Rückfahrt vom Flughafen / Ausgangssperre

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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
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5.463
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Wie schnell entscheidet das BVerfG erwartungsgemäß eigentlich über Eilanträge?
 

AndreasCH

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06.02.2012
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Eigentlich haben wir das ja schon, aber hier nochmal:


08.47 Uhr: Die ab Samstag geltende bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie untersagt einem Bericht zufolge die nächtliche Durchreise durch betroffene Landkreise. Diese Auffassung wird in einem Kurzgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vertreten, wie die »Bild«-Zeitung am Freitag berichtete.
.......

Weiter heißt es dem Bericht zufolge in dem Dokument: »Daraus folgt, dass eine Durchreise durch Gebiete, in denen die Ausgangssperre gilt, nur dann gestattet« sei, wenn Ausnahmen vorlägen.

»Wer keine Ordnungswidrigkeit begehen will, darf während der Ausgangssperre die betroffenen Landkreise weder im Auto, mit der Bahn oder sogar dem Flugzeug durchqueren«, sagte Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) der Zeitung. »Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens klären, wie ihre Regelung umgesetzt werden soll.«
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.360
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Ich glaube in der Sache wird man nicht über Eilanträge entscheiden.

Welche Art von Klageverfahren wird denn gegen dieses Einsperrgesetz verwendet? Ist mir ja egal, wie das im Juristendeutsch heißt, was dort vors BVerfG gebracht wird, ich hätte nur gerne, dass darüber schnellstmöglich entschieden wird.

Wie auch immer, ich hoffe, dass das möglichst schnell und umfangreich wieder gekippt wird. Jeder Tag mit Ausgangssperre ist eine Schande für dieses Land.
 
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MANAL

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29.05.2010
14.083
8.179
Dahoam
Beim ADAC findet sich übrigens eine gute Zusammenfassung an Fragen und Antworten zu diesem Thema:


Wie das mit den Durchfahrtsverboten funktionieren soll wenn ein Landkreis betroffen ist, der einen nicht betroffenen Stadtkreis zu 100% umschließt? Zwei die mir spontan einfallen sind Landshut und Rosenheim. Und als Münchner darf man dann in manchen Richtungen einen großen Umweg in Kauf nehmen wenn der Landkreis München betroffen wäre und die Stadt München nicht (ist schon vorgekommen, nur bisher hat der Freistaat Bayern eine Durchfahrt erlaubt).

Wie so oft bei der aktuellen Regierung weiß die linke Hand wieder mal nicht was die recht Hand macht und auch passend zu der neuen Zauberinzidenz 165. Laschet passt genauso dazu, dass sich in Zukunft nichts daran ändern wird. Auf eine Karnevalssitzung passt er wunderbar, aber er taugt nichts als Führungskraft.

„Warum eigentlich plötzlich 165?“, wurde Armin Laschet von Bettina Schausten im ZDF-Interview gefragt. „Das wirkt irgendwie wieder total aus der Luft gegriffen“, so die Journalistin weiter. Laschet konnte darauf nur schelmisch grinsen und das so bestätigen: „Ja.“


 
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LH88

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08.09.2014
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Welche Art von Klageverfahren wird denn gegen dieses Einsperrgesetz verwendet? Wie auch immer, ich hoffe, dass das möglichst schnell und umfangreich wieder gekippt wird. Jeder Tag mit Ausgangssperre ist eine Schande für dieses Land.
Naja wenn ein Eilantrag abgewiesen wird dann kommt es in der Regel zu einem Hauptsacheverfahren das entsprechend lange dauert. Siehe z.B. den Corona-Wiederaufbaufond.
 

skyblue99

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24.08.2019
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Naja wenn ein Eilantrag abgewiesen wird dann kommt es in der Regel zu einem Hauptsacheverfahren das entsprechend lange dauert. Siehe z.B. den Corona-Wiederaufbaufond.

Also wenn die das nicht als verfassungswidrig kippen, weiß ich nicht, wozu erstens dieses Gericht gut ist und zweitens, ab wann Verfassungswidrigkeit erreicht ist. Keulung von Querdenkern auf dem Marktplatz? Ich bringe unsere großartigen Politiker mal besser nicht auf neue Ideen...
 
