Rückerstattung Steuern & Gebühren bei Buchung über Drittanbieter

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Joh870

Neues Mitglied
05.10.2022
2
0
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Servus zusammen,

ich habe ein Anliegen, wo ich etwas auf Ahnungslosigkeit stoße.

Angenommen ich buche bspw. ein Ticket bei Qatar, jedoch nicht direkt über Qatar sondern z.bsp Travelstart:

Nun kann ich den Flug aus welchem Grund auch immer nicht antreten, an wen muss ich mich wenden bzw. von wem würde ich die Steuern & Gebühren erstattet bekommen? Ich frage mich diese Frage, weil die Buchungspreise ja teils doch etwas auseinander gehen. Gleichzeitig weiß ich aber auch, dass Drittanbieter ja eigentlich ausschließlich die Rolle als Vermittler eingehen...

Danke für eure Antworten!

VG Johann
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.342
5.273
von wem würde ich die Steuern & Gebühren erstattet bekommen?

Problem, Problem...

Erstatten kann da nur das Online Reisebüro. Bei denen steht aber meist in den AGBs, dass sie dafür absurd hohe Gebühren nehmen.

Daher sollte man im Moment, oder wenn man unsicher ist, ob man die Reise antreten kann, niemals nie über einen OTA buchen.
 
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Joh870

Neues Mitglied
05.10.2022
2
0
niemals nie über einen OTA buchen.

Servus Markus,

danke dir für die Rückmeldung. Das war nämlich etwas die Frage, die ich mir gestellt hatte. Hatte bis dato häufiger über OTAs gebucht, meistens waren diese Flüge (Mittel-&Langstrecke) aber auch immer sehr kurzfristig. Somit hatte ich bis dato (zum Glück) noch nicht den Aufwand Erstattungen einzufordern.

Danke dir nochmals :)!
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
"Gebühren" erhältst Du i.d.R. nicht in Form von Geld erstattet.

(Seat24) OY SRG FINLAND AB
PL 720,
00101 HELSINKI-FINLAND

Erhoffe Dir hier bitte nicht wirklich eine tatkräftige Unterstützung von Travelstart, um an Dein Geld zu kommen.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.518
2.243
Falls du von Deutschland aus abfliegst, kannst du auch eine direkte Erstattung (der Steuern) von der Airline auf dein Bankkonto erwarten... einfach der Airline direkt mitteilen.
Sollte die Airline sagen: "ups, wir haben aber an den OTA schon erstattet" -> ist das egal... eine solche nicht gewünschte Erstattung entgegen der Aufforderung des Pax zählt nicht... im Zweifel muss die Airline dann nochmal erstatten
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.342
5.273
Falls du von Deutschland aus abfliegst, kannst du auch eine direkte Erstattung (der Steuern) von der Airline auf dein Bankkonto erwarten... einfach der Airline direkt mitteilen.
Sollte die Airline sagen: "ups, wir haben aber an den OTA schon erstattet" -> ist das egal... eine solche nicht gewünschte Erstattung entgegen der Aufforderung des Pax zählt nicht... im Zweifel muss die Airline dann nochmal erstatten

Spannende Frage: Gilt das nur für die Erstattung durch die Airline stornierter Flüge bzw. EU261 Entschädigungen oder auch für Erstattung von Gebühren bei Flügen, die vom Kunden storniert wurden?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.518
2.243
Spannende Frage: Gilt das nur für die Erstattung durch die Airline stornierter Flüge bzw. EU261 Entschädigungen oder auch für Erstattung von Gebühren bei Flügen, die vom Kunden storniert wurden?

Eu261 regelt doch auch die Rechte bei eigener Erstattung… denke das sollte vor gericht keinen unterschied machen
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.542
3.714
Düsseldorf
www.drboese.de
Leute Leute Leute.


Na klar gibt's S&G vom Vertragspartner des Beförderungsvertrages zurück. Dem sollte man auch die Zahlung an den OTA untersagen, sonst ist das Geld - ein großer Teil zumindest - weg.

Mit 261/2004/EG hat das absolut gar nichts zu tun. Dort ist Schuldner auch nicht zwingend der Vertragspartner des Beförderungsvertrages
 

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
785
226
PBC
Erfahrung mit Eurowings:
EW-Flug über lastminute gebucht. Krankheitsbedingt nicht angetreten. Per Kontaktformular um Erstattung der Steuern und Gebühren bei Eurowings gebeten. Eine Woche später ist der Betrag auf dem Konto. Bin positiv überrascht.
 
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derflo984

Aktives Mitglied
28.07.2014
116
1
Kölle - CGN
Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Anliegen.

2 Paxe in C über Expedia gebucht (Flug+Hotel) auf einem Ticket.
Airline ist BA (Langstrecke).

Jetzt weiss ich schon, das meine +1 den Flug nicht antreten werden kann.
Wenn diese sich eine Flugunfähigkeitsbescheinigung holt, sollte diese ja ihren Ticketpreis erstattet bekommen.
Aber kann ich den Flug wie geplant antreten? Oder werden mir auf dem Rückflug die Tickets verweigert weil auf dem Hinflug bereits ein No-Show stattgefunden hat?

Vielleicht kann mir einer von euch diese Frage beantworten.

Danke schonmal
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.342
5.273
Aber kann ich den Flug wie geplant antreten? Oder werden mir auf dem Rückflug die Tickets verweigert weil auf dem Hinflug bereits ein No-Show stattgefunden hat?

Kein Problem, Du kannst fliegen. Der No-Show bezieht sich immer auf das Ticket, nicht auf die PNR / Buchungsreferenz.
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.172
2.435
Natürlich können Mitreisende innerhalb der selben PNR ihren Flug verfallen lassen, ohne den eigenen Rückflug wegen NoShow des Mitreisenden zu gefährden.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Wenn Du alle Segmente in der richtigen Reihenfolge abfliegst, sollte es keine Probleme geben.

Oder werden mir auf dem Rückflug die Tickets verweigert weil auf dem Hinflug bereits ein No-Show stattgefunden hat?
Es kommt darauf an, wer hier "NO SHOW"ed.

Wenn diese sich eine Flugunfähigkeitsbescheinigung holt, sollte diese ja ihren Ticketpreis erstattet bekommen.
Von wem? Von einer Versicherung?
 

Icecreamman

Erfahrenes Mitglied
04.07.2022
2.936
3.116
Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Anliegen.

2 Paxe in C über Expedia gebucht (Flug+Hotel) auf einem Ticket.
Airline ist BA (Langstrecke).

Jetzt weiss ich schon, das meine +1 den Flug nicht antreten werden kann.
Wenn diese sich eine Flugunfähigkeitsbescheinigung holt, sollte diese ja ihren Ticketpreis erstattet bekommen.
Aber kann ich den Flug wie geplant antreten? Oder werden mir auf dem Rückflug die Tickets verweigert weil auf dem Hinflug bereits ein No-Show stattgefunden hat?

Vielleicht kann mir einer von euch diese Frage beantworten.

Danke schonmal
Wer soll den Ticketpreis erstatten? Noshow ist noshow, es sei denn ihr seid entsprechend versichert und die Versicherung akzeptiert die Flugunfähigkeit, was auch immer das in diesem Zusammenhang bedeutet. Ansonsten könnt ihr euch idR lediglich Steuern und Gebühren zurück holen.
 
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