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Es handelt sich hier um Gefahrenabwehrrecht. Bei dem hier relevanten Sachverhalt spielt nachgewiesenes schuldhaftes Verhalten keine Rolle. Bezweckt wird die Bekämpfung der Gefahr, aber gerade keine Sanktionierung individuellen Verhaltens. Diese liegt ggf. erst in der Ahndung eines Regelverstoßes.
Die 50/100.000-Grenze dient bereits der Wahrung der Verhältnismäßigkeit.
Wie das bei einem niedrigeren Wert ausschaut, kann man sich hier am Beispiel von Estland mit einer 15/100.000-Grenze anschauen: https://vm.ee/en/information-countries-and-quarantine-requirements-passengers. Wenn man das auf D-A-CH überträgt, ginge hier nicht mehr viel.
Diese 50 / 100.000-Grenze kommt aber faktisch doch überhaupt nicht zum tragen.
Sehr viele der 130 Länder auf der Risikoliste unterschreiten diesen Grenzwert um Längen. Das Problem sind meiner Meinung nach die vielen intransparenten Faktoren, die laut RKI außerdem noch in die Entscheidungsfindung fließen sollen.
Hier wird also effektiv völlig willkürlich und kaum nachvollziehbar gehandelt.