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Hallo
zur Zeit werden durch Turkish Airlines sehr günstige Flüge Richtung CPT für unsere geplante Reisezeit angeboten, nur sind diese nicht stornierbar, nicht erstattungsfähig und nicht umbuchbar.
Bei z.B. plötzlicher Krankheit kann dieser Flug nicht angetreten werden. Somit ist der Flug futsch und das Geld weg. Nun kann man sich für solche Fälle aber mittels Reiserücktrittsversicherung absichern.
In den meisten Versicherungsbedingungen ist folgende Formulierung zu finden:
" Die XXX-Versicherung erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn
die versicherte Reise aus den in Ziffer 1.2.1 a) bis p) genannten
Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Ver-
kehrsmitteln verspätet angetreten wird. Öffentliche Verkehrs-
mittel sind alle Land- oder Wasserfahrzeuge, die im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zugelassen sind, sowie innerdeut-
sche Zubringerflüge. Voraussetzung ist, dass das Anschlussver-
kehrsmittel ebenfalls versichert ist. Ebenfalls erstattet werden
die Kosten für gebuchte und versicherte, jedoch aufgrund des
verspäteten Antritts der Reise aus den in Ziffer 1.2.1 a) bis p)
genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentli-
chen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommene Reiseleis-
tungen. An- und Abreisetag werden jeweils als volle Reisetage mit-
gerechnet. Erstattet werden die Mehrkosten bzw. Kosten bis zur
Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen
wären."
Was heißt das nun?
Kann ich dann damit rechnen das mir die Kosten des Fluges komplett erstattet werden, da ja von Anfang an 100% fällig werden und der Flug nicht stornierbar, umbuchbar oder erstattungsfähig ist??
Als weiteres möchte ich dann, z.B. bei schneller Genesung, die Reise später antreten, wenn ein anderer Flug verfügbar ist. Werden hier die Mehrkosten für den neuen Flug auch übernommen?
Ich sehe bei diesem ganzen Versicherungslatein nicht wirklich durch!
Gruß Grisu911
PS.: Ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum?!
zur Zeit werden durch Turkish Airlines sehr günstige Flüge Richtung CPT für unsere geplante Reisezeit angeboten, nur sind diese nicht stornierbar, nicht erstattungsfähig und nicht umbuchbar.
Bei z.B. plötzlicher Krankheit kann dieser Flug nicht angetreten werden. Somit ist der Flug futsch und das Geld weg. Nun kann man sich für solche Fälle aber mittels Reiserücktrittsversicherung absichern.
In den meisten Versicherungsbedingungen ist folgende Formulierung zu finden:
" Die XXX-Versicherung erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn
die versicherte Reise aus den in Ziffer 1.2.1 a) bis p) genannten
Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Ver-
kehrsmitteln verspätet angetreten wird. Öffentliche Verkehrs-
mittel sind alle Land- oder Wasserfahrzeuge, die im öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) zugelassen sind, sowie innerdeut-
sche Zubringerflüge. Voraussetzung ist, dass das Anschlussver-
kehrsmittel ebenfalls versichert ist. Ebenfalls erstattet werden
die Kosten für gebuchte und versicherte, jedoch aufgrund des
verspäteten Antritts der Reise aus den in Ziffer 1.2.1 a) bis p)
genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentli-
chen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommene Reiseleis-
tungen. An- und Abreisetag werden jeweils als volle Reisetage mit-
gerechnet. Erstattet werden die Mehrkosten bzw. Kosten bis zur
Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen
wären."
Was heißt das nun?
Kann ich dann damit rechnen das mir die Kosten des Fluges komplett erstattet werden, da ja von Anfang an 100% fällig werden und der Flug nicht stornierbar, umbuchbar oder erstattungsfähig ist??
Als weiteres möchte ich dann, z.B. bei schneller Genesung, die Reise später antreten, wenn ein anderer Flug verfügbar ist. Werden hier die Mehrkosten für den neuen Flug auch übernommen?
Ich sehe bei diesem ganzen Versicherungslatein nicht wirklich durch!
Gruß Grisu911
PS.: Ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum?!