB ohne Probleme funktioniert als wegen schlechte Wetters eine Umleitung erfolgt ist, mit einer Bescheinigung von AB war dann kein Problem das R&F ab TXL statt DUS (oder es war umgekehrt) zu nutzen.

Wenn keine außergewöhnliche Umstände vorliegen besteht natürlich bei einer Verspätung von über 3 Stunden der Anspruch auf die Ausgleichszahlung welche die möglichen Übernachtungskosten überwiegen sollte.

Grundsätzlich käme natürlich auch ein Anspruch aus dem allgemeinen BGB in betracht deren Durchsetzung einen erheblichen Aufwand bedeutet.
 
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Reaktionen: drreen

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Das müsste ja auch für den Rückweg gelten:
Durch " Rail & Fly" sei der Bahntransfer ein Teil des Reisepakets geworden
Beim direkten LH-Zug erst Recht.

Diese feste Verknüpfung Flug/Bahn macht übrigens auch das Umbuchen schwieriger für LH.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.066
1.557
Das müsste ja auch für den Rückweg gelten:
Das ist ja auch der Fall nur welche Verpflichtungen und Rechte sich daraus ergeben ist eben nicht ganz so eindeutig.
Alleine schon das R&F legt ja keine eindeutige Zugverbindung fest und ist sogar am nächsten Tag gültig das ist ein beim Airrail anders.

Natürlich könnte man den Anspruch auf Kostenübernahme der Übernachtungskosten aus dem allgemeinen Zivilrecht herleiten, aber das birgt Risiken und dann gibt es auch die Schadenminderungspflicht eventuelles Mitverschulden usw zu betrachten.

Bei dem konkreten Beispiel mit LH113 lohnt sich das doch gar nicht, zeichnen sich Probleme beim Zug ab lässt man sich das R&F ab MUC freigeben Problem gelöst.