Reisepass gestohlen, was tun?

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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
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Ach so? Wie denn? Mit meiner Payback-Karte? Oder meinem Videotheksausweis? Mir wäre in dieser Hinsicht nach bundesdeutschem Recht kein Unterschied zwischen Deutschen und anderen EU-Angehörigen bekannt ...
wenn dir kein unterschied bei der identitätsfeststellung einfällt, bist du eben nur schlecht informiert. und es geht neben dem recht auch um die technischen möglichkeiten...

Auch das ist falsch. Als Deutscher Staatsbürger in Deutschland wirst du ohne Personalausweis, Führerschein oder Reisepass (ergo: Ohne amtliche Lichtbildausweise) ebenso zur "Personenfeststellung" aufs nächste Polizeirevier verbracht wie jeder andere (Nicht)Staatsbürger auch. Woher sollen die Beamten denn wissen, dass Du D-Staatsbürger bist? Steht das bei Dir auf der Stirn?

autsch, diese nächste bauchgefühlsaussage, das tut schon weh...

generell ist diese frage in europa unterschiedlich geregelt und im unterschied zu deutschland muss man in einigen europäischen ländern (at, ch, gb, irl,...) nichtmal ein ausweisdokument besitzen. folglich besteht auch keine mitführpflicht, auch nicht generell für einen deutschen staatsbürger. identitätsfeststellung für einen staatsbürger geht aber über zig möglichgkeiten, u.a. ganz einfach über einen identitätszeugen. aber es gibt eben noch einige andere möglichkeiten auch wenn kein zeuge vorhanden ist, aber eben nur für staatsbürger eines landes in dem man sich aufhält. niemand wird so dumm sein und sich als staatsbürger ausgeben, wenn er schon angehalten wurde, er aber keiner ist... denn die überprüfung ist in minuten machbar.

als "ausländer" ist es allerdings sinnvoll sein ausweisdokument immer und überall mitzuführen, da dies als einziges reguläres (unter einhaltung aller gesetze) mittel zur identitätsfeststellung vorgesehen ist. natürlich wird keiner bestraft wenn der pass 500km entfernt deponiert ist, aber es ist eben nicht klug und der rat zum mitfühen alles andere als "unsinn"

weshalb ich auch die interpretationen und i-pünktchen reitereien des herrn bauer nicht weiter kommentiere... :)
 
Zuletzt bearbeitet:

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
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22
MUC
wer lesen kann ist klar im vorteil!

Du hast schon wieder Recht! :D

Auch das ist falsch. Als Deutscher Staatsbürger in Deutschland wirst du ohne Personalausweis, Führerschein oder Reisepass (ergo: Ohne amtliche Lichtbildausweise) ebenso zur "Personenfeststellung" aufs nächste Polizeirevier verbracht wie jeder andere (Nicht)Staatsbürger auch. Woher sollen die Beamten denn wissen, dass Du D-Staatsbürger bist? Steht das bei Dir auf der Stirn?

autsch, diese bauchgefühlsaussage tut schon weh...

generell ist diese frage in europa unterschiedlich geregelt und im unterschied zu deutschland muss man in einigen europäischen ländern (at, ch, gb, irl,...) nichtmal ein ausweisdokument besitzen. folglich besteht auch keine mitführpflicht, auch nicht generell für einen deutschen staatsbürger.

Yep, das mit dem Leseverständnis ist immer noch nicht besser geworden. :sick:

weshalb ich auch die interpretationen und i-pünktchen reitereien des herrn bauer nicht weiter kommentiere... :)

Es gibt die mit juristischer Vorbildung, und die ohne. Eine Teilmenge der letzteren Gruppe sind die, die trotzdem mitreden wollen. Eine weitere Teilmenge sind wiederum diejenigen, die nicht einmal lesen wollen (können?), was andere schreiben. -> Weitere Diskussion sinnlos. :no:
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
weißt du, es ist eigentlich schon peinlich, dass du breitspurig erklärst du seist juristisch gebildet und und dann zitate so wild aus dem zusammenhang reißt, dass du dich selbst nicht mehr auskennst. solltest du wirklich juristisch gebildet sein (was ich deinen ausführungen entnehme) ich wiederhole mich, ist es peinlich wenn du hier auf grund angeblichen wissens erklärst dass es bei der identitätsfeststellung keinen unterschied zwischen staatsbürgern und unionsbürgern gibt. dies ist schlicht falsch! und das gilt für deutschland wie auch für österreich...

geh mal auch eine polizeiwache und frage wie das abläuft, sag aber besser nicht dass du jurist bist... :doh:
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
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22
MUC
Dies ist endgültig die letzte Antwort, die du von mir bekommst, weil's bei dir herzlich sinnlos ist.

Für Deutsche ist § 1 Abs. 1 S. 1f. PAusWG i.V.m. § 2 Abs. 1 PAusWG einschlägig. Dort lesen wir, soweit wir des Lesens kundig sind:

§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
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VIE
Dies ist endgültig die letzte Antwort, die du von mir bekommst, weil's bei dir herzlich sinnlos ist.

