Rückflug Corona positiv

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Shinj4u

Aktives Mitglied
09.07.2012
193
82
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Moin,

da ich leider nichts dazu gefunden habe, wie ist eure Erfahrung wenn man im Ausland an Corona erkrankt mit Umbuchen bei Lufthansa?

Wir fliegen die Tage in die USA nach Florida und da explodieren die Zahlen ja, in meinem Bekanntenkreis haben etliche Corona während des Aufenthaltes in Florida im Dezember aufgesackt, aber immer erst in Deutschland Symptome entwickelt/positiv getestet.
Da wir aber ne ganze Zeit da sein werden, könnte es bei uns durchaus vor Ort zu einer Ansteckung kommen. Wie handhabt das Lufthansa dann mit Umbuchen? Und ab wann dürfte man dann sonst überhaupt wieder mitfliegen nach einer Erkrankung?

Wir sind versicherungstechnisch soweit abgesichert für Behandlungen und auch Reiseabbruch etc. bei Corona, aber in den Bedingungen steht nie irgendwas zu den Flugkosten die bei einer Nicht-Mitnahme anfallen ist, zur Unterbringung ja, aber eben nichts zu den Ersatzflügen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
In den ABB steht:“
Verlängerung der Gültigkeit
3.2.3. Sind Sie nach Antritt Ihrer Reise wegen Krankheit nicht in der Lage, die Reise innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Flugscheins fortzusetzen, so können wir die Gültigkeitsdauer des Flugscheins verlängern, bis Ihnen aus gesundheitlichen Gründen die Fortsetzung der Reise möglich ist. Die Verlängerung erfolgt bis zu dem Tage, an dem Sie gemäß einem ärztlichen Zeugnis reisefähig sind, oder an dem wir nach Feststellung der Reisefähigkeit den nächsten Flug auf dieser Strecke in der gebuchten Beförderungsklasse anbieten können. Die Krankheit muss
LUFTHANSA 7/27

durch ärztliches Attest nachgewiesen werden. Wenn der noch nicht ausgeflogene Teil der im Flugschein enthaltenen Strecke eine oder mehrere Zwischenlandungen aufweist, so kann die Gültigkeit um bis zu drei Monate nach der im Attest festgestellten Reisefähigkeit verlängert werden. In diesem Falle werden wir die Gültigkeit von Flugscheinen Sie begleitender Mitglieder Ihrer engsten Familie entsprechend verlängern.
 
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aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.564
71
MUC
Und wie ist es geregelt, wenn man in Quarantäne muss bzw. positiv getestet wird ohne Symptome? Das ist ja keine Krankheit.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.272
BRU
Also ich würde mal davon ausgehen, dass man den Flug ganz normal nach Tarifbestimmungen umbuchen müsste (außer, dass man offensichtlich die Ticketgültigkeit verlängern dürfte - sollte hier aber ja nicht das Thema sein). Sprich: Tarifdifferenz und eventuelle Umbuchungsgebühren (wobei aber ja derzeit die meisten Tickets umbuchbar sind) zahlen. Alles andere wäre seitens LH Kulanz. Bzw. eher eine Frage der Reiseversicherung, ich meine, manche Versicherungen decken auch die zusätzlichen Kosten ab, wenn man den Flug wegen Krankheit auf ein späteres Datum verschieben muss.

Interessant finde ich aber auch die Frage, ab wann man nach einem positiven Test wieder fliegen dürfte. Beim OLCI muss man ja nach wie vor ankreuzeln, dass man innerhalb der letzten 14 Tage nicht positiv war / keinen engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte usw. Also wie zu Beginn der Pandemie, während ja mittlerweile zahlreiche Länder die Quarantäne verkürzt haben, geimpfte Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen haben usw.. Keine Ahnung, ob das wirklich (mindestens) 14 Tage sein müssten, oder ob eventuell ein negativer PCR-Test reicht.
 