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Manuel83

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09.05.2012
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Also wenn die das nicht als verfassungswidrig kippen, weiß ich nicht, wozu erstens dieses Gericht gut ist und zweitens, ab wann Verfassungswidrigkeit erreicht ist. Keulung von Querdenkern auf dem Marktplatz? Ich bringe unsere großartigen Politiker mal besser nicht auf neue Ideen...
Das Gericht ist eben dazu da um fest zu stellen ob etwas verfassungskonform oder eben nicht ist. Da spielen aber deine Meinung, meine, die der AFD, der CDU oder you name it keine Rolle
 
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LH88

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08.09.2014
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Also wenn die das nicht als verfassungswidrig kippen, weiß ich nicht, wozu erstens dieses Gericht gut ist und zweitens, ab wann Verfassungswidrigkeit erreicht ist. Keulung von Querdenkern auf dem Marktplatz? Ich bringe unsere großartigen Politiker mal besser nicht auf neue Ideen...
Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun, man kann das ganze als verfassungswidrig beurteilen und kippen aber man macht das in einem Hauptsacheverfahren. Aktuell habe ich den Eindruck das Gerichte mit ihren Entscheidungen die Politik nicht behindern wollen - das heisst aber ja nicht das die alles für richtig halten.

Hat man in anders doch gestern auch im Bundesrat gesehen, da gab es starke Zweifel an dem Gesetz - aber keiner wollte sich in den Weg stellen, evtl auch weil man dies der Mehrheit der Bevölkerung aktuell nicht (mehr) vermitteln kann.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das Gericht ist eben dazu da um fest zu stellen ob etwas verfassungskonform oder eben nicht ist. Da spielen aber deine Meinung, meine, die der AFD, der CDU oder you name it keine Rolle
Naja zumindest an den Ausgansbeschränkungen gibt es ja schon sehr sehr große Zweifel das diese Verfassungs konform sind. Da hat man ja sogar entsprechende Stimmen im Bundesrat gehört. Das ist jetzt nicht unbedingt AfD oder Querdenker Gedankengut.
 
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skyblue99

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24.08.2019
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Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun, man kann das ganze als verfassungswidrig beurteilen und kippen aber man macht das in einem Hauptsacheverfahren. Aktuell habe ich den Eindruck das Gerichte mit ihren Entscheidungen die Politik nicht behindern wollen - das heisst aber ja nicht das die alles für richtig halten.

Hat man in anders doch gestern auch im Bundesrat gesehen, da gab es starke Zweifel an dem Gesetz - aber keiner wollte sich in den Weg stellen, evtl auch weil man dies der Mehrheit der Bevölkerung aktuell nicht (mehr) vermitteln kann.

Was in einem Hauptsacheverfahren entschieden wird, ist der Politik doch vollkommen egal, bis das mal fertig ist, sind die Maßnahmen (hoffentlich) längst aufgehoben. Letztens wurde irgendeine Corona-VO aus Sachsen von April 2020 gekippt. Konsequenzen? Keine. Geldstrafen, Entzug des passiven Wahlrechts, Ämterverbot o.ä. gibt es ja als Konsequenz nicht, ergo ist so ein Urteil eher noch Hohn nach dem Schema "schaut mal, war verfassungswidrig und wir konnten es euch trotzdem aufzwingen".
 
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Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
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Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun, man kann das ganze als verfassungswidrig beurteilen und kippen aber man macht das in einem Hauptsacheverfahren. Aktuell habe ich den Eindruck das Gerichte mit ihren Entscheidungen die Politik nicht behindern wollen - das heisst aber ja nicht das die alles für richtig halten.

Hat man in anders doch gestern auch im Bundesrat gesehen, da gab es starke Zweifel an dem Gesetz - aber keiner wollte sich in den Weg stellen, evtl auch weil man dies der Mehrheit der Bevölkerung aktuell nicht (mehr) vermitteln kann.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Naja zumindest an den Ausgansbeschränkungen gibt es ja schon sehr sehr große Zweifel das diese Verfassungs konform sind. Da hat man ja sogar entsprechende Stimmen im Bundesrat gehört. Das ist jetzt nicht unbedingt AfD oder Querdenker Gedankengut.

Das habe ich auch nicht behauptet, sondern ich habe mal nur 2 extreme gegeneinander gestellt.
Dem Bundesverfassungsgericht ist eben schon egal wer welche Meinung hat. Die entscheiden nach Rechtslage.
 

LH88

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08.09.2014
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Dem Bundesverfassungsgericht ist eben schon egal wer welche Meinung hat. Die entscheiden nach Rechtslage.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht unbedingt nach Rechtslage, den oft gibt es diese im Vorfeld so noch gar nicht, sondern das Gericht entscheidet wie bestehendes Recht angewendet werden muss.

Sieht man ja gerade an den Ausgangssperren, diese sind rechtlich nicht geregelt, also wird man abwägen müssen ob sie mit bestehenden Recht einhergehen - eine "Rechtslage" gibt es in der Sache nicht.
 

