Reiseversicherung - bin ich über 60 Tage?

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flyer10

Aktives Mitglied
01.10.2010
196
24
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Hallo,

da ich mit dem Zug reise, zieht sich das alles bei mir ein wenig. Ich bin steige am 4.8 in den Zug und bin voraussichtlich am 5 oder 6.10 wieder zu Hause. Die meisten Anbieter begrenzen die Dauer auf 56 oder 60 Tage. Ich komme aber auf 63 Tage.

Wie handhabt man das? Die Ergo bietet wohl auch bis zu 70 Tage an, aber taugt der? Ich kenn mich da eher nicht so aus, worauf es ankommt. In Tests schneidet der aber gar nicht mal so schlecht ab.

Oder kann ich auch einfach eine nehmen für 60 Tage und das ab dem Datum geltend machen, in dem ich in einem Reiseland ankomme und wieder verlasse? Sobald ich es verlassen habe bin ich wieder in der EU.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.680
10.342
HAM
Stichtag ist bei den meisten Policen das Verlassen des Landes des ständigen Wohnsitzes. Bei einigen anderen wie Nomad gilt das Verlassen des ersten Landes, das kein Versicherungsabkommen mit dem Heimatland hat.

Wie ich das handhabe? Als Privatversicherter habe ich das Problem nicht. Reisen bis 90 Tage sind kostenfrei in meiner Police enthalten.
 
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Arnuntar

Erfahrenes Mitglied
16.07.2014
1.183
1.015
BFV
Wenn ich länger im Ausland bin, dann hole ich mir immer eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen bei der HUK.
Die kann man tagesgenau abschließen und die endet auch automatisch.
Die kostet halt mehr als 10 Euro, hat bis jetzt aber immer ohne Probleme gezahlt.
 
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Rena

Aktives Mitglied
25.07.2019
224
194
Bei der Debeka (von Warentest mit "Sehr gut" bewertet, hast du 70 Tage, kostet 8 €/Jahr für beliebig viele Reisen und ohne Altersbegrenzung. Kannst du heute noch online abschließen.
 

sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.508
632
FDH
Ich bin auch bei der DEBEKA.
Als eine Reise mit etwas mehr als 70 Tagen anstand, habe ich bei der Versicherung nachgefragt, ob hier evtl. der komplette Versicherungsschutz erlischt.
Antwort:
Es sind dann nur die Überschusstage nicht mehr versichert.

Ich habe es dann riskiert.....
 
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Rena

Aktives Mitglied
25.07.2019
224
194
Stimmt nicht ganz. Ab 65 steigt der Beitrag enorm an.
Das stimmt nicht! Mein Mann und ich sind beide über 65 und zahlen lediglich 8€ pro Person. Beim Antrag wird auch nicht nach dem Alter gefragt, anders als bei anderen Auslandsversicherungen.
U.a. bei Finanztip wird dies auch entsprechend hervorgehoben, auch auf dem Vergleichsportal Reisepolice wird das bestätigt.
 

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sawadeekrap

Erfahrenes Mitglied
05.03.2013
1.508
632
FDH
Das stimmt nicht! Mein Mann und ich sind beide über 65 und zahlen lediglich 8€ pro Person. Beim Antrag wird auch nicht nach dem Alter gefragt, anders als bei anderen Auslandsversicherungen.
U.a. bei Finanztip wird dies auch entsprechend hervorgehoben, auch auf dem Vergleichsportal Reisepolice wird das bestätigt.

Stimmt. Ich hatte beim überprüfen das falsche Paket ausgewählt.
Nur bei der Reiseversicherung wird nach dem Alter gefragt, jedoch nicht bei der Auslanskrankenversicherung.
 

flyer10

Aktives Mitglied
01.10.2010
196
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Ich bin auch bei der DEBEKA.
Als eine Reise mit etwas mehr als 70 Tagen anstand, habe ich bei der Versicherung nachgefragt, ob hier evtl. der komplette Versicherungsschutz erlischt.
Antwort:
Es sind dann nur die Überschusstage nicht mehr versichert.

Ich habe es dann riskiert.....
Habe mich jetzt bei der HUK angemeldet und nur umgekehrt. Mein Schutz fängt dann eben ein wenig verspätet an.
 
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flyer10

Aktives Mitglied
01.10.2010
196
24
Soll ich besser noch ein Vertrag abschließen, mit Reisebeginn morgen, bis ich die Deutsche Grenze mit dem Zug überschreite ist es nach Mitternacht. Den anderen - sofern das nicht klappt - kann ich ja binnen zwei Wochen Widerrufen.
 

flyer10

Aktives Mitglied
01.10.2010
196
24
Ich erreiche morgen Österreich von dort fahre ich dann weiter am nächsten Tag weiter richtung Rumänien.
Heißt eine Auslandreiseversicherung ist jetzt zu spät für mich ?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
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9.761
LEJ
Haben wir es mit Kindern zu tun die nicht in der Lage sind zu googeln und die Versicherung anzurufen.
Zum Beispiel die HanseMerkur, die haben Versicherungen für Langzeitreisende oder Mallängerreisende.
 
