FR: Ryanair / Lauda - Umbuchungen & Stornierungen (Corona)

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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.079
625
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Keine Chance s.o.
Jetzt kann ich wohl nur noch hoffen, dass seitens Ryanair storniert wird.
Was passiert eigentlich, wenn ich in der Email weiterhin nicht auf "akzeptieren" klicke?
Du kannst Ryanair auch mitteilen, daß du den Flug bei der geänderten Abflugzeit leider nicht mehr verwenden kannst und sie zur Erstattung auffordern. Das mit den 5 Stunden ist reine Phantasie von Ryanair (sagen die das wirklich so?). Sobald die Änderung für Dich erheblich ist, erfüllt Ryanair den Vertrag nicht mehr und wird erstatten müssen. Das ist rechtlich ziemlich klar.
Meist stellen sich die Airlines bei einer reinen Erstattung nach Flugzeitänderung von ihrer Seite auch nicht so sehr an, weil das für sie die günstigere Lösung gegenüber einer Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug (möglicherweise bei der Konkurrenz) ist. Oft bieten sie das sogar proaktiv an, damit der Kunde nicht zu teuer umbuchen will - faktisch hat der Kunde aber die Wahl. Keine Ahnung wie Ryanair aktuell drauf ist, aber fordere sich doch mal zur Erstattung wegen der INVOL Änderung auf und finde es heraus.

Übrigens ist eine Umbuchung auf einen komplett anderen Flug in der Tat eine Kulanzleistung. Auf einen anderen Flug derselben Strecke / Airline, den nächstmöglichen Flug derselben Strecke egal bei welcher Airline oder Erstattung sind hingegen deine gesetzlichen Wahlmöglichkeiten.
 

nira

Reguläres Mitglied
26.03.2010
87
2
Du kannst Ryanair auch mitteilen, daß du den Flug bei der geänderten Abflugzeit leider nicht mehr verwenden kannst und sie zur Erstattung auffordern. Das mit den 5 Stunden ist reine Phantasie von Ryanair (sagen die das wirklich so?). Sobald die Änderung für Dich erheblich ist, erfüllt Ryanair den Vertrag nicht mehr und wird erstatten müssen. Das ist rechtlich ziemlich klar.
Meist stellen sich die Airlines bei einer reinen Erstattung nach Flugzeitänderung von ihrer Seite auch nicht so sehr an, weil das für sie die günstigere Lösung gegenüber einer Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug (möglicherweise bei der Konkurrenz) ist. Oft bieten sie das sogar proaktiv an, damit der Kunde nicht zu teuer umbuchen will - faktisch hat der Kunde aber die Wahl. Keine Ahnung wie Ryanair aktuell drauf ist, aber fordere sich doch mal zur Erstattung wegen der INVOL Änderung auf und finde es heraus.

Übrigens ist eine Umbuchung auf einen komplett anderen Flug in der Tat eine Kulanzleistung. Auf einen anderen Flug derselben Strecke / Airline, den nächstmöglichen Flug derselben Strecke egal bei welcher Airline oder Erstattung sind hingegen deine gesetzlichen Wahlmöglichkeiten.
Danke, das probiere ich, besser per Email (gibt es eine spezielle Email Adr?)
oder postalisch?
Bringt es vielleicht etwas auch einen Gutschein zu akzeptieren? Evtl sind sie dann kulanter? Oder ist das eine schlechte Idee?
 

nira

Reguläres Mitglied
26.03.2010
87
2
Danke, das probiere ich, besser per Email (gibt es eine spezielle Email Adr?)
oder postalisch?
Bringt es vielleicht etwas auch einen Gutschein zu akzeptieren? Evtl sind sie dann kulanter? Oder ist das eine schlechte Idee?
Auch diese Anfrage war leider erfolglos

.....Eine Erstattung ist Möglich nur, wenn Sie die Info darüber in weniger als 14 Tage vor dem Abflug bekommen. Dadurch Ihre Flug erst für März geplannt ist, haben Sie kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Außerdem, erst ab +5 Std. Zeitänderung ist die Erstattung möglich, bei Ihnen ist das leider viel weniger......

:(
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.079
625
.....Eine Erstattung ist Möglich nur, wenn Sie die Info darüber in weniger als 14 Tage vor dem Abflug bekommen. Dadurch Ihre Flug erst für März geplannt ist, haben Sie kein Anspruch auf eine Rückerstattung.
Außerdem, erst ab +5 Std. Zeitänderung ist die Erstattung möglich, bei Ihnen ist das leider viel weniger......
Die Antwort ist schlicht Bullshit. Die 14 Tage spielen ausschließlich hinsichtlich der Frage, ob dir eine pauschale Entschädigung nach EU-VO ggf. zusätzlich zusteht eine Rolle. Das ist hier in der Tat nicht so.
Der Flug ging ab Memmingen und Deutschlandbezug besteht also und du willst den Flug sowieso nicht mehr wahrnehmen? Dann weise darauf hin, daß du die Flugzeitänderung nicht akzeptierst und zu den geänderten Bedingungen den Flug nicht mehr abnimmst. Du hast dann eine relativ eindeutige Forderung, die sich in Deutschland auch durchsetzen läßt, ohne auf Kosten sitzen zu bleiben, wenn du das denn willst. Ryanair spekuliert hier vermutlich darauf, daß du schon aufgeben wirst. Wenn Du die Sache eskalierst, werden sie zahlen.
 
