Reiseversicherung - bin ich über 60 Tage?

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Arnuntar

Erfahrenes Mitglied
16.07.2014
1.184
1.018
BFV
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Ja, denn es sind Reiseversicherungen und keine Auslands Versicherungen.
 

Rena

Aktives Mitglied
25.07.2019
225
203
Zumindest bei der Debeka ist Voraussetzung, dass du nicht nur einen Wohnsitz in Deutschland hast, sondern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist.
Diese Auslandsreise KVs verstehen sich als Ergänzung zur vorhandenen Krankenversicherung. D.h. bei Reisen innerhalb der EU bist du verpflichtet, zunächst die Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dir aufgrund der Versicherungsabkommen zustehen. Die AuslandsKV ist praktisch immer subsidiär.
Nur wenn die tatsächlichen Kosten höher liegen, greift die AuslandsKV.
Außerhalb der EU gilt das nicht, da kannst du immer sämtliche angefallenen Kosten geltend machen, soweit sie den Versicherungsbedingungen entsprechen.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
881
88
BSL
Diese HUK und Debeka Versicherungen lassen sich nur abschliessen wenn Wohnsitz in Deutschland?
Ja, Voraussetzung ist Wohnsitz in D.

Diese Auslandsreise KVs verstehen sich als Ergänzung zur vorhandenen Krankenversicherung. D.h. bei Reisen innerhalb der EU bist du verpflichtet, zunächst die Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dir aufgrund der Versicherungsabkommen zustehen. Die AuslandsKV ist praktisch immer subsidiär.
Nur wenn die tatsächlichen Kosten höher liegen, greift die AuslandsKV.
Da muss ich dir leider widersprechen.
In Spanien, besonders in den Touristenhochburgen wie Malle oder Teneriffa wird die elektronische Gesundheitskarte nicht anerkannt, die wollen Cash oder Kreditkarte sehen, obwohl Spanien auch im Abkommen über die soziale Sicherheit ist.
Da wird die Auslandsreisekrankenversicherung ohne Probleme leisten.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.264
932
Soll ich besser noch ein Vertrag abschließen, mit Reisebeginn morgen, bis ich die Deutsche Grenze mit dem Zug überschreite ist es nach Mitternacht. Den anderen - sofern das nicht klappt - kann ich ja binnen zwei Wochen Widerrufen.
Es wird nix bringen mit zwei Verträgen zu arbeiten. Deren Einschränkungen "addieren" sich nicht sondern gelten beide weiterhin individuell so wie in den Bedingungen beschrieben.


Ein Vertragsbeginn während einer Reise kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Das ginge schon, nur verlängert es nicht die versicherte Zeit. Wenn da 60 Tage ab Reiseanfang steht, kriegst du halt nur 55 versicherte Tage, wenn du den Vertrag an Tag 5 beginnen läßt.

Ja, Voraussetzung ist Wohnsitz in D.
Ist in der Tat bei vielen, aber nicht allen Versicherungen ein Problem. Es hilft nur die AVBs lesen. Ist genau wie mit Banken, manche akzeptieren Kunden ohne Wohnsitz in D nicht, andere schon.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
881
88
BSL
Ist in der Tat bei vielen, aber nicht allen Versicherungen ein Problem. Es hilft nur die AVBs lesen. Ist genau wie mit Banken, manche akzeptieren Kunden ohne Wohnsitz in D nicht, andere schon.
Es wurde wegen der HUK und Debeka gefragt, die haben die Voraussetzung Wohnsitz in D, deswegen auch meine Annahme für beide, dass ein Wohnsitz in D erforderlich ist, um die Auslandsreisekrankenversicherung bei denen abzuschließen.
Jedoch gibt es natürlich Versicherungen, welche keinen ständigen Wohnsitz in D erfordern, beispielsweise diese APRIL international Versicherung oder die passportcard Versicherung.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.942
2.168
In Spanien, besonders in den Touristenhochburgen wie Malle oder Teneriffa wird die elektronische Gesundheitskarte nicht anerkannt
Selbstverständlich wird sie anerkannt, sofern Du in ein ”öffentliches“ Krankenhaus gehst. Wenn Du lieber zu einem privaten Betreiber gehst, ist das anders, aber gerade in den touristischen Gebieten haben diese Anbieter oft direkte Abrechnungsveträge mit einzelnen deutschen Krankenkassen.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
881
88
BSL
Selbstverständlich wird sie anerkannt, sofern Du in ein ”öffentliches“ Krankenhaus gehst. Wenn Du lieber zu einem privaten Betreiber gehst, ist das anders, aber gerade in den touristischen Gebieten haben diese Anbieter oft direkte Abrechnungsveträge mit einzelnen deutschen Krankenkassen.
In den touristischen Gebieten sind oftmals nur Private Anbieter tätig, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.
Jedoch kann ich mich definitiv dran erinnern, dass ich damals ohne Auslandsreisekrankenversicherung ordentlich draufzahlen müsste, da die deutsche Krankenkasse nicht alle Kosten übernehmen möchte. Einen Abrechnungsvertrag hatte meine damalige Krankenkasse (BARMER GEK) mit den Spaniern nicht, da war ich ganz froh um die Auslandsreisekrankenversicherung.

Öffentliche Krankenhäuser sind je nach Touristenort weiter entfernt als die Privaten.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.917
646
ERGO geht auch, ADAC schmeißt Dich hingegen sofort raus. Wie gesagt, man muß genau schauen, die kochen da alle ihr eigenes Süppchen.
Bei der ERGO muss man aber aufpassen, ich habe hier bisher drei verschiedene AKV gefunden.
Die mit einer maximalen Reisedauer von 45 Tagen hat meine Tochter in den Niederlanden, den gewöhnlichen Aufenthalt kan man bei dieser AKV in Deutschland oder einem anderen Land der EU / des EWR haben.
Die anderen beiden mit maximaler Reisedauer 56 Tage (DKV Auslandskrankenversicherung, online abschließbar) und 70 Tage (über einen Berater abschließbar, auch telefonisch) beschränken das auf Deutschland.