Ich glaube in der Sache wird man nicht über Eilanträge entscheiden.Wie schnell entscheidet das BVerfG erwartungsgemäß eigentlich über Eilanträge?
Ich glaube in der Sache wird man nicht über Eilanträge entscheiden.
„Warum eigentlich plötzlich 165?“, wurde Armin Laschet von Bettina Schausten im ZDF-Interview gefragt. „Das wirkt irgendwie wieder total aus der Luft gegriffen“, so die Journalistin weiter. Laschet konnte darauf nur schelmisch grinsen und das so bestätigen: „Ja.“
Naja wenn ein Eilantrag abgewiesen wird dann kommt es in der Regel zu einem Hauptsacheverfahren das entsprechend lange dauert. Siehe z.B. den Corona-Wiederaufbaufond.Welche Art von Klageverfahren wird denn gegen dieses Einsperrgesetz verwendet? Wie auch immer, ich hoffe, dass das möglichst schnell und umfangreich wieder gekippt wird. Jeder Tag mit Ausgangssperre ist eine Schande für dieses Land.
Naja wenn ein Eilantrag abgewiesen wird dann kommt es in der Regel zu einem Hauptsacheverfahren das entsprechend lange dauert. Siehe z.B. den Corona-Wiederaufbaufond.
Das Gericht ist eben dazu da um fest zu stellen ob etwas verfassungskonform oder eben nicht ist. Da spielen aber deine Meinung, meine, die der AFD, der CDU oder you name it keine RolleAlso wenn die das nicht als verfassungswidrig kippen, weiß ich nicht, wozu erstens dieses Gericht gut ist und zweitens, ab wann Verfassungswidrigkeit erreicht ist. Keulung von Querdenkern auf dem Marktplatz? Ich bringe unsere großartigen Politiker mal besser nicht auf neue Ideen...
Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun, man kann das ganze als verfassungswidrig beurteilen und kippen aber man macht das in einem Hauptsacheverfahren. Aktuell habe ich den Eindruck das Gerichte mit ihren Entscheidungen die Politik nicht behindern wollen - das heisst aber ja nicht das die alles für richtig halten.Also wenn die das nicht als verfassungswidrig kippen, weiß ich nicht, wozu erstens dieses Gericht gut ist und zweitens, ab wann Verfassungswidrigkeit erreicht ist. Keulung von Querdenkern auf dem Marktplatz? Ich bringe unsere großartigen Politiker mal besser nicht auf neue Ideen...
Naja zumindest an den Ausgansbeschränkungen gibt es ja schon sehr sehr große Zweifel das diese Verfassungs konform sind. Da hat man ja sogar entsprechende Stimmen im Bundesrat gehört. Das ist jetzt nicht unbedingt AfD oder Querdenker Gedankengut.Das Gericht ist eben dazu da um fest zu stellen ob etwas verfassungskonform oder eben nicht ist. Da spielen aber deine Meinung, meine, die der AFD, der CDU oder you name it keine Rolle
Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun, man kann das ganze als verfassungswidrig beurteilen und kippen aber man macht das in einem Hauptsacheverfahren. Aktuell habe ich den Eindruck das Gerichte mit ihren Entscheidungen die Politik nicht behindern wollen - das heisst aber ja nicht das die alles für richtig halten.
Hat man in anders doch gestern auch im Bundesrat gesehen, da gab es starke Zweifel an dem Gesetz - aber keiner wollte sich in den Weg stellen, evtl auch weil man dies der Mehrheit der Bevölkerung aktuell nicht (mehr) vermitteln kann.
Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun, man kann das ganze als verfassungswidrig beurteilen und kippen aber man macht das in einem Hauptsacheverfahren. Aktuell habe ich den Eindruck das Gerichte mit ihren Entscheidungen die Politik nicht behindern wollen - das heisst aber ja nicht das die alles für richtig halten.
Hat man in anders doch gestern auch im Bundesrat gesehen, da gab es starke Zweifel an dem Gesetz - aber keiner wollte sich in den Weg stellen, evtl auch weil man dies der Mehrheit der Bevölkerung aktuell nicht (mehr) vermitteln kann.
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Naja zumindest an den Ausgansbeschränkungen gibt es ja schon sehr sehr große Zweifel das diese Verfassungs konform sind. Da hat man ja sogar entsprechende Stimmen im Bundesrat gehört. Das ist jetzt nicht unbedingt AfD oder Querdenker Gedankengut.
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht unbedingt nach Rechtslage, den oft gibt es diese im Vorfeld so noch gar nicht, sondern das Gericht entscheidet wie bestehendes Recht angewendet werden muss.Dem Bundesverfassungsgericht ist eben schon egal wer welche Meinung hat. Die entscheiden nach Rechtslage.
Dann muss sich das Ordnungsamt ja nur bei Flügen die nach 22:00Uhr starten ans Gate stellen Was ist aber mit Menschen die ihre touristische Reise nach 22:00Uhr beenden (müssen)?FAZ Corona Ticker:
12:03 SEBASTIAN SCHEFFEL
Personen, die trotz Ausgangssperre nach 22.00 Uhr eine touristische Reise antreten, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus dem neuen Infektionsschutzgesetz hervor, das am Freitag in Kraft tritt, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erläutert. Ausnahmen von der darin enthaltenen Sperrstunde sind eine Gefahrenabwehr für Leib und Leben sowie Eigentum, die Ausübung von Beruf und Mandat, die Presse sowie das Sorge- und Umgangsrecht, wie eine Regierungssprecherin erläutert.
