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Die Emirate verlangen anscheinend bei der Einreise auch den Nachweis einer Reise Krankenversicherung und diese soll in Englisch oder Arabisch vorliegen. Habt ihr Erfahrungen, welche Versicherung die Police auch auf Englisch aushändigt? Mir hat Cosmos Direkt geantwortet, Vertraggsprache sei deutsch
Die Emirate verlangen anscheinend bei der Einreise auch den Nachweis einer Reise Krankenversicherung und diese soll in Englisch oder Arabisch vorliegen. Habt ihr Erfahrungen, welche Versicherung die Police auch auf Englisch aushändigt? Mir hat Cosmos Direkt geantwortet, Vertraggsprache sei deutsch
Du brauchst für sowas nicht die Police auf englisch, Du brauchst eine Versicherungsbescheinigung.
Ich brauchte sowas für eine Reise nach Costa Rica im März. Ein Anruf bei der Hotline der DKV, und sie wollten nur wissen ob ich es auf englisch oder spanisch will. Kurze Zeit später hatte ich ein PDF in der Email.
Ich denke mal das machen alle ordentlichen Versicherer. Siehe @madger
Mich irritiert das etwas.
Eigentlich ging ich - bevor ich mich selbst bei dem Verein erkundigt habe - davon aus, dass ein bestehender Vertrag um diese Leistungen erweitert werden würde, wegen mir auch durch Zusatzbaustein.
Wollen wohl aus den Altverträgen raus ...
Da ich bei denen eine AKV schon vor Corona abgeschlossen hatte und demzufolge Corona in den AVB nicht aufgeführt war, hatte dich die mal angeschrieben wie das mit meinem Vertrag aussieht.
Hier die Antwort:
Zitat ADAC Sehr geehrter Herr.....
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir informieren Sie gern über die Leistungen Ihrer Mitgliedschaft.
Erkrankt eine versicherte Person im Ausland an dem Coronavirus, besteht im Rahmen der Versicherungsbedingungen grundsätzlich uneingeschränkter Versiche- rungsschutz. Auch dann, wenn dieser als Pandemie klassifiziert wird.
Der Schutz besteht unabhängig davon, ob eine Reisewarnung für das jeweilige Land ausgesprochen wurde oder nicht.
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie bei Reisen in ein Land mit Rei- sewarnung vorher prüfen sollten, ob die Versicherungsdauer Ihres Auslandskran- kenschutzes ausreichend ist. Eine nachträgliche Verlängerung des Versicherungs- schutzes ist uns nicht möglich.
Ob ein Krankenrücktransport nach Deutschland durchgeführt werden kann, hängt von den Quarantäne-Bestimmungen sowohl im Urlaubsland als auch in Deutschland ab. Hier können wir vorab keine Zusage erteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu hypothetischen Schadensfällen keine konkreten Leistungszusagen geben können. Bei jedem eingetretenen Schaden wird speziell auf die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingegangen und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht.
Da ich bei denen eine AKV schon vor Corona abgeschlossen hatte und demzufolge Corona in den AVB nicht aufgeführt war, hatte dich die mal angeschrieben wie das mit meinem Vertrag aussieht.
Hier die Antwort:
Zitat ADAC Sehr geehrter Herr.....
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir informieren Sie gern über die Leistungen Ihrer Mitgliedschaft.
Erkrankt eine versicherte Person im Ausland an dem Coronavirus, besteht im Rahmen der Versicherungsbedingungen grundsätzlich uneingeschränkter Versiche- rungsschutz. Auch dann, wenn dieser als Pandemie klassifiziert wird.
Der Schutz besteht unabhängig davon, ob eine Reisewarnung für das jeweilige Land ausgesprochen wurde oder nicht.
Wir möchten vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie bei Reisen in ein Land mit Rei- sewarnung vorher prüfen sollten, ob die Versicherungsdauer Ihres Auslandskran- kenschutzes ausreichend ist. Eine nachträgliche Verlängerung des Versicherungs- schutzes ist uns nicht möglich.
Ob ein Krankenrücktransport nach Deutschland durchgeführt werden kann, hängt von den Quarantäne-Bestimmungen sowohl im Urlaubsland als auch in Deutschland ab. Hier können wir vorab keine Zusage erteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu hypothetischen Schadensfällen keine konkreten Leistungszusagen geben können. Bei jedem eingetretenen Schaden wird speziell auf die notwendigen Hilfsmaßnahmen eingegangen und im Rahmen der Bedingungen Leistung und Hilfe erbracht.
Ich bezog mich ursprünglich auf eine RRV, da der TO nur von einer "Reiseversicherung" schrieb. Das steht auch so auf der Adac-Seite: "Die hier dargestellten Leistungen der Reiserücktrittsversicherung in der Verbindung mit Corona gelten für Verträge mit Versicherungsbeginn ab 07.12.2020. "
Danach hatte @eldiablo zusätzlich angemerkt, dass dessen Adac-RKV bei Covid nicht greife. Hat mich ebenfalls irritiert, deckte sich aber mit den Aussagen, die ich an der ADAC-Hotline erhalten hatte. Mir wurde nämlich geraten, eine neuen Vertrag abzuschliessen, da der alte keine Cov-Leistungen abdecke. RKV wohlgemerkt.
Was Du jetzt schriftlich erhalten hast, scheint dem aber entgegengesetzt. RKV dann wohl doch mit Leistungen.
Ach so, das war RRV.
Meine Auslandsreisekrankenversicherung hatte Versicherungsbeginn in 2013 mit anderen Bedingungen, deshalb hatte ich mich jetzt abgesichert bzw. dort nachgefragt, weil schließt man jetzt die Versicherung ab steht dort:
Die hier dargestellten Ereignisse gelten für Verträge mit Versicherungsbeginn ab 07.12.2020
Ich hab jetzt auch nochmals die kompletten AVB angefordert.
Was mich auch gerade nachdenklich macht ist der Vermerk "bis 63 Tage". Das heißt doch ab Tag 64 hat man ein Problem. Klar, 2 Monate sind lang, aber wenn man zB. 4 Wochen USA macht und hat dann eine schwerere Erkrankung und man ist nicht reisefähig???
Wie ich auf Seite 1 bereits schilderte kann man mit durchschnittlich rund 6000$ Kosten täglich in der Klinik rechnen
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Hat sich erledigt mit ab Tag 64. Auf ADAC.de steht
Müssen Sie sich aufgrund einer Infizierung mit dem Coronavirus medizinisch behandeln lassen und sind deshalb aus medizinischen Gründen nicht transportfähig, verlängert sich der Schutz der Auslandskrankenversicherung über den 63. Tag des Auslandsaufenthaltes hinaus bis zur Wiederherstellung Ihrer Transportfähigkeit. Ein entsprechendes ärztliches Attest muss vorgelegt werden.
Ist der Coronatest bei Ihnen negativ, wenden Sie sich am besten an Ihren Reiseveranstalter oder an die örtlichen Behörden. In der Regel kommt das Land, das die Quarantäne verhängt hat, für die zusätzlich anfallenden Quarantäne-Kosten auf.