AB: Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag nach Streichung der Verpflegung an Board?

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
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Neuss
www.drboese.de
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Entweder man kann Flüge ohnehin mit Erstattung eines nicht unerheblichen Teils der Zahlung stornieren ("Kündigen"), oder man kann hier mängelrechte geltend machen. Ich würde zur Sicherheit an Bord nach einem Getränk und einem Snack fragen. Nach Verweigerung dann kaufen und AB in Rechnung stellen, wenn die "mit Snack"-Buchung belegbar ist.