meines wissens ist flug.de lediglich der vermittler und der vertragspartner ist air berlin ( keine pauschalreise gebucht).
wo müssen denn nun die taxes reklamiert werden ?
Da sind wir uns wohl alle ziemlich einig, dass Airberlin als Vertragspartner die Erstattung vornehmen muss. Aber sie tun es trotzdem nicht und würden es auch sicher auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Ein OTA mit ganz ähnlichem Namen hat vor 6 Wochen ohne mein Zutun ein von mir nicht abgeflogenes Ticket bei Airberlin zur Erstattung der S+G eingereicht und abzüglich von "Bearbeitungsgebühren" gleich alles einbehalten. Darf AB dem OTA einfach so meine S+G überweisen? Wahrscheinlich nicht, aber sie tun's.
Das Problem bei einer Buchung über ein OTA ist, dass bei denen Steuern und Gebühren meist nicht korrekt abgerechnet werden – insbesondere bei den stark rabattierten Tickets über Kayak, Skycheck, etc. Da wird dann unter "Steuern" eigentlich alles zusammengefasst, was nicht zum Basistarif gehört; neben den tatsächlichen Steuern und Gebühren auch die nicht erstattungsfähigen Zuschläge. Dem gegenüber stehen dann wieder Abschläge für bevorzugte Zahlungsarten. Das was da als Ergebnis herauskommt, kannst Du unmöglich bei der Airline zur Erstattung einreichen.
Am besten schaust Du Dir ein E-Tix auf saudiairlines.com an ("Buchungen verwalten" -> "e-Ticket"). Die Posten "YQ" und ggf. "YR" wirst Du nicht mehr bekommen, den Rest kannst Du bei AB direkt zur Erstattung einreichen. Das wird natürlich besonders interessant, wenn Du dadurch mehr Steuern und Gebühren von AB zurückverlangst, als Du eigentlich bei Flug.de an "Steuern" bezahlt hast.