Für Deutsche ist § 1 Abs. 1 S. 1f. PAusWG i.V.m. § 2 Abs. 1 PAusWG einschlägig. Dort lesen wir, soweit wir des Lesens kundig sind:
was hat dein zitat mit einer "mitführpflicht" (die es für staatsbürger in at als auch in d nur in seltensten ausnahmen gibt, oder willst du uns nun etwas anderes verklickern???) oder einer identitätsfeststellung zu tun??? du bist nicht nur präpotent mit deiner herablassenden art, sondern auch ziemlich schräg in deiner argumentation... :doh:

aber es gab eh schon länger nichts mehr zu lachen hier...
 
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matchcut30

Guest
Ich bin kein Jurist, habe aber - als Deutscher wohnhaft in Berlin - in schönen Baden-Württemberg bereits auf Polizeirevieren gesessen, weil ich keinen Personalausweis o.ä. dabei hatte. Identitätszeugen, Bankkarten etc - mehrfach vorhanden - waren zwecklos, die Beamten ließen da nicht mit sich reden und haben mir - bis hin zum Dienststellenleiter - eindeutig erklärt, dass es in Deutschland zwar keine Mitführpflicht gibt, man dann aber eben bis zur endgültigen Identitätsfeststellung in der Zelle (!) sitzt. (Und da saß ich dann) Da Ausweise keine Füße haben, um von selbst zum Revier zu laufen, und die Beamten keine Verpflichtung haben, anderweitige Schritte zur Identitätsfeststellung in die Wege zu leiten, musste sich schließlich ein Bekannter erbarmen und mitten in der Nacht zu der Wohnung zu fahren, wo mein Ausweis lag, diesen holen und mich auslösen.

Ich weiß, dass Polizisten im Allgemeinen keine Juristen sind, aber was bringt einem die Kenntnis der Nichtmitführpflicht oder wie man das nennen will, wenn man in der Praxis ständig in Zellen sitzt bis zum Sanktnimmerleinstag?
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
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MUC
Ich weiß, dass Polizisten im Allgemeinen keine Juristen sind, aber was bringt einem die Kenntnis der Nichtmitführpflicht oder wie man das nennen will, wenn man in der Praxis ständig in Zellen sitzt bis zum Sanktnimmerleinstag?

Es bringt dir, dass du für das Nicht-mit-dir-führen an sich nicht bestraft wirst.

OT: Berliner, der in BW auf Revieren (Plural) saß: Klingt nach S21-Demonstrationen. :censored:
 
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matchcut30

Guest
Es bringt dir, dass du für das Nicht-mit-dir-führen an sich nicht bestraft wirst.

Exakt. Aber "an sich" ist es trotzdem gaga, seinen Ausweis partout und fußaufstampfend NICHT mitzuführen, weil es keine Mitführpflicht gibt, sich dann aber mit Polizisten rumzuärgern, die einem einfach nicht glauben wollen, dass man der one and only matchcut ist.


OT: Berliner, der in BW auf Revieren (Plural) saß: Klingt nach S21-Demonstrationen. :censored:

Filmstudent in Ludwigsburg. Zwischen den Studenten und den Cops in LB gab es immer schon eine innige Freunschaft.
 
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praxe

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01.12.2010
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INN-MUC-VIE
Es bringt dir, dass du für das Nicht-mit-dir-führen an sich nicht bestraft wirst.

OT: Berliner, der in BW auf Revieren (Plural) saß: Klingt nach S21-Demonstrationen. :censored:

Kommt mir auch so vor.


Aber eine erfreuliche Nachricht, ich Sitze hier in ATH in der Lounge und mein Koffer ist schon hinterm Vorhang verschwunden.

Die Dame am check in (schweitzerin in ATH am Flughafen - ich weiß auch nicht warum) wollte den Zettel von der Polizei sehen, ich gab ihn ihr, sie darauf: und sie glauben ich kann das lesen? ;)
 
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John Galt

Erfahrenes Mitglied
05.03.2010
1.222
37
ISBN 3932564030
Deswegen führe ich immer Kopien sämtlicher Ausweispapiere mit mir!

... und nicht nur das, sondern die Orginalpässe kommen in den Hotelsafe und nur die Kopie wird im Ausland, in der Regel, mitgeführt. Sollte die im Ernstfall nicht ausreichen, ist es bis zum Orginal ja nicht weit.

