Reisepass ohne Wohnsitz (in D)?

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Blue2

Erfahrenes Mitglied
09.12.2009
2.067
0
Bern
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Weil meine Frage hier (beinahe) reinpasst, stelle ich sie mal - hat auch was mit Pass zu tun..

Wenn ich im Juni einen neuen Reisepass beatrage, wird dann der "alte", aber noch gültige, sofort ungültig? Oder erst, wenn ich den neuen abhole?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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FRA/QKL
Also: "Philippinen, Paradise Island , Bushcity, Palmenstrasse vom Meer kommend Richtung Berge, Dritte Kokosnuss rechts, siebte Wellblechhütte links" sollte reichen, auch wenn das nicht in die Denkmuster eines deutschen Beamten passt. Notfalls muss man das halt nach oben eskalieren lassen.
Viel Spaß beim Eskalieren, hier dein aktuell finaler Ansprechpartner:

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peter28

Aktives Mitglied
02.10.2009
178
5
Strom- oder Telefonrechnung? Die haben doch 'nen Knall! Ich habe z.B. keinen Festnetzanschluss und wenn ich Lust habe, ohne Strom zu leben, kann der Staat doch wohl kaum verlangen, dass ich einen Stromvertrag abschließe, nur um einen Pass zu bekommen. Ein Mietvertrag sollte ausreichen, aber auch hier kann mir der Staat nicht vorschreiben, dass ich den schriftlich abschließe.

Ich würde da etwas beharrlicher vorgehen. Ich nenne denen 'ne Anschrift und die haben sie als Wohnsitz zu akzeptieren ohne Vorlage irgend welcher Nachweise. Ihnen zu sagen, dass es sich um ein Büro handelt und man dort eigentlich gar nicht wohnt, ist natürlich kontraproduktiv.

Also: "Philippinen, Paradise Island , Bushcity, Palmenstrasse vom Meer kommend Richtung Berge, Dritte Kokosnuss rechts, siebte Wellblechhütte links" sollte reichen, auch wenn das nicht in die Denkmuster eines deutschen Beamten passt. Notfalls muss man das halt nach oben eskalieren lassen.

Ich habe das mal bei Wohnsitzmeldung (in D) explizit nachgefragt. Man ist nicht verpflichtet, einen Mietvertrag o.ä. vorzulegen. Aber natürlich steht es der Meldebehörde frei, den Wohnsitz zu prüfen, d.h theoretisch könnte man einen Hausbesuch machen. Ins Haus lassen muss man die Staatsgewalt dann ohne gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr im Verzug alerdings nicht. Meiner Sachbearbeiterin war kein Fall bekannt, in der so ein Hausbesuch für eine Wohnsitzprüfung jemals stattgefunden hat.
 
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jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.276
27
ZRH
Strom- oder Telefonrechnung? Die haben doch 'nen Knall! Ich habe z.B. keinen Festnetzanschluss und wenn ich Lust habe, ohne Strom zu leben, kann der Staat doch wohl kaum verlangen, dass ich einen Stromvertrag abschließe, nur um einen Pass zu bekommen. Ein Mietvertrag sollte ausreichen, aber auch hier kann mir der Staat nicht vorschreiben, dass ich den schriftlich abschließe.

In vielen Ländern gibt es Gesetze, die vorschreiben, dass Mietverträge schriftlich zu verfassen sind (z.B. DE, CH und viele andere). Das schreibt der Staat mittlerweile in vielen Ländern vor. Klar kannst Du versuchen ohne Anschluss an das Stromnetz zu leben aber auch dort gibt es Länder (z.B. ES), die einen verpflichten für die Infrastruktur zu zahlen.
Ich würde da etwas beharrlicher vorgehen. Ich nenne denen 'ne Anschrift und die haben sie als Wohnsitz zu akzeptieren ohne Vorlage irgend welcher Nachweise. Ihnen zu sagen, dass es sich um ein Büro handelt und man dort eigentlich gar nicht wohnt, ist natürlich kontraproduktiv.

Lies Dir mal https://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsdeutsche durch. Diese typisch deutsche Rechthaberei ist echt nervig. Die müssen gerade im Ausland erstmal sicherstellen, dass Du berechtigt bist. Mit dem Wohnort wird nämlich auch die Steuerpflicht getriggert https://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschränkte_und_beschränkte_Steuerpflicht Als Deutscher wird man am Wohnort veranlagt und da kann bei fehlendem Wohnsitz gerne mal eine Verdachtsmeldung ans Finanzamt erfolgen. Dann freut sich der Polizist bei der nächsten Einreise und man braucht einen guten Steueranwalt.

