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Nachdem hier schon in mehreren Threads darauf hingewiesen wurde, dass das Auswärtige Amt die weltweite Reisewarnung für Non-EU-Staaten bis 31. August verlängern will, möchte ich die Frage aufwerfen, ob eine rechtliche Regelung für die Voraussetzungen einer Reisewarnung erforderlich ist.
Die Reisewarnung ist bisher nirgendwo ausdrücklich geregelt, insbesondere nicht im Konsulargesetz. Auch wenn die Reisewarnung selbst keine unmittelbaren Folgen hat, da sie nur eine Empfehlung darstellt, hängen daran mittelbar sehr wohl weitergehende Auswirkungen. Gleichwohl handelt es sich dabei um einen faktisch der Kontrolle oder Nachprüfung entzogenen Bereich.
Damit ich nicht missverstanden werde: Ich möchte die rechtliche Frage zur Diskussion stellen; dies ist nicht als Bashing von Corona-Maßnahmen gemeint.
Die Reisewarnung ist bisher nirgendwo ausdrücklich geregelt, insbesondere nicht im Konsulargesetz. Auch wenn die Reisewarnung selbst keine unmittelbaren Folgen hat, da sie nur eine Empfehlung darstellt, hängen daran mittelbar sehr wohl weitergehende Auswirkungen. Gleichwohl handelt es sich dabei um einen faktisch der Kontrolle oder Nachprüfung entzogenen Bereich.
Damit ich nicht missverstanden werde: Ich möchte die rechtliche Frage zur Diskussion stellen; dies ist nicht als Bashing von Corona-Maßnahmen gemeint.