Danke, das hört sich gut an....
Noch eine weitere Frage:
Beispiel:
Ich erwerbe in einer (Bananen)-Republik einen OFFIZIELLEN nationalen Führerschein (ihr wisst schon

)
Wird ein solcher von einer deutschen AKV im Schadensfall anerkannt werden ?
(Internationaler Führerschein ist für mich derzeit keine Option, weil ich gewünschte Klasse in der EU nicht besitze)