Also: "Philippinen, Paradise Island , Bushcity, Palmenstrasse vom Meer kommend Richtung Berge, Dritte Kokosnuss rechts, siebte Wellblechhütte links" sollte reichen, auch wenn das nicht in die Denkmuster eines deutschen Beamten passt. Notfalls muss man das halt nach oben eskalieren lassen.

Da bist ein echtes Clerverle :doh: Meinst Du, Du wärst der Erste der das versucht? Es gibt den Tatbestand des Verstosses gegen das Meldegesetz, meist Geldstrafe aber wenn die Behörde den Wohnsitz in DE definiert (sei es das Ferienhaus, das Gästezimmer bei den Eltern etc.), dann wird die Sache juristisch interessant. Pauschal mal einfach auf die Kacke hauen ist aber viel einfacher.
 
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wizzard

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09.03.2009
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In vielen Ländern gibt es Gesetze, die vorschreiben, dass Mietverträge schriftlich zu verfassen sind (z.B. DE, CH und viele andere). Das schreibt der Staat mittlerweile in vielen Ländern vor.
Kannst du mir dieses Gesetz im Falle von Deutschland einmal benennen? Mir sind in dem Zusamenhang nur die allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff BGB bekannt, nach denen ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden kann.

Klar kannst Du versuchen ohne Anschluss an das Stromnetz zu leben aber auch dort gibt es Länder (z.B. ES), die einen verpflichten für die Infrastruktur zu zahlen.
Und du weißt, dass das Büro der Person, um die es hier geht, in einem Land liegt, dass den Abschluss einer Strombelieferung vorschreibt? Nur dann macht es nämlich Sinn, die Vorlage einer Stromrechnung zu verlangen.

Lies Dir mal https://de.wikipedia.org/wiki/Auslandsdeutsche durch. Diese typisch deutsche Rechthaberei ist echt nervig. Die müssen gerade im Ausland erstmal sicherstellen, dass Du berechtigt bist. Mit dem Wohnort wird nämlich auch die Steuerpflicht getriggert https://de.wikipedia.org/wiki/Unbeschränkte_und_beschränkte_Steuerpflicht Als Deutscher wird man am Wohnort veranlagt und da kann bei fehlendem Wohnsitz gerne mal eine Verdachtsmeldung ans Finanzamt erfolgen. Dann freut sich der Polizist bei der nächsten Einreise und man braucht einen guten Steueranwalt.
Lies du vielleicht noch einmal durch, worum es hier geht. Es geht hier um eine Person, die sich in Deutschland abgemeldet und ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort NICHT in Deutschland hat. Wir reden hier von jemanden, der zweifelsfrei nicht in Deutschland lebt und nicht von jemandem, der so tun möchte, als dass er nicht in Deutschland leben würde.

Da bist ein echtes Clerverle :doh: Meinst Du, Du wärst der Erste der das versucht? Es gibt den Tatbestand des Verstosses gegen das Meldegesetz, meist Geldstrafe aber wenn die Behörde den Wohnsitz in DE definiert (sei es das Ferienhaus, das Gästezimmer bei den Eltern etc.), dann wird die Sache juristisch interessant. Pauschal mal einfach auf die Kacke hauen ist aber viel einfacher.
Wenn ich mich aus Deutschland abgemeldet habe und nicht dort wohne, wird es schwer sein, gegen das deutsche Meldegesetz zu verstoßen. Ich dachte es sei klar, dass wir hier über jemanden reden, der eben gerade NICHT in Deutschland lebt. Diese Hinweise von dir gehen deshalb allesamt ins Leere.

Wenn ein deutscher Staatsangehöriger z.B. auf den Philippinen "Paradise Island , Bushcity, Palmenstrasse vom Meer kommend Richtung Berge, Dritte Kokosnuss rechts, siebte Wellblechhütte links" wohnt, dann hat er auch das Recht auf Ausstellung eines deutschen Reisepasses. Davon, dass er einen Mietvertrag oder eine Telefon- oder Stromrechnung vorlegen muss, steht im Gesetz nichts. Wenn ihm die Behörde nicht glaubt, dass er dort wohnt, kann sie das durch eine Inaugenscheinnahme überprüfen.
 