Reisemeister

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04.08.2010
357
41
DUS/WAS
FAZ Corona Ticker:

12:03 SEBASTIAN SCHEFFEL
Personen, die trotz Ausgangssperre nach 22.00 Uhr eine touristische Reise antreten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus dem neuen Infektionsschutzgesetz hervor, das am Freitag in Kraft tritt, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erläutert. Ausnahmen von der darin enthaltenen Sperrstunde sind eine Gefahrenabwehr für Leib und Leben sowie Eigentum, die Ausübung von Beruf und Mandat, die Presse sowie das Sorge- und Umgangsrecht, wie eine Regierungssprecherin erläutert.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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FAZ Corona Ticker:

12:03 SEBASTIAN SCHEFFEL
Personen, die trotz Ausgangssperre nach 22.00 Uhr eine touristische Reise antreten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus dem neuen Infektionsschutzgesetz hervor, das am Freitag in Kraft tritt, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erläutert. Ausnahmen von der darin enthaltenen Sperrstunde sind eine Gefahrenabwehr für Leib und Leben sowie Eigentum, die Ausübung von Beruf und Mandat, die Presse sowie das Sorge- und Umgangsrecht, wie eine Regierungssprecherin erläutert.
Dann muss sich das Ordnungsamt ja nur bei Flügen die nach 22:00Uhr starten ans Gate stellen =; Was ist aber mit Menschen die ihre touristische Reise nach 22:00Uhr beenden (müssen)?
 

Der BWLer

Erfahrenes Mitglied
23.02.2019
291
464
STR/MUC
Was ist aber mit Menschen die ihre touristische Reise nach 22:00Uhr beenden (müssen)?
Das würde ich auch sehr gerne wissen, da ich am 01.05. um 2215 aus touristischen Gründen am MUC lande und dann noch 1,5 Stunden mit dem Auto nach Hause muss. Regelverstoß oder nicht, das ist hier die Frage!:unsure:
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
151
das kommt darauf an, wie hoch die Inzidenz im Landkreis ist, wo der Flughafen liegt
und wie die Inzidenzen sind in den Landkreisen, die du mit dem Auto durchfährst
Ausgangssperre gilt ja "nur" bei hohen Inzidenzen (ohne dass ich jetzt nachschaue nach dem Wert, >100?)

tagsüber ist es natürlich coronakonform
da auch touristische Übernachtungen verboten sind, darfst du dich nichtmal in der Flughafenhalle auf den Bänken schlafen legen, sondern mußt vor der Tür......
nee, nicht rumlaufen, auch nicht zum Auto (Ausgangsverbot!)
warte mal: du hast keine Chance, nicht gegen die Regeln zu verstoßen, denn alleine die nächtliche Ankunft in einem Landkreis mit Notbremse sorgt für Ordnungswidrigkeit


das ist so irre, dass man sich das mit klarem Verstand unmöglich ausdenken kann
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.062
7.121
Das würde ich auch sehr gerne wissen, da ich am 01.05. um 2215 aus touristischen Gründen am MUC lande und dann noch 1,5 Stunden mit dem Auto nach Hause muss. Regelverstoß oder nicht, das ist hier die Frage!:unsure:
Ich werde wohl auch Anfang Mai in der Situation sein, verlasse mich da aber erst mal auf den gesunden Menschenverstand, klappt das nicht und ich bekomme ein Bussgeld gehe ich vor Gericht. Da man aber noch bis 24:00Uhr alleine spazieren gehen oder joggen darf ist das eh alles ein wenig seltsam, mindestens.
 
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ro2020

Erfahrenes Mitglied
01.10.2020
711
718
Wie stelle ich denn sicher, dass jeder Landkreis, den ich auf der Rückreise durchfahre, eine Inzidenz < 100 hat? Was mache ich, wenn sich auf meiner Reise um 0:30 Uhr herausstellt, dass alle umgebenden Landkreise plötzlich über 100 liegen? Im Auto kampieren, bis die Pandemie vorbei ist? Und falls während dieser Zeit auch der Landkreis, in dem ich kampiere auch über 100 kommt? Direkt ins Internierungslager?
Wenn ich in meinem Job so ein dilettantisches Machwerk abliefern würde, hätte ich viel Freizeit. Politiker: Hold my beer!
:mad:
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.062
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Wie stelle ich denn sicher, dass jeder Landkreis, den ich auf der Rückreise durchfahre, eine Inzidenz < 100 hat? Was mache ich, wenn sich auf meiner Reise um 0:30 Uhr herausstellt, dass alle umgebenden Landkreise plötzlich über 100 liegen? Im Auto kampieren, bis die Pandemie vorbei ist? Und falls während dieser Zeit auch der Landkreis, in dem ich kampiere auch über 100 kommt? Direkt ins Internierungslager?
Wenn ich in meinem Job so ein dilettantisches Machwerk abliefern würde, hätte ich viel Freizeit. Politiker: Hold my beer!
:mad:
Man darf ja nicht vernachlässigen das Menschen die Nachts mit dem Auto durch die Gegend fahren ganz erheblich zum Infektionsgeschehen beitragen.
 