Zuletzt bearbeitet:

flyer10

Aktives Mitglied
01.10.2010
196
24
Sonntags ist immer schlecht, die Ergo / DVK hatte dafür selbst telefonisch keine Möglichkeit Auskunft zu erteilen.

Den Teil der AGB von HUK habe zuvor gelesen, da steht:


1.3 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbe- ginn), wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn
• Ihre Bank die Lastschrift aus dem Auftrag zum Beitragseinzug einlöst und • Sie nicht widersprechen.
Der Versicherungsschutz beginnt jedoch nicht vor der Annahme des Versiche- rungsantrags und nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts.
1.4 Wie lange besteht der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht während der ersten 8 Wochen (56 Tage) jeder Aus- landsreise.
Der Schutz verlängert sich über diesen Zeitraum hinaus, wenn und solange die Behandlung im Ausland fortgesetzt werden muss, weil eine Rückreise aus medi- zinischen Gründen nicht möglich ist.
Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit Ablauf der achten Woche der Auslandsreise. Vorher endet der Versicherungs- schutz – auch für schwebende Versicherungsfälle –
• mit dem Ende des Auslandsaufenthalts;
• zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet.
Endet das Versicherungsjahr während des Auslandsaufenthalts, besteht der Ver- sicherungsschutz nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt ist.

Das liest sich für mich so, dass es so gehen müsste.
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.853
9.761
LEJ
Sonntags ist immer schlecht, die Ergo / DVK hatte dafür selbst telefonisch keine Möglichkeit Auskunft zu erteilen.

Den Teil der AGB von HUK habe zuvor gelesen, da steht:


1.3 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbe- ginn), wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn
• Ihre Bank die Lastschrift aus dem Auftrag zum Beitragseinzug einlöst und • Sie nicht widersprechen.
Der Versicherungsschutz beginnt jedoch nicht vor der Annahme des Versiche- rungsantrags und nicht vor Beginn des Auslandsaufenthalts.
1.4 Wie lange besteht der Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht während der ersten 8 Wochen (56 Tage) jeder Aus- landsreise.
Der Schutz verlängert sich über diesen Zeitraum hinaus, wenn und solange die Behandlung im Ausland fortgesetzt werden muss, weil eine Rückreise aus medi- zinischen Gründen nicht möglich ist.

Der Versicherungsschutz endet – auch für schwebende Versicherungsfälle – mit Ablauf der achten Woche der Auslandsreise. Vorher endet der Versicherungs- schutz – auch für schwebende Versicherungsfälle –
• mit dem Ende des Auslandsaufenthalts;
• zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet.
Endet das Versicherungsjahr während des Auslandsaufenthalts, besteht der Ver- sicherungsschutz nur fort, wenn der Vertrag nicht gekündigt ist.

Das liest sich für mich so, dass es so gehen müsste.
Dann soll er es so machen, wenn die Leistungen stimmen.
 
Zuletzt bearbeitet:

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.941
2.163
Das liest sich für mich so, dass es so gehen müsste.
„Gehen müßte“ ist für meinen Geschmack keine ausreichende Rechtsgrundlage für einen KV-Schutz… ;) Zumindest nicht, wenn es Alternativen gibt, die auf jeden Fall gehen.

Als Privatversicherter habe ich das Problem nicht. Reisen bis 90 Tage sind kostenfrei in meiner Police enthalten.
Ja, das ist natürlich das Beste, zumal es da meist auch kein Gezackere wegen allfälligen Erstattungen gibt.

Bei der HUK würde ich persönlich nur eine Versicherung abschließen, wenn ich gleichzeitig einen Rechtsschutzpolice bei einem anderen Anbieter hätte. Aufgrund gemachter Erfahrungen, allerdings nicht im KV-Bereich. Evtl. ist es da anders.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.680
10.342
HAM
„Gehen müßte“ ist für meinen Geschmack keine ausreichende Rechtsgrundlage für einen KV-Schutz… ;) Zumindest nicht, wenn es Alternativen gibt, die auf jeden Fall gehen.


Ja, das ist natürlich das Beste, zumal es da meist auch kein Gezackere wegen allfälligen Erstattungen gibt.

Bei der HUK würde ich persönlich nur eine Versicherung abschließen, wenn ich gleichzeitig einen Rechtsschutzpolice bei einem anderen Anbieter hätte. Aufgrund gemachter Erfahrungen, allerdings nicht im KV-Bereich. Evtl. ist es da anders.
Bei der HUK habe ich inzwischen alles gekündigt, bis auf die Wohngebäudeversicherung fürs Haus auf Sylt - das ist aufgrund der Historie dort noch am besten versichert.
 

Seat 1A

Erfahrenes Mitglied
15.09.2014
302
57
Diese HUK und Debeka Versicherungen lassen sich nur abschliessen wenn Wohnsitz in Deutschland?