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flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
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521
Normalerweise hätte die Büroadresse reichen sollen.
Hier sollte die Büroadresse der Aufenhaltsort sein - und das Büro hat halt geregelt, daß es besser ist vor Ort immer in Hotels zu wohnen.

Eigentlich sind die Konsularangestellten im Ausland ja mit diversen fliegenden Wohnsitzen vertraut.
Ich sehe das als unglücklichen Zufall an.
In welchem Land ist denn die Büroadresse?

Möglicherweise hat deine Freundin (vielleicht auch unwissend) allzu deutlich betont, dass sie eben nicht hier wohnt, vielleicht mehr aus dem Grund der steuervermeidung. Aber vielleicht reicht ja auch ein Schrieb/ Bestätigung des Büros an die Botschaft.

Ich würde mit dem Konsulat im Land der Büroadresse weitermachen.

Gruß

Flyglobal
 
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LHFan

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13.06.2011
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Weil meine Frage hier (beinahe) reinpasst, stelle ich sie mal - hat auch was mit Pass zu tun..

Wenn ich im Juni einen neuen Reisepass beatrage, wird dann der "alte", aber noch gültige, sofort ungültig? Oder erst, wenn ich den neuen abhole?

Der alte Pass ist bis zum Ablauf seiner Gültigkeit gültig. (es ist ja kein Problem zwei Pässe zu besitzen).
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
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Wenn man komplett mit Deutschland gebrochen hat ist auch die Frage warum man gerne einen deutschen RP haben möchte? :confused:

Weil man einen Pass braucht, und weil man eben nicht komplett mit Deutschland gebrochen hat, sondern lediglich ein paar Jahre etwas anderes ausprobieren möchte.

Ansonsten ist es ja auch kein Kinderspiel eine neue Nationalität zu erlangen - wenn ja da wäre ich persönlich dankbar für Tipps - denn bei mir wird der Bruch immer konkreter.
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.276
27
ZRH
Wenn ich mich aus Deutschland abgemeldet habe und nicht dort wohne, wird es schwer sein, gegen das deutsche Meldegesetz zu verstoßen. Ich dachte es sei klar, dass wir hier über jemanden reden, der eben gerade NICHT in Deutschland lebt. Diese Hinweise von dir gehen deshalb allesamt ins Leere.

Jedem steht es frei sich in Deutschland abzumelden, es sollte bloss jedem bewusst sein, dass die Abmeldung nicht dazu führt, dass der Wohnort nicht mehr in Deutschland ist. Gerade Auslandsdeutsche die regelmässig nach DE zurückkommen (Familienfeiern, Sitzungen in der Firmenzentrale, pflegebedürftige Eltern, Scheidung etc.) können in Deutschland lt. Gesetz dort immer noch einen Wohnsitz begründen. Ich habe diesen Fall gerade bei einem Kollegen gesehen, der trotz Abmeldung wieder angemeldet und steuerpflichtig wurde. Gerade mit der unbeschränkten Steuerpflicht ist das ein heisses Eisen. Der Kampf gegen die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dann ein sehr mühsamer und langer Weg, der jährlich über die Steuererklärung ausgefochten wird.

Wenn die zuständige Behörde Mietvertrag oder Stromrechnung fordert, dann wird für das Land des Bürositzes wohl diese Anforderung gelten. Man kann versuchen gegen diese Anforderungen zu klagen aber das muss dann vor einem dt. Verwaltungsgericht geschehen. Verfahrensdauer je nach Gericht offen und die Chancen sind nicht gut. Tipp doch mal all die Punkte in google ein und Du wirst hunderte von Links zu Auswandererseiten finden, die sich spezifisch damit auseinandersetzen.
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.276
27
ZRH
Weil man einen Pass braucht, und weil man eben nicht komplett mit Deutschland gebrochen hat, sondern lediglich ein paar Jahre etwas anderes ausprobieren möchte.

Ansonsten ist es ja auch kein Kinderspiel eine neue Nationalität zu erlangen - wenn ja da wäre ich persönlich dankbar für Tipps - denn bei mir wird der Bruch immer konkreter.


Es ist in Europa mittlerweile recht einfach die Staatsbürgerschaft zu kaufen. In Österreich, Portugal und Malta kannst Du dir den Pass standardisiert kaufen, Canada und USA musst Du nur wenige Jahre vor Ort leben und geht mit Geld auch recht zügig. Die meisten Länder kennen heute Ausnahmeregeln, nur Geld musst Du haben.
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.422
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Weil meine Frage hier (beinahe) reinpasst, stelle ich sie mal - hat auch was mit Pass zu tun..

