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Nein, das ist in der Allgemeinheit nicht richtig. Ein Brötchen, was im Stehen eingenommen wird, ist kein Mittagessen im Sinne des Gesetzgebers. Das ist ein Imbiss. Ergo: Pauschale für Mittagessen greift.Mir wurde in den letzten 3 Firmen immer erklärt, dass ich sobald ich das Essen nicht selber bezahlen muss keine Pauschale in Abzug bringen kann. Auch wenn es zum Mittagessen nur belegte Brötchen gibt, muss das voll angerechnet werden.
Ein Schluck Wasser und ein Keks ist auch kein Frühstück, siehe oben. Dafür gibt es die Tagespauschale.Genauso ja bei Flügen. Fliege ich vormittags STR-FRA auf einer Dienstreise, muss ich das als bezahltes Frühstück angeben, weil es ja nen Schluck Wasser und manchmal nen Keks gibt.