Rechtsanspruch auf Facebook-Account?

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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
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CGN
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Ich habe bereits ein paar Freude hinzugefügt und konnte auch mit ihnen chatten. Mal schauen, ob der Account aktiv bleibt.
Ich weiss nicht, ob das nun ein Happy end ist. Denn irgendwann in ein paar Wochen setzt die Erkenntnis ein, dass Du dafür so einen Aufriss gemacht hast, und das könnte zu einer großen Enttäuschung führen
 
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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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Facebook...gibt's den Quatsch immernoch? Scheint sich länger zu halten als StudiVZ. :D

Ich glaub es lässt sich insgesamt festhalten, dass die Aktion eher mit Kanonen auf Spatzen und aus Prinzip durchgeführt wurde.
Ein frischer FB-Account ist ja nun kein sonderliches Asset, welches mit großer Followerschaft o.Ä. ausgestattet ist.
Ich hätte mich in dem Fall auch einfach 5Min. später mit Wegwerfadresse neu angemeldet und hätte mich im weiteren Verlauf über die Löschung des anderen Accounts gefreut.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Da du bei deiner zweiten Registrierung angibst, "ich vergessen hatte, das VPN zu aktivieren" gehe ich davon aus, dass du bei deiner ersten Registrierung einen VPN aktiviert hast.
Eventuell ist das der Grund warum dein Konto gesperrt wurde.

Ne, beim ersten Anlauf erfolgte der Zugang direkt über den heimischen Internetzugang. Und mein aus Thailand (normalerweise) verwendetes VPN ist ein OpenVPN-Zugang auf meinen eigenen Heimrouter. Hätte ich an das VPN gedacht, sollte es für Facebook so aussehen, als wäre ich zu Hause in München über den heimischen Internetzugang aktiv.

war auch mein Gedanke,
wobei eine deutschsprachige Registrierung aus Thailand auch seltsam ist und zumindest Nachfrage nach Verifizierung erzeugen sollte, nicht gleich Sperrung

Ich bin gespannt, was mich da noch erwartet.

Wobei der Reiz tatsächlich schon verflogen ist, jetzt, wo ich offenbar einen funktionieren Account habe. Ich weiß, ehrlich gesagt, gar nicht, was ich damit eigentlich nutzen möchte. Die Klage war wohl wirklich eher aus der Frustration darüber, einem großen Internetkonzern ausgeliefert zu sein, geboren. Ich werde diese wohl zurück ziehen und die Selbstbeteiligung der RSV als Lehrgeld verbuchen, mich in Zukunft vor einer Klage genauer zu fragen, ob diese eigentlich wirklich Sinn macht.
 
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