Du kannst ja auch von einer Dienstreise zurückkommen.Dann muss sich das Ordnungsamt ja nur bei Flügen die nach 22:00Uhr starten ans Gate stellen Was ist aber mit Menschen die ihre touristische Reise nach 22:00Uhr beenden (müssen)?
Das würde ich auch sehr gerne wissen, da ich am 01.05. um 2215 aus touristischen Gründen am MUC lande und dann noch 1,5 Stunden mit dem Auto nach Hause muss. Regelverstoß oder nicht, das ist hier die Frage!Was ist aber mit Menschen die ihre touristische Reise nach 22:00Uhr beenden (müssen)?
Ich werde wohl auch Anfang Mai in der Situation sein, verlasse mich da aber erst mal auf den gesunden Menschenverstand, klappt das nicht und ich bekomme ein Bussgeld gehe ich vor Gericht. Da man aber noch bis 24:00Uhr alleine spazieren gehen oder joggen darf ist das eh alles ein wenig seltsam, mindestens.Das würde ich auch sehr gerne wissen, da ich am 01.05. um 2215 aus touristischen Gründen am MUC lande und dann noch 1,5 Stunden mit dem Auto nach Hause muss. Regelverstoß oder nicht, das ist hier die Frage!
Man darf ja nicht vernachlässigen das Menschen die Nachts mit dem Auto durch die Gegend fahren ganz erheblich zum Infektionsgeschehen beitragen.Wie stelle ich denn sicher, dass jeder Landkreis, den ich auf der Rückreise durchfahre, eine Inzidenz < 100 hat? Was mache ich, wenn sich auf meiner Reise um 0:30 Uhr herausstellt, dass alle umgebenden Landkreise plötzlich über 100 liegen? Im Auto kampieren, bis die Pandemie vorbei ist? Und falls während dieser Zeit auch der Landkreis, in dem ich kampiere auch über 100 kommt? Direkt ins Internierungslager?
Wenn ich in meinem Job so ein dilettantisches Machwerk abliefern würde, hätte ich viel Freizeit. Politiker: Hold my beer!
Das ist unglaublich, echt. Wer hat sich so einen Schwachsinn ausgedacht? Ich kann nur hoffen, dass die FDP mit ihrem Eilantrag an das BVerfG Erfolg hat und die Ausgangssperre gekippt wird. Aus einer britischen Studie ist erwiesenermaßen bekannt, dass eine nächtliche Ausgangssperre keinerlei Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen hat!das kommt darauf an, wie hoch die Inzidenz im Landkreis ist, wo der Flughafen liegt
und wie die Inzidenzen sind in den Landkreisen, die du mit dem Auto durchfährst
Ausgangssperre gilt ja "nur" bei hohen Inzidenzen (ohne dass ich jetzt nachschaue nach dem Wert, >100?)
tagsüber ist es natürlich coronakonform
da auch touristische Übernachtungen verboten sind, darfst du dich nichtmal in der Flughafenhalle auf den Bänken schlafen legen, sondern mußt vor der Tür......
nee, nicht rumlaufen, auch nicht zum Auto (Ausgangsverbot!)
warte mal: du hast keine Chance, nicht gegen die Regeln zu verstoßen, denn alleine die nächtliche Ankunft in einem Landkreis mit Notbremse sorgt für Ordnungswidrigkeit
das ist so irre, dass man sich das mit klarem Verstand unmöglich ausdenken kann
Das erfreuliche ist, dass mein Sohn mitkommt, weshalb ich in einer möglichen Kontrolle auf Punkt 4 verweisen werde, nämlich der unaufschiebbaren Betreuung Minderjähriger. Das trifft hier voll und ganz zu. Ich selber könnte ja von mir aus am Flughafen München über Nacht bleiben, aber mein Sohn sicher nicht. Und da das als triftiger Grund deklariert ist weiß ich auch nicht weiter, wenn ich dann ein Bußgeld verpasst bekommen sollte. Und sollte es dann doch zu Problemen kommen können sich die Herrschaften sicher sein, dass ich selber dagegen klagen werde.Ich werde wohl auch Anfang Mai in der Situation sein, verlasse mich da aber erst mal auf den gesunden Menschenverstand, klappt das nicht und ich bekomme ein Bussgeld gehe ich vor Gericht. Da man aber noch bis 24:00Uhr alleine spazieren gehen oder joggen darf ist das eh alles ein wenig seltsam, mindestens.
Na wenn da die Kommunen für verantwortlich sind dann klappt das mit einem einheitlichen Bundesgesetz wohl kaum, der Logik nach muss das überall gleich umgesetzt werden sonst braucht es das Gesetz nicht.Die Diskussion dürfte sich erübrigen, wenn Betroffene sich bei ihrer Kommune erkundigen.
Alles andere ist lesen im Kaffeesatz, begleitet von viel Polemik.
Die Deutsche Bahn fährt übrigens nach meinen Informationen.
Wenn die Bahn fährt, sollte es keine Probleme geben.