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Moin,
da hier sich der eine oder andere ja mit sowas auskennt - vielleicht weiß jemand was und kann mir einen Tipp geben:
Unternehmer U (GmbH mit mehr als 10 MA) kauft bei Verkäufer T (AG mit mehr als 60.000 MA) eine Telefonanlage. Zur Installation der Anlage müssen auf allen PCs Software installiert werden sowie lt. Vorgabe des Verkäufers Einstellungen am Netzwerk vorgenommen werden.
Da die Anlage immer wieder Probleme hat wird nach 9 Monaten eine Rückabwicklung vereinbart. Allerdings sind dem Unternehmer allerlei Kosten entstanden, die Frage ist nur welche Kosten man ersetzt bekommen muss:
Preis der Anlage und des Zubehörs (logisch, gibt es zurück)
Monatliche Wartungspauschale (da denke ich das es die auch zurückgeben muss)
Externe Kosten für Einstellungen am Netzwerk lt. Vorgabe des Verkäufers
Externe Kosten für Prüfungen des Netzwerkes auf Fehler
Kosten für die Installation der Software und Hardware durch den GF des Käufers
Kosten für die Installation der Software und Hardware durch MAs des Käufers
Kosten für den Zeitaufwand der Reklamationen (Hotline)
Kosten für den Zeitaufwand der Reklamationen (Beschäftigen mit dem Techniker vor Ort)
Ich habe in der Literatur gelesen das die Kosten für die Reklamationen nicht zu ersetzen sind - stimmt das ? Und sind die übrigen Kosten ersetzbar ?
Gruß
Hans
da hier sich der eine oder andere ja mit sowas auskennt - vielleicht weiß jemand was und kann mir einen Tipp geben:
Unternehmer U (GmbH mit mehr als 10 MA) kauft bei Verkäufer T (AG mit mehr als 60.000 MA) eine Telefonanlage. Zur Installation der Anlage müssen auf allen PCs Software installiert werden sowie lt. Vorgabe des Verkäufers Einstellungen am Netzwerk vorgenommen werden.
Da die Anlage immer wieder Probleme hat wird nach 9 Monaten eine Rückabwicklung vereinbart. Allerdings sind dem Unternehmer allerlei Kosten entstanden, die Frage ist nur welche Kosten man ersetzt bekommen muss:
Preis der Anlage und des Zubehörs (logisch, gibt es zurück)
Monatliche Wartungspauschale (da denke ich das es die auch zurückgeben muss)
Externe Kosten für Einstellungen am Netzwerk lt. Vorgabe des Verkäufers
Externe Kosten für Prüfungen des Netzwerkes auf Fehler
Kosten für die Installation der Software und Hardware durch den GF des Käufers
Kosten für die Installation der Software und Hardware durch MAs des Käufers
Kosten für den Zeitaufwand der Reklamationen (Hotline)
Kosten für den Zeitaufwand der Reklamationen (Beschäftigen mit dem Techniker vor Ort)
Ich habe in der Literatur gelesen das die Kosten für die Reklamationen nicht zu ersetzen sind - stimmt das ? Und sind die übrigen Kosten ersetzbar ?
Gruß
Hans