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wenn dir kein unterschied bei der identitätsfeststellung einfällt, bist du eben nur schlecht informiert. und es geht neben dem recht auch um die technischen möglichkeiten...Ach so? Wie denn? Mit meiner Payback-Karte? Oder meinem Videotheksausweis? Mir wäre in dieser Hinsicht nach bundesdeutschem Recht kein Unterschied zwischen Deutschen und anderen EU-Angehörigen bekannt ...
Auch das ist falsch. Als Deutscher Staatsbürger in Deutschland wirst du ohne Personalausweis, Führerschein oder Reisepass (ergo: Ohne amtliche Lichtbildausweise) ebenso zur "Personenfeststellung" aufs nächste Polizeirevier verbracht wie jeder andere (Nicht)Staatsbürger auch. Woher sollen die Beamten denn wissen, dass Du D-Staatsbürger bist? Steht das bei Dir auf der Stirn?
autsch, diese nächste bauchgefühlsaussage, das tut schon weh...
generell ist diese frage in europa unterschiedlich geregelt und im unterschied zu deutschland muss man in einigen europäischen ländern (at, ch, gb, irl,...) nichtmal ein ausweisdokument besitzen. folglich besteht auch keine mitführpflicht, auch nicht generell für einen deutschen staatsbürger. identitätsfeststellung für einen staatsbürger geht aber über zig möglichgkeiten, u.a. ganz einfach über einen identitätszeugen. aber es gibt eben noch einige andere möglichkeiten auch wenn kein zeuge vorhanden ist, aber eben nur für staatsbürger eines landes in dem man sich aufhält. niemand wird so dumm sein und sich als staatsbürger ausgeben, wenn er schon angehalten wurde, er aber keiner ist... denn die überprüfung ist in minuten machbar.
als "ausländer" ist es allerdings sinnvoll sein ausweisdokument immer und überall mitzuführen, da dies als einziges reguläres (unter einhaltung aller gesetze) mittel zur identitätsfeststellung vorgesehen ist. natürlich wird keiner bestraft wenn der pass 500km entfernt deponiert ist, aber es ist eben nicht klug und der rat zum mitfühen alles andere als "unsinn"
weshalb ich auch die interpretationen und i-pünktchen reitereien des herrn bauer nicht weiter kommentiere...
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