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Guten Morgen,
seit 1.7.2020 gilt bekanntlich die temporär gesenkte MwSt (ganz korrekt eigentlich USt).
Klar sein dürfte, dass in der Regel für die Bestimmung des korrekten Steuersatzes nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich ist.
Das wirft die Frage auf, wie es aussieht bei Verträgen, die vor dem 1.7. geschlossen aber danach erst erfüllt werden, bspw Hotelbuchung am 30.6. für den 1.7.
Der neue Steuersatz ist anzuwenden, der alte steht aber wohl noch in dem Buchungsunterlagen.
Wer die gesenktem MwSt einbehalten darf, richtet sich danach, welche Art von Preisabrede getroffen wurde. Im B2B Geschäft werden i.d.R. Angebote über den Nettobetrag geschrieben, am Ende steht dann eine Klausel "zzgl. MwSt". Im B2C Geschäft hingegen hängen Preisschilder aus "Preise inkl. MwSt".
Im ersten Fall würde der Kunde profitieren, im anderen der Händler.
Jetzt habe ich Mal verschiedene Hotelbuchungen und Flugbuchungen der nächsten Wochen angesehen und eindeutig ist es jedenfalls nicht. Klar, auf den Buchungsportalen sind wegen der PAngV natürlich stets Bruttopreise aufgeführt. Die Buchungsübersichten auf der Seite im Checkout, auf welcher der Vertrag zustande kommt, weisen hingegen Nettopreise auf und separat die genau berechnete MwSt.
Steuerberater vor FA für Steuerrecht vor ... Wie seht ihr das?
seit 1.7.2020 gilt bekanntlich die temporär gesenkte MwSt (ganz korrekt eigentlich USt).
Klar sein dürfte, dass in der Regel für die Bestimmung des korrekten Steuersatzes nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich ist.
Das wirft die Frage auf, wie es aussieht bei Verträgen, die vor dem 1.7. geschlossen aber danach erst erfüllt werden, bspw Hotelbuchung am 30.6. für den 1.7.
Der neue Steuersatz ist anzuwenden, der alte steht aber wohl noch in dem Buchungsunterlagen.
Wer die gesenktem MwSt einbehalten darf, richtet sich danach, welche Art von Preisabrede getroffen wurde. Im B2B Geschäft werden i.d.R. Angebote über den Nettobetrag geschrieben, am Ende steht dann eine Klausel "zzgl. MwSt". Im B2C Geschäft hingegen hängen Preisschilder aus "Preise inkl. MwSt".
Im ersten Fall würde der Kunde profitieren, im anderen der Händler.
Jetzt habe ich Mal verschiedene Hotelbuchungen und Flugbuchungen der nächsten Wochen angesehen und eindeutig ist es jedenfalls nicht. Klar, auf den Buchungsportalen sind wegen der PAngV natürlich stets Bruttopreise aufgeführt. Die Buchungsübersichten auf der Seite im Checkout, auf welcher der Vertrag zustande kommt, weisen hingegen Nettopreise auf und separat die genau berechnete MwSt.
Steuerberater vor FA für Steuerrecht vor ... Wie seht ihr das?