MargareteSenn

Reguläres Mitglied
25.01.2021
34
5
Also ich würde mal davon ausgehen, dass man den Flug ganz normal nach Tarifbestimmungen umbuchen müsste (außer, dass man offensichtlich die Ticketgültigkeit verlängern dürfte - sollte hier aber ja nicht das Thema sein). Sprich: Tarifdifferenz und eventuelle Umbuchungsgebühren (wobei aber ja derzeit die meisten Tickets umbuchbar sind) zahlen. Alles andere wäre seitens LH Kulanz. Bzw. eher eine Frage der Reiseversicherung, ich meine, manche Versicherungen decken auch die zusätzlichen Kosten ab, wenn man den Flug wegen Krankheit auf ein späteres Datum verschieben muss.

Interessant finde ich aber auch die Frage, ab wann man nach einem positiven Test wieder fliegen dürfte. Beim OLCI muss man ja nach wie vor ankreuzeln, dass man innerhalb der letzten 14 Tage nicht positiv war / keinen engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte usw. Also wie zu Beginn der Pandemie, während ja mittlerweile zahlreiche Länder die Quarantäne verkürzt haben, geimpfte Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen haben usw.. Keine Ahnung, ob das wirklich (mindestens) 14 Tage sein müssten, oder ob eventuell ein negativer PCR-Test reicht.
OK, ich bin gerade auf den Kanaren und habe gestern, 5.1. den Test für die Rückreise Flug heute geplant in die Schweiz gemacht. Wir wollten einen PCR Test, keinen Antigen (wäre auch gegangen, habe ich jetzt erfahren). Völlig überraschen war mein PCR positiv, mit einem CT Wert von 31. Nun habe ich den Flug umgebucht- problemlos- auf den 15.1.22. Also muss ich am 14.1. wieder testen. Euroairport schreibt:
Neue Einreiseregeln ab sofort:
Alle Personen ab 16 Jahren, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen wollen, müssen beim Boarding einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72h) oder einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) vorweisen können. Können Sie keinen solchen Test vorlegen, wird Ihnen der Zutritt zum Flugzeug nicht gestattet.
Termin habe ich schon für den Test am 14.1., früh, der geplante Flug geht am 15.1. später Nachmittag.

Geht das mit dem Antigen- Schnelltest, oder soll/ muss ich jetzt wieder PCR machen?

Zu mir: komplett geimpft seit 08-21, Ankunft auf den Kanaren am 18.12. (war kein Risikogebiet zu dem Zeitpunkt). Test vor Anreise negativ. Erkältungssymptome ab Ankunft, am schlimmsten ca. 22.12., jedoch nicht bedrohlich, also schon stark 2 Wochen her. An Corona haben wir nicht gedacht und damals auch nicht getestet. Jetzt bin ich symptomlos, mir geht es gut. Und nun bin ich immer noch auf der Insel, Urlaub verlängert.
 
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fvpfn1

Erfahrenes Mitglied
06.02.2016
899
327
OK, ich bin gerade auf den Kanaren und habe gestern, 5.1. den Test für die Rückreise Flug heute geplant in die Schweiz gemacht. Wir wollten einen PCR Test, keinen Antigen (wäre auch gegangen, habe ich jetzt erfahren). Völlig überraschen war mein PCR positiv, mit einem CT Wert von 31. Nun habe ich den Flug umgebucht- problemlos- auf den 15.1.22. Also muss ich am 14.1. wieder testen. Euroairport schreibt:
Neue Einreiseregeln ab sofort:
Alle Personen ab 16 Jahren, die mit dem Flugzeug in die Schweiz einreisen wollen, müssen beim Boarding einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72h) oder einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24h) vorweisen können. Können Sie keinen solchen Test vorlegen, wird Ihnen der Zutritt zum Flugzeug nicht gestattet.
Termin habe ich schon für den Test am 14.1., früh, der geplante Flug geht am 15.1. später Nachmittag.

Geht das mit dem Antigen- Schnelltest, oder soll/ muss ich jetzt wieder PCR machen?

