Schmerzensgeld bei Verletzungen

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Okin

Reguläres Mitglied
02.12.2012
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Bei Turbulenzen ja. Wenn der Herr in Ohnmacht fällt?
Ja, die Formulierung war etwas unklar. Da zunächst die Turbulenzen erwähnt wurden, habe ich den Zusammenhang dort vermutet – mit folgender Bewusstlosigkeit als Konsequenz. Wenn jedoch jemand einfach so umkippt, wird der Vorfall natürlich besonders interessant.
Unabhängig von moralischen Fragen halte ich aber für entscheidend: Wenn ein finanzieller Schaden entsteht, hat grundsätzlich jeder das Recht, einen Ausgleich zu verlangen. Wer diesen Anspruch am Ende trägt – Lufthansa oder der Bewusstlose 🤪 – ist im ersten Moment doch zweitrangig.
 
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