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bei (fast) neuen Gegenständen hat man wg GEwährleistung / GArantie i d R einen Kaufbeleg o.ä., das ist verwendbar. Bei Gegenständen, für die es keine Gewährleistung / Garantie mehr gibt und deren Wert nicht außergewöhnlich hoch ist, hat man i d R keine Belege mehr, muss man auch nicht haben. Hier hilft eine Aufstellung mit ungefährem Kaufdatum (Jahr), damaliger Kaufpreis - ggf aus der Erinnerung, und Gegenstands- und ggf Zustandsbeschreibung. Das ist anzuerkennen. Btw: in der heutigen Zeit von vielen Webkäufen habe ich von vielen Alltagsdingen den Beleg gespeichert, das hilft in solchen Fällen schon.LH will bei verlorenem Gepäck eine Anzeige bei der Polizei sehen und die Kassenbons für alle Gegenstände. Ist das normal? Wie regaiert man professionell darauf?