Reiserücktritt: Bonusmeilen sind wie Geld

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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.509
4.024
Paralleluniversum
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Habe leider kein passendes bestehendes Thema gefunden, an das ich das anhängen könnte.
Vielleicht für den ein oder anderen interessant:

Eine Reiserücktrittsversicherung muss auch dann zahlen, wenn der Kunde seinen Flug mit Bonusmeilen bezahlt hat. Der Bundesgerichtshof stellt dies in einem aktuellen Urteil klar. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.
Das Landgericht muss nun klären, was die Bonusmeilen wert waren (Aktenzeichen IV ZR 112/22)

Quelle: https://www.lawblog.de/archives/2023/03/27/reiseruecktritt-bonusmeilen-sind-wie-geld/
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
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Ja, interessantes Urteil. Die Rechnung für den Geldbetrag wird ganz besonders interessant....

Lufthansa M&M kann es jedenfalls eher nicht gewesen sein, oder? Die normalen Awards sind ja stornierbar und bei Meilenschnäppchen war es eigentlich bisher immer so, dass M&M bei nachgewiesener Erkrankung kulant war. Außer das hat sich zuletzt mal geändert.

Das Urteil ist kurz und knapp und kann direkt beim BGH nachgelesen werden. Wie man aber als Kläger auf die Idee kommen kann, dass ein Selbstbehalt eine überraschende oder den Versicherungsnehmer gegen das Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligende Klausel sein kann (siehe Absatz 20 ganz am Schluss), finde ich neudeutsch cringe... Aber gut, da konnte der BGH dann ja mit einer kurzen Bemerkung auch gleich höchstrichterlich feststellen, dass Reiserücktrittsversicherungen (ich vermute alle anderen Versicherungen auch...) einen Selbstbehalt beinhalten dürfen. Wer hätte das gedacht....:eek:;) Gegen Treu und Glauben ist ja sicher Quatsch, denn die Prämien sind ja günstiger als ohne Selbstbehalt. Das "überraschend" könnte man höchstens gelten lassen, wenn wirklich beim Vertragsabschluss auf der online-Abschlussseite oder bei offline Vertragsabschluss auf den Hauptseiten des Vertrages wirklich gar nichts von Selbstbehalt steht und das komplett nur im Kleingedruckten auftaucht. So etwas ist mir aber noch nie untergekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

plagiator

Aktives Mitglied
23.10.2010
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MUC
Die normalen Awards sind ja stornierbar und bei Meilenschnäppchen war es eigentlich bisher immer so, dass M&M bei nachgewiesener Erkrankung kulant war. Außer das hat sich zuletzt mal geändert.
Also zumindest bei mir war bei der Stornierung von Meilenschnäppchen im Januar 2023 keinerlei Kulanz erkennbar. Ich habe wegen akuter OP mit anschließendem Flugverbot 6 Wochen vor Abflug (und etwa 12 Wochen nach Buchung) storniert, außer ner einzeiligen Stornobestätigung gab es nur die Steuern und Gebühren zurück. Zuschläge und Meilen sind weg.

Da die Flüge mit der M&M-Kreditkarte bezahlt wurden versuche ich gerade über die inkludierte Rücktrittskostenversicherung zumindest noch einen Teil der Zuschläge (abzüglich Selbstbeteiligung) erstattet zu bekommen. Meilen sind in den Versicherungsbedingungen der M&M-Kreditkarte explizit ausgenommen.
 

sportskananone

Aktives Mitglied
12.09.2018
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Hier wird ganz unten ein Urteil zitiert was den Meilenwert mit 2,77cent beziffert:

 
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Reaktionen: red_travels

red_travels

Megaposter
16.09.2016
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www.red-travels.com
Hier wird ganz unten ein Urteil zitiert was den Meilenwert mit 2,77cent beziffert:


Das gilt dann wohl für M&M. Wie sieht’s bei anderen Programmen aus, wo man nicht ganz so einfach Meilen generieren kann?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Hier wird ganz unten ein Urteil zitiert was den Meilenwert mit 2,77cent beziffert:


Gelesen hast Du es nicht wirklich? Da steht "Demnach gab die Lufthansa in einem Prozess vor dem LG Köln den Wert einer Meile mit 2,77 Cent an (Az.: 14 O 245/11)". Das kann richtig, falsch oder Unsinn sein, ist eine Angabe der Lufthansa. Ich biete der LH aber gerne meine paar Millionen Meilen zu dem Tarif an.