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nira

Reguläres Mitglied
26.03.2010
87
2
Die Antwort ist schlicht Bullshit. Die 14 Tage spielen ausschließlich hinsichtlich der Frage, ob dir eine pauschale Entschädigung nach EU-VO ggf. zusätzlich zusteht eine Rolle. Das ist hier in der Tat nicht so.
Der Flug ging ab Memmingen und Deutschlandbezug besteht also und du willst den Flug sowieso nicht mehr wahrnehmen? Dann weise darauf hin, daß du die Flugzeitänderung nicht akzeptierst und zu den geänderten Bedingungen den Flug nicht mehr abnimmst. Du hast dann eine relativ eindeutige Forderung, die sich in Deutschland auch durchsetzen läßt, ohne auf Kosten sitzen zu bleiben, wenn du das denn willst. Ryanair spekuliert hier vermutlich darauf, daß du schon aufgeben wirst. Wenn Du die Sache eskalierst, werden sie zahlen.
An welche Adresse richte ich denn meine Forderung, ich finde keine Email.
Postalisch?Einschreiben? Oder, wie mache ich das am besten?
 

Moko

Reguläres Mitglied
22.05.2018
43
52
An welche Adresse richte ich denn meine Forderung, ich finde keine Email.
Postalisch?Einschreiben? Oder, wie mache ich das am besten?
impressum.de@ryanair.com
Landet am Ende aber auch nur im Ticketsystem und man bekommt recht schnell die Antwort, man solle über das passende Formular was schreiben. Dient also höchstens dazu, sattelfest vor Gericht zu sein.
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
16.330
13.427
FRA
Habe in den nächsten Tagen einen Ryanair Flug im Bereich 100-150€ den ich nicht nutzen kann.
Gerne würde ich den Flug gegen Gebühr (45€) umbuchen, so dass er entweder
• seitens Ryanair storniert wird und ich eine Rückzahlung erhalte
• oder ich zumindest einen Sweetspot in der Zukunft habe, was den Ersatzflug angeht.

Hat jemand von euch eine gute Idee?
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
391
335
Habe in den nächsten Tagen einen Ryanair Flug im Bereich 100-150€ den ich nicht nutzen kann.
Gerne würde ich den Flug gegen Gebühr (45€) umbuchen, so dass er entweder
• seitens Ryanair storniert wird und ich eine Rückzahlung erhalte
• oder ich zumindest einen Sweetspot in der Zukunft habe, was den Ersatzflug angeht.

Hat jemand von euch eine gute Idee?
TLV oder unter der Woche was im Winter 24?
 
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STRair

Erfahrenes Mitglied
19.09.2017
313
417
also die Rennstrecke ab TLV - PFO ist jetzt bis Mitte März ausgenullt und der Hinweis auf der Startseite weg. Andere Ziele wie SKG noch verfügbar in dem Zeitraum. Falls das hilft.
 
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marobo

Erfahrenes Mitglied
28.09.2010
374
150
FR hat Tel Aviv vorhin bis Ende des Winterflugplans am 30.03.2024 größtenteils gestrichen, unter anderem auch BER-TLV.

Stehen geblieben sind:

FMM 2/7
FKB 2/7

MRS 2/7
VIE 2/7
BGY 3/7

Bisher war noch das volle Programm ab 01.02. buchbar. Man scheint jetzt aber dem Beispiel anderer Airlines zu folgen und zumindest ein paar Flüge wieder durchführen zu wollen. Das ergibt dann je nach Wochentag 1-2 FR-Flüge pro Tag in TLV (So./Mi./Do. 1 Flug, die anderen Tage 2 Flüge) - sofern sich bis Anfang Februar nicht noch eine neue Situation ergibt.
 

hens

Reguläres Mitglied
28.12.2021
28
8
Ich sehe Flugstreichungen ROM-CGN im April...weiss jmd näheres dazu?
Wie? Hatte einen Termin unter Beobachtung und den gibts jetzt nicht mehr
 

alegens

Aktives Mitglied
22.02.2020
178
325
Leider wurde mein Flug CGN-OPO am 27.03. annulliert - ohne Angabe von Gründen. Habe über den Online-Chat sehr unkompliziert auf DTM-OPO am 26.03. umbuchen können, obwohl der Flug (Osterferien!) in Basis-Tarif fast 250€ teurer pp war als der ursprünglich gebuchte - war ziemlich überrascht über die freundliche Wandlung des Kundenservice - ich meine, dort früher nicht so vernünftig und rechtlich einwandfrei behandelt worden zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mountweazel

Erfahrenes Mitglied
05.11.2016
252
234
CGN
Leider wurde mein Flug CGN-OPO am 27.03. annulliert - ohne Angabe von Gründen. Habe über den Online-Chat sehr unkompliziert auf DTM-OPO am 26.03. umbuchen können, obwohl der Flug (Osterferien!) in Basis-Tarif fast 250€ teurer pp war als der ursprünglich gebuchte - war ziemlich überrascht über die freundliche Wandlung des Kundenservice - ich meine, dort früher nicht so vernünftig und rechtlich einwandfrei behandelt worden zu sein.
Umbuchung direkt über die Website war nicht möglich? Früher ging das mal +/-7 oder 14 Tage auf beliebige int. Strecke.