Wenn ich im Juni einen neuen Reisepass beatrage, wird dann der "alte", aber noch gültige, sofort ungültig? Oder erst, wenn ich den neuen abhole?

Aber aufpassen! Einer Kollegin - ok Italienischer Pass - wurde bei Beantragung des neuen, ruck zuck bevor sie schauen und protestieren konnte der alte ungültig gemacht - BEVOR sie den neuen hatte :eek:.

Ich glaube das ist mal wieder ein klarer Fall von Bürokratie und die Katze beisst sich in den Schwanz....
 

wizzard

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09.03.2009
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Die Vorteile/Rechte nutzen aber die Pflichten ablehnen? Schwierig :)

Das ist aber eine sehr eingeschränkte Sichtweise. Ich habe in meinem bisherigen Leben dem Staat mehr gegeben (Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Kapitalertragssteuer, Stromsteuer, Grunderwerbssteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung ... etc. pp) als ich im Gegenzug an staatlichen Leistungen genutzt habe (Schule, Uni, Bibliotheken, Theater, Straßen, ÖPNV, Schwimmbäder, öffentliche Verwaltung, Sportplätze/-hallen, etc. pp) bzw. noch nutzen werde (z.B. Rentenbezug). Ich gehöre zu den Gebern in unserem Land mit Nettoüberschuss, das ist Fakt.

Wenn ich jetzt auswandere und nichts weiter von meinem Staat verlange, als dass er mir alle 10 Jahre eine von mir zu bezahlende kostenpflichtige Bescheinigung ausstellt, dass ich noch deutscher Staatsangehöriger bin, ist das in Anbetracht dessen, was ich in die Gemeinschaft eingebracht habe, sicher nicht zu viel verlangt.

Ich habe also meine Pflichten immer erfüllt und damit das Recht erworben, bis zu meinem Tode Deutscher zu sein. So sehen es die deutschen Gesetze aus gutem Grund auch ausdrücklich vor. Ich wüsste nicht, was daran bedenklich sein sollte. Ich weiß nicht, wie es um die Person bestellt ist, um die es hier geht, aber in meinem Fall bin ich mir sicher, mit dem deutschen Staat im Reinen zu sein und deshalb unabhängig von meinem Aufenthaltsort jederzeit auf die Ausstellung eines deutschen Reisepasses bestehen zu können.
 
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Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
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LON
Realistisch betrachtet (und aus eigener Erfahrung) wird deine Freundin bei den deutschen Botschaften keinen Erfolg haben, da diese verpflichtet sind den Wohnsitz eindeutig zu klären bzw. Nachweise vorgelegt zu bekommen. Und nein, ein Mietvertrag oder eine Stromrechnung allein tut es da in vielen Ländern eben nicht!

Bleiben also nur noch die deutschen Bürgerämter. Kann Sie nicht ggf. ihre Eltern besuchen und beim dortigen Amt einen wichtigen Grund geltend machen? Zusammen mit den Zusatzgebühren für die Expressausstellung sollte das eigentlich möglich sein.
Andernfalls behält (wie auch bereits geschrieben) der letzte gemeldete Wohnsitz auch wenn man sich dort abgemeldet hat die Zuständigkeit. Sprich hier sollte ein Vorsprechen auch realistischere Chancen haben als bei irgendeinem anderen Amt.
 
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Brainpool

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15.03.2014
2.801
126
Es gibt auch eine Menge Obdachloser in Deutschland die in ihrem Personalausweis den Vermerk für >Häufig wechselnde Aufenthaltsorte< haben.
Wer einen Perso hat, müsste doch auch einen Reisepass bekommen?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
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Das ist aber eine sehr eingeschränkte Sichtweise. Ich habe in meinem bisherigen Leben dem Staat mehr gegeben (Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Kapitalertragssteuer, Stromsteuer, Grunderwerbssteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung ... etc. pp) als ich im Gegenzug an staatlichen Leistungen genutzt habe (Schule, Uni, Bibliotheken, Theater, Straßen, ÖPNV, Schwimmbäder, öffentliche Verwaltung, Sportplätze/-hallen, etc. pp) bzw. noch nutzen werde (z.B. Rentenbezug). Ich gehöre zu den Gebern in unserem Land mit Nettoüberschuss, das ist Fakt.
Exakt diese Argumentation hat auch Uli H. für sich nutzen wollen. :rolleyes:

Nun ist es natürlich keine Straftat Deutschland zu verlassen, den Eindruck will ich gar nicht vermitteln. Ich will nur aufzeigen, dass deine Argumentation schlichtweg nutzlos ist. Es gibt keine Brutto/Netto bzw. Geben/Nehmen Betrachtung in Deutschland. Punkt. Aus!
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.464
3.598
Es gibt keine Brutto/Netto bzw. Geben/Nehmen Betrachtung in Deutschland. Punkt. Aus!