Bei einmal Taschendiebstahl und einmal Ausgeraubt bin jeweils froh gewesen, so den Schaden klein halten zu können. Zumal der Taschendiebstahl wenige Stunden vor Abflug aus einem Nichtschengenland war und ich wohl kaum rechtzeitig vor dem Rückflug Ersatz bekommen hätte.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
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Ich bin kein Jurist, habe aber - als Deutscher wohnhaft in Berlin - in schönen Baden-Württemberg bereits auf Polizeirevieren gesessen, weil ich keinen Personalausweis o.ä. dabei hatte. Identitätszeugen, Bankkarten etc - mehrfach vorhanden - waren zwecklos, die Beamten ließen da nicht mit sich reden und haben mir - bis hin zum Dienststellenleiter - eindeutig erklärt, dass es in Deutschland zwar keine Mitführpflicht gibt, man dann aber eben bis zur endgültigen Identitätsfeststellung in der Zelle (!) sitzt. (Und da saß ich dann) Da Ausweise keine Füße haben, um von selbst zum Revier zu laufen, und die Beamten keine Verpflichtung haben, anderweitige Schritte zur Identitätsfeststellung in die Wege zu leiten, musste sich schließlich ein Bekannter erbarmen und mitten in der Nacht zu der Wohnung zu fahren, wo mein Ausweis lag, diesen holen und mich auslösen.

Ich weiß, dass Polizisten im Allgemeinen keine Juristen sind, aber was bringt einem die Kenntnis der Nichtmitführpflicht oder wie man das nennen will, wenn man in der Praxis ständig in Zellen sitzt bis zum Sanktnimmerleinstag?
du hast in eindrucksvoller weise erklärt warum ich jedem unionsbürger ausserhalb seiner heimat empfehle seine ausweispapiere immer und überall mitzuführen. was ich allerdings nicht wußte, dass d eine derartige bananenrepublik ist. habt ihr kein passregister? ich weiß ja nicht was du angestellt hast oder was du verdächtigt wurdest, aber ich kann mir nicht vorstellen dass ihr in d die regeln der verhältnismäßigkeit neu erfunden habt... eines ist klar, schikanöse polizeiaktionen gibt es immer wieder, zur zeit gerne bei linksaktivisten und erlebnisorientierten fußballfans, aber im normalen leben und ohne gröbere verdachtslage im zusammenhang einer strafbaren handlung geht kein staatsbürger in die zelle nur weil er sich nicht ausweisen kann, zumindest in ö nicht...

und ganz so glauben kann ich deine aussagen in bezug auf die polizeilichen pflichten nicht, denn gäbe es keine verpflichtung der polizei aktiv an der identitätsfeststellung mitzuarbeiten würdest du, wenn zb deine ausweise plötzlich unauffindbar wären lebenslänglich hinter gittern sitzen... :D ;)
 
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matchcut30

Guest
ich weiß ja nicht was du angestellt hast oder was du verdächtigt wurdest

Nix angestellt; verdächtigt wurde ich auch nicht, nennt sich "verdachtsunabhängige Personenkontrolle", eigentlich gibt es sowas nur im Umkreis von Flughäfen, Bahnhöfen, Grenzen und anderen Gefahrengebieten oder wie man das so im Polizeijargon nennt. Die Baden-Württemberger nehmen das aber nicht so genau. Da wird auch im beschaulichsten Dorf kontrolliert und durchsucht.

aber im normalen leben und ohne gröbere verdachtslage im zusammenhang einer strafbaren handlung geht kein staatsbürger in die zelle nur weil er sich nicht ausweisen kann, zumindest in ö nicht...

In D aber schon. Und zwar zweimal. (Willkommen in der Wirklichkeit. In D wird auch mal ein Filmmotiv vom behelmt-schwerstbewaffneten SEK gestürmt, weil ein Beleuchter im Spaß zu neugierigen Kindern gesagt hat, dass man das Haus besetzt hätte. In D wird auch ein Student verprügelt und zwei Stunden lang gefesselt mit nacktem Oberkörper im Schnee liegen gelassen, weil die Damen und Herren Beamten mit der "Gemengelage" überfordert waren. Und so weiter, alles aus dem "Cops vs. Filmstudenten"-Almanach)

und ganz so glauben kann ich deine aussagen in bezug auf die polizeilichen pflichten nicht, denn gäbe es keine verpflichtung der polizei aktiv an der identitätsfeststellung mitzuarbeiten würdest du, wenn zb deine ausweise plötzlich unauffindbar wären lebenslänglich hinter gittern sitzen... :D ;)

Tja, genau das wurde mir aber so vermittelt. Ich wollte es drauf ankommen lassen und hatte mich schon häuslich eingerichtet. Meine Bekannten bzw. Kommilitonen waren aber der Ansicht, das Leben in Freiheit sei geeigneter als Perspektive.

Natürlich würde man irgendwann selber Schritte einleiten (müssen) - so ganz realistisch sind diese Omnipotenzphantasien der Herren dann doch nicht. 24 Stunden können sie einen aber dabehalten.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.324
1.177
Dies ist endgültig die letzte Antwort, die du von mir bekommst, weil's bei dir herzlich sinnlos ist.

Für Deutsche ist § 1 Abs. 1 S. 1f. PAusWG i.V.m. § 2 Abs. 1 PAusWG einschlägig. Dort lesen wir, soweit wir des Lesens kundig sind:


Weiter unten steht auch, dass es auch ein gültiger Reisepass tut: "Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen."
 

Nok

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
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Nakhon Rachasima
Du kannst erklären deine Freundin ist ein Krokodil dann brauchst du für die nur einen Heimtierausweis . ( Innerhalb der EU )