Zu mir: komplett geimpft seit 08-21, Ankunft auf den Kanaren am 18.12. (war kein Risikogebiet zu dem Zeitpunkt). Test vor Anreise negativ. Erkältungssymptome ab Ankunft, am schlimmsten ca. 22.12., jedoch nicht bedrohlich, also schon stark 2 Wochen her. An Corona haben wir nicht gedacht und damals auch nicht getestet. Jetzt bin ich symptomlos, mir geht es gut. Und nun bin ich immer noch auf der Insel, Urlaub verlängert.
(Disclaimer: keine medizinische Beratung in Foren....) Du schilderst eine klinische Coronaerkrankung, die wohl dank Impfung glimpflich ausgegangen ist. Wenn Du keine Symptome mehr hast, dann bist Du mit einem CT-Wert über 30 (mancherorts auch ab > 27) genesen und nicht mehr ansteckend.
Jetzt musst Du das nur noch der Airline erklären...
Wenn Du sicher gehen willst, kannst Du den PCR-Test wiederholen. Ist er negativ oder steigt der CT-Wert weiter, wird das oben gesagte bestätigt.
 
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Migel

Reguläres Mitglied
09.06.2014
70
5
Hallo zusammen

Ich habe aktuell grad ähnliche Sorgen. Ich fliege mitte Februar von ZRH nach MIA. Gebucht habe ich über British, die Langstreckenflüge von LHR nach MIA und zurück sind aber mit AA. Die komplette Reise ist in Business gebucht und ich bin Executive Club Gold. Kann mir jemand verraten wo ich die Bestimmungen für eine alfällige Umbuchung der Rückflüge finde? Irgendwie finde ich online nur Bestimmungen wenn ich die komplette Reise stornieren oder verschieben möchte.

Oder kann jemand aus Erfahrung sagen wie das bei British grundsätzlich funktioniert?

Beste Grüsse
Marco
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Es gelten grundsätzliche die Tarifbedingungen, die bei der Buchung einsehbar waren. Wenn Du direkt bei BA gebucht hast, kann Dir das Callcenter die Tarifbedingungen auch noch einmal telefonisch mitteilen.

Darüber hinaus gilt bei BA die Corona-Kulanzregel:

Für Reisen bis zum 31. August 2022 entfällt die Umbuchungsgebühr, nicht aber eine etwaige Tarifdifferenz je nach Umbuchung.

Damit ist BA für Frühbucher etwas schlechter aufgestellt als LH, da die Lufthansa Group keine Einschränkungen bei Reisedatum in Hinblick auf den Wegfall der Umbuchungsgebühren hat.
 
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TheSEN

Reguläres Mitglied
10.03.2022
30
33
Also ich würde mal davon ausgehen, dass man den Flug ganz normal nach Tarifbestimmungen umbuchen müsste (außer, dass man offensichtlich die Ticketgültigkeit verlängern dürfte - sollte hier aber ja nicht das Thema sein). Sprich: Tarifdifferenz und eventuelle Umbuchungsgebühren (wobei aber ja derzeit die meisten Tickets umbuchbar sind) zahlen. Alles andere wäre seitens LH Kulanz. Bzw. eher eine Frage der Reiseversicherung, ich meine, manche Versicherungen decken auch die zusätzlichen Kosten ab, wenn man den Flug wegen Krankheit auf ein späteres Datum verschieben muss.