Sagt wer? Das mag deine Meinung sein, aber ein Dogma, wie du es darzustellen versuchst, ist es nicht.

Aber unterstellen wir einmal an, es handele sich um ein Dogma, dass es keine Geber/Nehmer-Betrachtung gibt bzw. geben darf, dann stimmst du mir doch hoffentlich zu, dass es auch keine "Vorteile/Rechte nutzen aber die Pflichten ablehnen"-Betrachtung gibt bzw. geben darf und es wohl selbstverständlich ist bzw. zu sein hat, dass ein Deutscher auch einen deutschen Pass bekommt, unabhängig davon, wo er lebt und Steuern zahlt. Oder hängt das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft von der Steuerzahlung in Deutschland ab? Das würde ja bedeuten, dass hier genau die Brutto/Netto-Betrachtung erfolgt, die du kategorisch ablehnst.

Du kannst es also drehen und wenden wie du willst. Vantoms Satz "Vorteile/Rechte nutzen, aber die Pflichten ablehnen" ist im Fall der Staatsbürgerschaft und der daraus folgenden Beanspruchung eines Reisepasses (und sonst nichts) vollkommener Schwachsinn.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Aber unterstellen wir einmal an, es handele sich um ein Dogma, dass es keine Geber/Nehmer-Betrachtung gibt bzw. geben darf, dann stimmst du mir doch hoffentlich zu, dass es auch keine "Vorteile/Rechte nutzen aber die Pflichten ablehnen"-Betrachtung gibt bzw. geben darf und es wohl selbstverständlich ist bzw. zu sein hat, dass ein Deutscher auch einen deutschen Pass bekommt, unabhängig davon, wo er lebt und Steuern zahlt. Oder hängt das Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft von der Steuerzahlung in Deutschland ab? Das würde ja bedeuten, dass hier genau die Brutto/Netto-Betrachtung erfolgt, die du kategorisch ablehnst.

Du kannst es also drehen und wenden wie du willst. Vantoms Satz "Vorteile/Rechte nutzen, aber die Pflichten ablehnen" ist im Fall der Staatsbürgerschaft und der daraus folgenden Beanspruchung eines Reisepasses (und sonst nichts) vollkommener Schwachsinn.
Natürlich darf jeder Deutsche Staatsbürger einen Deutschen Reisepass bekommen. Da sehe ich überhaupt kein Problem. Er/Sie muss doch nur die Bedingungen dafür erfüllen. Ohne Wohnsitz in Deutschland eben den Nachweis, dass man woanders ansässig ist. Das sollte ja irgendwie belegbar sein. Beispielsweise auch durch einen ausländischen Steuerbescheid. Strom- oder Gasrechung waren nur exemplarische Beispiele, es gibt sicherlich viele Formen der Belegbarkeit eines ausländischen Wohnsitzes.
 

boekel

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
2.883
496
GVA
Natürlich darf jeder Deutsche Staatsbürger einen Deutschen Reisepass bekommen. Da sehe ich überhaupt kein Problem. Er/Sie muss doch nur die Bedingungen dafür erfüllen. Ohne Wohnsitz in Deutschland eben den Nachweis, dass man woanders ansässig ist. Das sollte ja irgendwie belegbar sein. Beispielsweise auch durch einen ausländischen Steuerbescheid. Strom- oder Gasrechung waren nur exemplarische Beispiele, es gibt sicherlich viele Formen der Belegbarkeit eines ausländischen Wohnsitzes.

wenn Du Dich weniger als 180 Tage in den jeweiligen Ländern aufhälst, bist Du aber auch nirgends steuerpflichtig. Daher greift das nicht. Es steht ja auch nirgends im Gesetz, dass man irgendwo wohnhaft sein muss. Was machst Du wenn Du alle 3 Wochen, das Land wechselst und in einem anderen Hotel wohnst?