Travel4Fun

Erfahrenes Mitglied
15.04.2020
1.468
1.698
Die Pandemie ist ja erst seit 13 Monaten im Gange, wie soll man da auf die schnelle ein handwerklich sauberes Gesetz zustande bringen, dass Grundrechte einschränkt?

Nur zur Sicherheit: Bitte Signatur beachten!
 

Der BWLer

Erfahrenes Mitglied
23.02.2019
291
464
STR/MUC
das kommt darauf an, wie hoch die Inzidenz im Landkreis ist, wo der Flughafen liegt
und wie die Inzidenzen sind in den Landkreisen, die du mit dem Auto durchfährst
Ausgangssperre gilt ja "nur" bei hohen Inzidenzen (ohne dass ich jetzt nachschaue nach dem Wert, >100?)

tagsüber ist es natürlich coronakonform
da auch touristische Übernachtungen verboten sind, darfst du dich nichtmal in der Flughafenhalle auf den Bänken schlafen legen, sondern mußt vor der Tür......
nee, nicht rumlaufen, auch nicht zum Auto (Ausgangsverbot!)
warte mal: du hast keine Chance, nicht gegen die Regeln zu verstoßen, denn alleine die nächtliche Ankunft in einem Landkreis mit Notbremse sorgt für Ordnungswidrigkeit


das ist so irre, dass man sich das mit klarem Verstand unmöglich ausdenken kann
Das ist unglaublich, echt. Wer hat sich so einen Schwachsinn ausgedacht? Ich kann nur hoffen, dass die FDP mit ihrem Eilantrag an das BVerfG Erfolg hat und die Ausgangssperre gekippt wird. Aus einer britischen Studie ist erwiesenermaßen bekannt, dass eine nächtliche Ausgangssperre keinerlei Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen hat!
Ich werde wohl auch Anfang Mai in der Situation sein, verlasse mich da aber erst mal auf den gesunden Menschenverstand, klappt das nicht und ich bekomme ein Bussgeld gehe ich vor Gericht. Da man aber noch bis 24:00Uhr alleine spazieren gehen oder joggen darf ist das eh alles ein wenig seltsam, mindestens.
Das erfreuliche ist, dass mein Sohn mitkommt, weshalb ich in einer möglichen Kontrolle auf Punkt 4 verweisen werde, nämlich der unaufschiebbaren Betreuung Minderjähriger. Das trifft hier voll und ganz zu. Ich selber könnte ja von mir aus am Flughafen München über Nacht bleiben, aber mein Sohn sicher nicht. Und da das als triftiger Grund deklariert ist weiß ich auch nicht weiter, wenn ich dann ein Bußgeld verpasst bekommen sollte. Und sollte es dann doch zu Problemen kommen können sich die Herrschaften sicher sein, dass ich selber dagegen klagen werde.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.700
6.195
LEJ
Die Diskussion dürfte sich erübrigen, wenn Betroffene sich bei ihrer Kommune erkundigen.
Alles andere ist lesen im Kaffeesatz, begleitet von viel Polemik.

Die Deutsche Bahn fährt übrigens nach meinen Informationen.
Wenn die Bahn fährt, sollte es keine Probleme geben.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Die Diskussion dürfte sich erübrigen, wenn Betroffene sich bei ihrer Kommune erkundigen.
Alles andere ist lesen im Kaffeesatz, begleitet von viel Polemik.

Die Deutsche Bahn fährt übrigens nach meinen Informationen.
Wenn die Bahn fährt, sollte es keine Probleme geben.
Na wenn da die Kommunen für verantwortlich sind dann klappt das mit einem einheitlichen Bundesgesetz wohl kaum, der Logik nach muss das überall gleich umgesetzt werden sonst braucht es das Gesetz nicht.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.360
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Es geht doch längst nicht mehr darum, auf das Infektionsgeschehen abgestimmte Maßnahmen zu machen, sondern nur, uns bestmöglich zu gängeln. Ausgangssperre ist das beste Beispiel dafür, dieser 15 Kilometer-Bewegungsradius ein weiteres.

Und meine Hoffnung ins BVerfG ist auch relativ klein, entweder werden die das alles durchwinken oder sich ewig Zeit nehmen. In 6 Wochen braucht das Urteil auch niemand mehr, die sollten am besten noch bis Montag entscheiden.

Die Blockflöte der Regierung hat übrigens verkündigt, man habe touristische Reisen umzubuchen, die man am Samstag nach 22 Uhr antreten möchte. Ich schwanke irgendwo zwischen Wut, Abscheu und Ekel.