Ja, Voraussetzung ist Wohnsitz in D.Diese HUK und Debeka Versicherungen lassen sich nur abschliessen wenn Wohnsitz in Deutschland?
Da muss ich dir leider widersprechen.Diese Auslandsreise KVs verstehen sich als Ergänzung zur vorhandenen Krankenversicherung. D.h. bei Reisen innerhalb der EU bist du verpflichtet, zunächst die Leistungen in Anspruch zu nehmen, die dir aufgrund der Versicherungsabkommen zustehen. Die AuslandsKV ist praktisch immer subsidiär.
Nur wenn die tatsächlichen Kosten höher liegen, greift die AuslandsKV.
Es wird nix bringen mit zwei Verträgen zu arbeiten. Deren Einschränkungen "addieren" sich nicht sondern gelten beide weiterhin individuell so wie in den Bedingungen beschrieben.Soll ich besser noch ein Vertrag abschließen, mit Reisebeginn morgen, bis ich die Deutsche Grenze mit dem Zug überschreite ist es nach Mitternacht. Den anderen - sofern das nicht klappt - kann ich ja binnen zwei Wochen Widerrufen.
Das ginge schon, nur verlängert es nicht die versicherte Zeit. Wenn da 60 Tage ab Reiseanfang steht, kriegst du halt nur 55 versicherte Tage, wenn du den Vertrag an Tag 5 beginnen läßt.Ein Vertragsbeginn während einer Reise kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Ist in der Tat bei vielen, aber nicht allen Versicherungen ein Problem. Es hilft nur die AVBs lesen. Ist genau wie mit Banken, manche akzeptieren Kunden ohne Wohnsitz in D nicht, andere schon.Ja, Voraussetzung ist Wohnsitz in D.
Es wurde wegen der HUK und Debeka gefragt, die haben die Voraussetzung Wohnsitz in D, deswegen auch meine Annahme für beide, dass ein Wohnsitz in D erforderlich ist, um die Auslandsreisekrankenversicherung bei denen abzuschließen.Ist in der Tat bei vielen, aber nicht allen Versicherungen ein Problem. Es hilft nur die AVBs lesen. Ist genau wie mit Banken, manche akzeptieren Kunden ohne Wohnsitz in D nicht, andere schon.
ERGO geht auch, ADAC schmeißt Dich hingegen sofort raus. Wie gesagt, man muß genau schauen, die kochen da alle ihr eigenes Süppchen.beispielsweise diese APRIL international
Selbstverständlich wird sie anerkannt, sofern Du in ein ”öffentliches“ Krankenhaus gehst. Wenn Du lieber zu einem privaten Betreiber gehst, ist das anders, aber gerade in den touristischen Gebieten haben diese Anbieter oft direkte Abrechnungsveträge mit einzelnen deutschen Krankenkassen.In Spanien, besonders in den Touristenhochburgen wie Malle oder Teneriffa wird die elektronische Gesundheitskarte nicht anerkannt
In den touristischen Gebieten sind oftmals nur Private Anbieter tätig, wenn ich das richtig in Erinnerung habe.Selbstverständlich wird sie anerkannt, sofern Du in ein ”öffentliches“ Krankenhaus gehst. Wenn Du lieber zu einem privaten Betreiber gehst, ist das anders, aber gerade in den touristischen Gebieten haben diese Anbieter oft direkte Abrechnungsveträge mit einzelnen deutschen Krankenkassen.
Bei der ERGO muss man aber aufpassen, ich habe hier bisher drei verschiedene AKV gefunden.ERGO geht auch, ADAC schmeißt Dich hingegen sofort raus. Wie gesagt, man muß genau schauen, die kochen da alle ihr eigenes Süppchen.