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Bundesgerichtshof klärt Recht auf kostenlose Stornierung
Darf der Kunde eine Pauschalreise absagen, wenn sich seine Vorsicht in einer unsicheren Situation erst im Nachhinein als richtig erweist?
www.sueddeutsche.de
Ein Kunde sagt eine Pauschalreise ab, noch bevor die Situation eindeutig dagegen spricht. Im Nachhinein erweist sich seine Vorsicht aber als richtig. Muss er trotzdem die Stornogebühr zahlen? Darüber verhandelt der BGH.
Der Senatsvorsitzende Klaus Bacher deutete in der Verhandlung an, für die kostenlose Stornierung komme es wohl nicht auf das Datum des Rücktritts an, sondern auf den Reisebeginn. Das wäre in diesem Fall der 3. April, und da war aus der Unsicherheit von Anfang März bereits Panik geworden. Es galten Reisewarnungen und -verbote.