Reisekosten in Steuererklärung als Angestellter

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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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Mir wurde in den letzten 3 Firmen immer erklärt, dass ich sobald ich das Essen nicht selber bezahlen muss keine Pauschale in Abzug bringen kann. Auch wenn es zum Mittagessen nur belegte Brötchen gibt, muss das voll angerechnet werden.
Nein, das ist in der Allgemeinheit nicht richtig. Ein Brötchen, was im Stehen eingenommen wird, ist kein Mittagessen im Sinne des Gesetzgebers. Das ist ein Imbiss. Ergo: Pauschale für Mittagessen greift.

Genauso ja bei Flügen. Fliege ich vormittags STR-FRA auf einer Dienstreise, muss ich das als bezahltes Frühstück angeben, weil es ja nen Schluck Wasser und manchmal nen Keks gibt.
Ein Schluck Wasser und ein Keks ist auch kein Frühstück, siehe oben. Dafür gibt es die Tagespauschale.
 
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nomad_

Aktives Mitglied
18.02.2016
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Muss man als AN ja auch nicht. Ich weiß nicht wer hier auf das schmale Brett kommt. Für die korrekte Versteuerung oder Nicht-Versteuerung sorgt der AG und muss dieses in Steuerprüfungen, insbesonder Lohnsteuer Außenprüfung belegen können. Wenn es bei der Prüfung zu Differenzen kommt müssen diese geheilt werden. Selbst wenn es hier zu einer rechnerischen Nachzahlung durch den AN kommen würde übernimmt diesen Differenzbetrag normalerweise der AG (ist für den AG allerdings kalkulatorisch etwas höher).

Ich habe das vor ein paar Jahren mit meinem Steuerberater diskutiert. Wenn man Zeile 20 in die Steuererklärung übernimmt und keine Reisen in Anlage N angibt, wird der Betrag einfach dem Einkommen zugeschlagen und mitversteuert, fertig. Das kann man auch selbst bei WISO, Datev, etc. ausprobieren. Ich vermute, das Finanzamt will eben auf Nummer Sicher gehen und holt sich erst mal die (vermeintlichen) Steuern da, wo es am schnellsten geht. Der Steurzahler kann dann ja ins Widerspruchverfahren gehen.

Was passiert, wenn man Zeile 20 nicht übernimmt, habe ich noch nicht ausprobiert. Das Finanzamt hat die Bescheinigung ja elektronisch vorliegen, ich bin immer davon ausgegangen, dass das an der Stelle dann sowieso auffällt.

nomad_.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.236
1.542
Rheinland-Pfalz
Ich habe das vor ein paar Jahren mit meinem Steuerberater diskutiert. Wenn man Zeile 20 in die Steuererklärung übernimmt und keine Reisen in Anlage N angibt, wird der Betrag einfach dem Einkommen zugeschlagen und mitversteuert, fertig. Das kann man auch selbst bei WISO, Datev, etc. ausprobieren. Ich vermute, das Finanzamt will eben auf Nummer Sicher gehen und holt sich erst mal die (vermeintlichen) Steuern da, wo es am schnellsten geht. Der Steurzahler kann dann ja ins Widerspruchverfahren gehen.

Was passiert, wenn man Zeile 20 nicht übernimmt, habe ich noch nicht ausprobiert. Das Finanzamt hat die Bescheinigung ja elektronisch vorliegen, ich bin immer davon ausgegangen, dass das an der Stelle dann sowieso auffällt.

nomad_.

Wie bereits erwähnt, ich habe noch nie den Betrag von Zeile 20 übernommen und es wurde vom Finanzamt noch nie beanstandet und noch nie vom Finanzamt dazu addiert.
Und wenn Beträge von der Lohnsteuer Bescheinigung zu übernehmen sind steht das ebenfalls im Formular mit dem Hinweis welche Zeile zu übernehmen ist.