LX: Rechtsgültiger Nachweis einer Flugannullierung

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.

SouthernGermany

Neues Mitglied
04.05.2020
3
0
ANZEIGE
Hallo,
ich werde, Stand heute, davon ausgehen müssen, das die Swiss den am 21.05.2020 von Zürich nach LA und am 11.06.2020 von SFO nach Zürich auf Basis des aktuellen Minimalflugplanes annullieren wird.
Was ist konkret für mich als Passagier ein rechtsverbindlichen Dokument bzw. Nachweis was ich meinem Reiseveranstalter oder für bzw. bei Rechtsbehelf notwendigen Unterlagen, als Beweislast vorlegen kann?
Wie kann man plausibel und nachhaltig belegbar, den voregannten Institutionen, die Anullierung der Flüge im Voraus und nachhaltig dokumentieren?
Rufe ich (wie vom Swiss Callcenter gewünscht) dort an, bleibt es eine theoretische unverbindliche Feststellung der Annullierung. Erhalte ich eine Message in der Buchungs Swiss App ist diese gegebenfalls flüchtig und nicht verbindlich. Hält sich der Reiseveranstalter aus Eigeninteresse heraus bedeckt um seinen Schaden zu begrenzen werde ich von ihm möglicherweise gar nicht informiert. Somit hätte ich nichts verbindliche für den rechtsbeistand zur Verfügung und oben geannte Fragen wären durchaus legitim.
Zusätzlich stellt sich mir die Frage:
Trifft für einen als Flugpassagier, mit Wohnsitz in Deutschland, und ein sich in GB ansässiger Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft Swiss (zwar Schengen Raum aber nicht EU) die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 [SUP]*1[/SUP] ebenfalls in Kraft bzw. hat Bedeutung?

Freue mich auf ein paar Tipps und Infos.
Vielen Dank vorab
SouthernGermany

*1) - VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.080
1.391
DUS, HAJ, PAD
Hallo,
ich werde, Stand heute, davon ausgehen müssen, das die Swiss den am 21.05.2020 von Zürich nach LA und am 11.06.2020 von SFO nach Zürich auf Basis des aktuellen Minimalflugplanes annullieren wird.
...
Wie kann man plausibel und nachhaltig belegbar, den voregannten Institutionen, die Anullierung der Flüge im Voraus und nachhaltig dokumentieren?
...

Wie willst du denn etwas belegen was noch gar nicht erfolgt ist?
Ansonsten ist der erfolgte Verweis auf den Corona-Storno Thread natürlich richtig.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.