Interessant finde ich aber auch die Frage, ab wann man nach einem positiven Test wieder fliegen dürfte. Beim OLCI muss man ja nach wie vor ankreuzeln, dass man innerhalb der letzten 14 Tage nicht positiv war / keinen engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatte usw. Also wie zu Beginn der Pandemie, während ja mittlerweile zahlreiche Länder die Quarantäne verkürzt haben, geimpfte Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen haben usw.. Keine Ahnung, ob das wirklich (mindestens) 14 Tage sein müssten, oder ob eventuell ein negativer PCR-Test reicht.
hallo, Weiß nun jemand wie das ist wenn man positiv war, wann man wieder fliegen darf? Nach 14 Tagen nach der quarantäne? Oder wenn die Quarantäne aufhört? Oder wenn ich ein negatives Testergebnis vorweisen kann obwohl man geimpft ist?
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
681
95
hier ein persönliches Beispiel:
ich wurde unerwartet und symptomfrei beim Umstieg in WAW positiv getestet (Schnelltest). Kam aus TBS und wollte weiter nach MUC.
Die Weiterreise wurde mir durch die Behörden untersagt und ich sollte mich in eine 7 tägige Quarantäne begeben. Entweder Corona Sanatorium oder selbst gewähltes Hotel in Warschau. Ein re- oder PCR Test waren nicht möglich. Gepäck habe ich in WAW ausgehändigt bekommen.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.040
892
TXL
hier ein persönliches Beispiel:
ich wurde unerwartet und symptomfrei beim Umstieg in WAW positiv getestet (Schnelltest). Kam aus TBS und wollte weiter nach MUC.
Die Weiterreise wurde mir durch die Behörden untersagt und ich sollte mich in eine 7 tägige Quarantäne begeben. Entweder Corona Sanatorium oder selbst gewähltes Hotel in Warschau. Ein re- oder PCR Test waren nicht möglich. Gepäck habe ich in WAW ausgehändigt bekommen.
Aus Neugier: Wie kam es denn zu dem Schnelltest? Verpflichtend in WAW bei Einreise aus TBS?
 

LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
681
95
Ebenfalls Neugier: ins Hotel begeben oder Transportmittel gewechselt?
um mich hier nicht angreifbar zu machen gehe ich auf diese Frage erst ein, wenn der offizielle Quarantänezeitraum von 7 Tagen abgelaufen ist. Das Polnische Gesundheitsministerium meldet sich noch regelmäßig bei mir und fragt den Status ab.
Grundsätzlich wurde mir untersagt Massentransportmittel wie Flugzeug oder Bahn zu nutzen. Unter der Hand wurde mir erzählt, dass andere Deutsche einen Mietwagen genommen hätten.

Aus Neugier: Wie kam es denn zu dem Schnelltest? Verpflichtend in WAW bei Einreise aus TBS?
Die Tests sind verpflichtend bei Einreise aus non-Schengen Ländern (außer Russland, Ukraine und Moldawien). Allerdings war das in der Übersicht des Deutschen Auswärtigen Amts zum Zeitpunkt meiner Rückreisevorbereitung nicht ersichtlich. Mein Fehler, hätte direkt auf den Polnischen Seiten schauen müssen! Da stand es nämlich.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.011
5.867
Sicherlich nicht die schlechteste Option das zuhause zu tun statt im Hotel wenn man mit Individualtransport dahin kommt. Rein hypothetisch natürlich.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.040
892
TXL
[...]

Die Tests sind verpflichtend bei Einreise aus non-Schengen Ländern (außer Russland, Ukraine und Moldawien). Allerdings war das in der Übersicht des Deutschen Auswärtigen Amts zum Zeitpunkt meiner Rückreisevorbereitung nicht ersichtlich. Mein Fehler, hätte direkt auf den Polnischen Seiten schauen müssen! Da stand es nämlich.

Ah... so ist das also. Und Testpflicht trotz Transits. Nun ja. Aber dann besser bis WAW gekommen zu sein, als das Ergebnis in TBS erhalten zu haben.

Komm gut durch!
 
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LaPlanche

Erfahrenes Mitglied
25.03.2011
681
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300x250
Ah... so ist das also. Und Testpflicht trotz Transits. Nun ja. Aber dann besser bis WAW gekommen zu sein, als das Ergebnis in TBS erhalten zu haben.

Komm gut durch!
Das paradoxe Ist ja, dass weder die Airlines noch Deutschland einen negativen Test voraussetzen. Hätte ich also den Direktflug mit LH genommen oder den Wizz Flug von KUT nach FMM, wäre ich in die Misere nie rein geraten.
Selbst am Check-in in TBS hat man mir auf Nachfragen versichert, dass für den Umstieg in WAW und die Ankunft in MUC keine Tests oder sonstigen Nachweise notwendig sind. Daher habe ich natürlich auch keinen Test gemacht, gab ja keinen Anlass.