Schreibmaschine im Handgepäck

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beingeverywhere

Reguläres Mitglied
18.03.2016
65
1
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Hallo zusammen,

ich habe vor auf meinem Flug von Düsseldorf nach Quito via Madrid eine alte Schreibmaschine im Handgepäck mit zunehmen. Ich habe bei Reddit gelesen, dass es schon einige in den USA gemacht haben und das kein Problem sein soll. Konnte aber nichts zu Deutschland oder Spanien finden. Hat das schonmal jemand gemacht und kann berichten?
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.282
19.322
www.red-travels.com
Hallo zusammen,

ich habe vor auf meinem Flug von Düsseldorf nach Quito via Madrid eine alte Schreibmaschine im Handgepäck mit zunehmen. Ich habe bei Reddit gelesen, dass es schon einige in den USA gemacht haben und das kein Problem sein soll. Konnte aber nichts zu Deutschland oder Spanien finden. Hat das schonmal jemand gemacht und kann berichten?

wenn sie in die Abmessungen passt, warum sollte das nicht gehen?
 

beingeverywhere

Reguläres Mitglied
18.03.2016
65
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Gute Frage, es gibt ja durchaus Regeln, die nicht immer nachvollziehbar sind, daher frage ich lieber mal, ob es schonmal jemand gemacht hat.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Gute Frage, es gibt ja durchaus Regeln, die nicht immer nachvollziehbar sind, daher frage ich lieber mal, ob es schonmal jemand gemacht hat.

der Fall ist so speziell, wer hat denn heute noch ne Schreibmaschine… und dann auch noch unterwegs dabei… am besten Mal beim abfliegen Airport bei der Bundes/Landespolizei anrufen und den Fall schildern. Schließlich sind diese für die erste Kontrolle zuständig
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
13.052
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vielleicht solltest du lieber die Postkutsche nehmen...

Nicht nachvollziehbare Regeln sind natürlich immer denkbar, aber solange sie ins Gewichtslimit passt, kann ich mir keinen vernünftien Grund vorstellen, warum es da Probleme geben sollte. Bitte am Ende mal berichten.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
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Nicht nachvollziehbare Regeln sind natürlich immer denkbar, aber solange sie ins Gewichtslimit passt, kann ich mir keinen vernünftien Grund vorstellen, warum es da Probleme geben sollte. Bitte am Ende mal berichten.
Die Frage ist ja, was ist an einer Schreibmaschine dran, was in der Security Probleme verursachen kann? Ist sie elektronisch, automatik oder komplett manuell? Farbband oder Flüssigkeitsbehälter eingebaut? Schon mal auf youtube geschaut,, ob es Anleltungen gibt, wie man in 10 Minuten aus einer Schreibmaschine eine halbautomatische Schuss- oder Stichwaffe basteln kann?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
13.052
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Wohl eher ein Katapult... Sogar ein Maschinenkatapult, mit dem man eine Salve von Nüssen durch die Kabine schießen kann.

Aber um noch mal eine Generation weiter zurückzublicken, die Feder ist bekanntlich mächtiger als das Schwert, also die Schreibmaschine wohl mächtiger als die halbautomatische Schußwaffe ;)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.561
2.891
Ich hatte zwar keine Schreibmaschine, aber einen Drucker transportiert.

Die Technik an sich und passenden Maße waren kein Problem, aber das getränkte Farbband galt als Flüssigkeit und musste dann draußen bleiben bzw dann ins Aufgabegepäck.
 

ngronau

Erfahrenes Mitglied
04.11.2011
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2.406
BER
Ich hatte zwar keine Schreibmaschine, aber einen Drucker transportiert.

