Rückflug annuliert // Aufwand & Mehrkosten

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Capta1n

Neues Mitglied
25.06.2021
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Hallo zusammen,

ich bin aktuell in Costa Rica mit meiner Partnerin und nun hat uns Air France unseren geplanten Rückflug am 07. Juli annuliert. (ca. 3 Wochen vor Abflug und somit nicht direkt Anspruch auf die schönen 600€).
Als Alternative wird uns der 9. Juli angeboten. (Ist der gleiche Flug mit gleichen Zwischenstopp und Flugzeiten (SJO - CDG - MUC, insg. 13:55h)

Grundsätzlich hätten wir kein Problem damit, erst am 9. Juli zurückzufliegen.
Allerdings gibt es einige sonstige Probleme:
Unser Touristen-Visum wurde uns bei der Einreise nur bis zum Datum des Rückfluges ausgestellt - dieses läuft also am 07. Juli aus. Eine Verlängerung kostet 100$.
Aktuell benötigt man in CR eine zusätzliche Krankenversicherung, diese ist ebenfalls nur bis zum 7. Juli gebucht und müsste verlängert werden.
Hinzu kommen natürlich Zusatzkosten für Unterkunft, Verpflegung und Transport.

Alle sonstigen angebotenen alternativen Flüge gehen über die USA, was ja scheinbar aktuell nicht so einfach machbar ist) oder haben mind. 2 Stopps und dauern über 20h.

Wie sollte man hier am besten vorgehen? Müssen wir in den sauren Apfel beißen und einen >20h Flug am 6. Juli nehmen und bekommen nichts zurück?
Oder gibt es eine Möglichkeit zumindest einen Teil der Zusatzkosten für den längeren AUfenthalt bis zum 9. von AirFrance zu erhalten?

Vielen Dank und beste Grüße

Thomas

PS: Im Internet findet man hauptsächlich Artikel zu Annulierungen die kürzer als 14 Tage vor Abreise stattfinden und somit unter die EU-Fluggatsrechte fallen. Für diesen Fall habe ich leider nur sehr wenig hilfreiche Infos finden können.
 

Chillán

Aktives Mitglied
20.06.2021
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Man kann in Costa Rica einfach sein Visa überziehen und bekommt keine Strafe aufgrund der COVID-Situation.

In die USA kannst du doch problemlos fliegen, wenn du mindestens 15 Tage in Costa Rica warst.
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
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HAM
Leider kann man sich zur Zeit auf die Flüge nicht verlassen. Würde auch über die USA fliegen. Geht ohne Probleme wie Chillan bereits geschrieben hat.
 

Capta1n

Neues Mitglied
25.06.2021
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Vielen Dank Ihr beiden! Der Hinweis, dass USA Transit aus Costa Rica möglich ist, ist schonmal super hilfreich. Die Flüge haben aber aktuell alle 2 Stopps und dauern über 20h. Müssten wir uns überlegen - die Info mit der Überhöhung des Visas ist da sehr hilfreich!

Angenommen wir würden den Rückflug wie von Air France empfohlen am 09. Juli nehmen - haben wir einen Anspruch auf Erstattung von dadurch entstehende Zusatzkosten? (z.B Hotel)

Vielen Dank!
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.951
1.606
HAM
Nein, wüsste nicht warum die Gesellschaft was erstatten sollte. Auch vor Corona kam es öfter vor das Flüge verschoben wurden. Und wie Du geschrieben hast, Umbuchung früher als 2 Wochen vor Flug. Aber man kann die Gesellschaft trotzdem anschreiben, schaden kann es ja nicht.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Nein, wüsste nicht warum die Gesellschaft was erstatten sollte. Auch vor Corona kam es öfter vor das Flüge verschoben wurden. Und wie Du geschrieben hast, Umbuchung früher als 2 Wochen vor Flug. Aber man kann die Gesellschaft trotzdem anschreiben, schaden kann es ja nicht.

Mal unabhängig von den Kosten in diesem Fall - diese Aussage ist falsch.

Bei den 2 Wochen vor Flug handelt es sich ausschließlich um die Pflicht zur Zahlung einer Kompensation. Alle anderen Rechte und Pflichten aus EU261/04 gelten auch vor der 2-Wochen-Frist.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
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Nein, wüsste nicht warum die Gesellschaft was erstatten sollte. Auch vor Corona kam es öfter vor das Flüge verschoben wurden. Und wie Du geschrieben hast, Umbuchung früher als 2 Wochen vor Flug. Aber man kann die Gesellschaft trotzdem anschreiben, schaden kann es ja nicht.
Schwachsinn. Rückflug mit AF = E.U. Airline, somit gilt EU261.
Extrakosten für Übernachtung + Verpflegung muss von dem operating carrier bezahlt werden, egal wann der Rückflug seitens Airline annulliert wurde.
Einige denken, dass die Übernachtungs+Verpflegungskosten nicht übernommen werden müssen, wenn die Airline früher als 7 / 14 Tage den schedule change bekannt gibt, stimmt aber nicht, da geht es nur um die 600€ Kompensation.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
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Mit dem Urteil wäre ich vorsichtig. Wenn (falls) AF Alternativverbindungen mit gleichem Abflugdatum aber längerer Flugzeit angeboten hat - aus welchem Teil von EG261/2004 leitest Du dann eine Erstattungspflicht für zusätzliche Übernachtungen ab, die anfallen, weil der Pax keinen Bock aus zweimal Umsteigen hatte?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
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ZRH
Mit dem Urteil wäre ich vorsichtig. Wenn (falls) AF Alternativverbindungen mit gleichem Abflugdatum aber längerer Flugzeit angeboten hat - aus welchem Teil von EG261/2004 leitest Du dann eine Erstattungspflicht für zusätzliche Übernachtungen ab, die anfallen, weil der Pax keinen Bock aus zweimal Umsteigen hatte?
Gemeint war wohl Kostenerstattung für Hotel, wenn es nur den Rückflug am 9.7 gäbe.

Bin aber sonst gleicher Meinung wie Du, wenn AF am urspr. Rückflugtag eine zumutbare Alternative (via USA) offeriert, dann ist keine Erstattung für Hotel geschuldet, wenn der Pax dann doch 2 Tage später fliegen will.
Das scheint aber auch nicht das Problem zu sein, der TO wusste einfach noch nicht, dass der Rückflug via USA möglich ist.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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setzt natürlich voraus, dass alle Beteiligten einen passenden Pass haben (z.B. EU) und nicht in den letzten Jahren im Iran o.ä. waren, was ein ESTA ausschlösse.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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972
Und mal ganz abgesehen davon gibt es bei einer "einseitig erzwungenen" Vertragsänderung natürlich auch Ansprüche einfach aus BGB.

Die sind natürlich etwas komplizierter durchzusetzen, weil der Schaden konkret nachzuweisen und Schadensmidnderungspflichten zu beachten sind, aber wo keine preiswerteren Alternativen verfügbar sind oder angeboten werden und die Kosten klar nachweisbar sind, wird das gehen. Die Handhabung der Airlines zu solchen Forderungen ist sicher noch etwas "variabeler" als so schon und nicht unproblematisch, aber man kann sie mit realistischem Aufwand durchsetzen, wenn der Betrag das lohnend erscheinen läßt.