Die Technik an sich und passenden Maße waren kein Problem, aber das getränkte Farbband galt als Flüssigkeit und musste dann draußen bleiben bzw dann ins Aufgabegepäck.
Dazu kann ich auch eine Anekdote beisteuern. Wir kamen viel zu spät in DUS an der Sicherheit an und hatten einen Tintenstrahldrucker im Karton im Handgepäck. Der Typ an der Sicherheit wollte uns den nicht mitgeben. Also wollten wir ihm den Drucker schenken (es war wirklich schon sehr sehr kurz vor Abflug), dann hat er ihn uns mitgegeben. Den Flieger haben wir noch bekommen! Die guten alten Zeiten, da flog noch LH DUS-TXL (in den letzten Monaten vor der Umstellung auf Germanwings)
 
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alinakl

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15.07.2016
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Dazu kann ich auch eine Anekdote beisteuern. Wir kamen viel zu spät in DUS an der Sicherheit an und hatten einen Tintenstrahldrucker im Karton im Handgepäck. Der Typ an der Sicherheit wollte uns den nicht mitgeben. Also wollten wir ihm den Drucker schenken (es war wirklich schon sehr sehr kurz vor Abflug), dann hat er ihn uns mitgegeben. Den Flieger haben wir noch bekommen! Die guten alten Zeiten, da flog noch LH DUS-TXL (in den letzten Monaten vor der Umstellung auf Germanwings)
Was war da die Begründung?

Beim Tintenstrahler besteht doch das Konzept darin 5ml Tinte für 50 Euro zu verkaufen, ich kenne wirklich keine Tintenpatrone die auch nur an die 100ml ran kommt.
 

beingeverywhere

Reguläres Mitglied
18.03.2016
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der Fall ist so speziell, wer hat denn heute noch ne Schreibmaschine… und dann auch noch unterwegs dabei… am besten Mal beim abfliegen Airport bei der Bundes/Landespolizei anrufen und den Fall schildern. Schließlich sind diese für die erste Kontrolle zuständig
Ich werde anrufen und dann berichten
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Was war da die Begründung?

Beim Tintenstrahler besteht doch das Konzept darin 5ml Tinte für 50 Euro zu verkaufen, ich kenne wirklich keine Tintenpatrone die auch nur an die 100ml ran kommt.
wahrscheinlich steht auf der Patrone 101ml denen ist ja egal was wirklich drin ist, wichtig ist nur was draufsteht, nicht was drin sein könnte.
 

ngronau

Erfahrenes Mitglied
04.11.2011
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BER
Was war da die Begründung?

Beim Tintenstrahler besteht doch das Konzept darin 5ml Tinte für 50 Euro zu verkaufen, ich kenne wirklich keine Tintenpatrone die auch nur an die 100ml ran kommt.
Es gab nur eine unspezifische Begründung zur Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs - ist schon sehr lange her.....
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
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Wer haftet eigentlich in einem solchen Falle, wenn man darauf hin den Flug nicht antritt und vor Gericht festgestellt wird, dass der Gegenstand nicht hätte beanstandet werden dürfen?
 
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beingeverywhere

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18.03.2016
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Wohl eher ein Katapult... Sogar ein Maschinenkatapult, mit dem man eine Salve von Nüssen durch die Kabine schießen kann.

Aber um noch mal eine Generation weiter zurückzublicken, die Feder ist bekanntlich mächtiger als das Schwert, also die Schreibmaschine wohl mächtiger als die halbautomatische Schußwaffe ;)
vielleicht solltest du lieber die Postkutsche nehmen...

Nicht nachvollziehbare Regeln sind natürlich immer denkbar, aber solange sie ins Gewichtslimit passt, kann ich mir keinen vernünftien Grund vorstellen, warum es da Probleme geben sollte. Bitte am Ende mal berichten.

Ich habe bei der Bundespolizei in DUS angerufen und der Beamte sagte, es gibt keine Regel, die eine Schreibmaschine verbietet, aber es ist potenziell eine Einzelfallentscheidung, er würde sie zwar persönlich durchlassen, aber wenn ein Gegenstand zu schwer ist und durch als Schlagwaffe benutzt werden kann, kann es sein das ein Kollege entscheidet, das sie nicht mit ins Handgepäck darf. Es bleibt also weiter spannend.
 
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Volume

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01.06.2018
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Wer haftet eigentlich in einem solchen Falle, wenn man darauf hin den Flug nicht antritt und vor Gericht festgestellt wird, dass der Gegenstand nicht hätte beanstandet werden dürfen?
Wen interessiert das?
"Haften" kann ja bestenfalls "Geld statt Reise" heissen, eine ziemlich unbefriedigende Alternative. Luftfahrt zählt halt leider zu den Branchen, in denen einzelne Individuen große Pläne mutwillig zunichte machen können, ohne das je wieder korrigieren zu können. Verpasste Meetings, Konzerte, Beerdigungen, Hochzeiten, Bewerbungsgespräche, Auftritte kann man nicht wieder nachholen. solange Doc Brown nicht etwas erfindet,

Da vermutlich in keiner Vorschrift explizit "Schreibmaschine" steht, ist man ohnehin auf die ebenfalls persönliche Interpretation eines Richters angewiesen.

Zählt halt zum Lebensrisiko, dass einem hin und wieder Einzelpersonen massiv und irreversibel schaden könen. Et is wie et is.
 

der_blub

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14.03.2025
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Also eine Siebträgerkaffeemaschine ist schon mit mir in der Kabine von FRA nach BER geflogen. Natürlich wurde die aussortiert, aber nach Erklärung was es ist, wurde sie durchgewunken ohne sie überhaupt zu betrachten. Generell glaube ich nicht, dass es bei solchen Gegenständen allgemeingültige Antworten gibt. Was einmal durchgeht, wirft beim nächsten Mal fragen auf (meine Laufschuhe mit Bluetooth und Schrittzähler sind auch so ein Kandidat).
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Wer haftet eigentlich in einem solchen Falle, wenn man darauf hin den Flug nicht antritt und vor Gericht festgestellt wird, dass der Gegenstand nicht hätte beanstandet werden dürfen?
Als ob ein Gericht so etwas je annehmen würde.

Wenn an der Sicherheitskontrolle daüber verfügt wird, dass ein Gegenstand eventuell eine Gefahr für die Luftfahrt bedeuten könnte, dann darf der Gegenstand nicht durch. Darüber entscheidet das Personal an der Sicherheitskontrolle und hat auch die Befugnos dazu. Punkt.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Diese Aussage ist nicht korrekt. Letztlich entscheidet die Bundespolizei, die immer vor Ort ist.
MB
Sehe ich anders. Die Bundespolizei kann dazu geholt werden, muss aber nicht. Ich hatte auch mal den Fall dass bei meinem Handgepäck eine Sprengstoffdetektion positiv war. Dann wurde zwar die Bundespolizei dazu geholt und hat sich meinen RP geben lassen und eine erweiterte Hintergrundinspektion durchgeführt und auch mit mir gesprochen. D.h. die wollten sich ein Bild über mich als Person machen. Aber die individuelle erneute Prüfung der technischen Komponenten erfolgte durch den SiKo Mitarbeiter und dieser hat dann letztlich doch alles frei gegeben.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
kann auch anders aussehen, BP wollte bei mir in ähnlicher Situation die Funktionsfähigkeit des Rechners bestätigt sehen und hat's dann auf eine Fehlfunktion des Prüfgeräts geschoben
Es war bei mir nicht der Rechner. Ich hatte spezielles Test Equipment mit eigenem Access Point für ein proprietäres Funk Protokoll mit. Mit Ausnahme einer blinkenden LED nach dem Einschalten kann man da nicht viel sehen. Aber da meine Argumentation ruhig und schlüssig war hat er das Ding dann 3x durch den Scanner laufen lassen und war letztlich zufrieden. Da war die BP schon wieder weg.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.626
1.939
TXL
Als ob ein Gericht so etwas je annehmen würde.

Wenn an der Sicherheitskontrolle daüber verfügt wird, dass ein Gegenstand eventuell eine Gefahr für die Luftfahrt bedeuten könnte, dann darf der Gegenstand nicht durch. Darüber entscheidet das Personal an der Sicherheitskontrolle und hat auch die Befugnos dazu. Punkt.
Gerichte beschäftigen sich durchaus mit genau solchen Fragen, ob nämlich eine Zurückweisung eines Gegenstands an der Sicherheitskontrolle zulässig ist oder nicht. Letztlich handelt es sich dabei auch um einen Verwaltungakt.
Der EuGH hat sich in der Rechtssache Heinrich (Az. C-345/06) damit beschäftigt, ob ein Tennisschläger zulässiges Handgepäck ist oder nicht (da ging es vordergründig um einen nicht veröffentlichten Anhang zu einer EU-VO mit verbotenen Gegenständen).