LX: Singapur verhängt Einreisesperre - Swiss verweigert die Umbuchung/Stornierung

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J

jsm1955

Guest
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Wenn ich die Regeln von Singapur richtig lese, dann ist lediglich die Einreise nicht erlaubt, von Transit wird dort nicht gesprochen.
Also wäre lediglich Enddestination SIN betroffen, oder wenn eine Immigration nötig wäre.

Mindest-Nein.

[FONT=&quot]From 4 March 2020, 2359 hours, all new visitors with recent travel history to Korea, northern Italy and Iran will not be allowed entry or transit through Singapore.[/FONT]
 
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koeby

Erfahrenes Mitglied
24.08.2016
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Dann darf LX den Passagier ja gar nicht mitnehmen, es sei denn, bis dahin wird das wieder aufgehoben.
 

rower2000

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Singapur hat nun eine offizielle Einreisesperre für 2359 Stunden erhoben (https://www.gov.sg/article/covid-19-places-to-avoid-travelling-to-during-this-period) somit werde ich nicht einreisen können.
Das Problem hier ist dass
"from 4 March 2020, 2359 hours"
übersetzt nicht heißt dass ab dem 4. März für 2359 Stunden eine Einreisesperre gilt sondern das ist Behörden-/Militärenglisch und heißt, dass ab dem 4. März ab 23:59 Uhr, also quasi ab Mitternacht 4. März/5. März bis auf Widerruf eine solche Einreisesperre in Kraft tritt. Also ist durchaus möglich dass du im April wieder reisen darfst, weswegen LX hier vermutlich (noch) kein Kulanzstorno erlaubt.
 
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gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
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29
ZRH / SIN
So eine Flugverbindung dürfte per sofort auch gar nicht mehr verkauft werden, oder liege ich da falsch?
da liegst du aus meiner Sicht falsch, denn jemand mit einem SG-Pass oder einer permanent resident card dürfte schon nach SG einreisen, wenn er aus einem Risikogebiet kommt. Die Person muss dann einfach 14 Tage in SG Quarantäne machen. Deshalb gibt es immer noch Flüge von China nach SIN, obwohl Chinesen oder Ausländer, die in den letzten 14 Tagen in China waren (was sie per Definition waren, wenn sie ein Flugzeug in PEK oder PVG besteigen) in SIN nicht ein- oder durchreisen dürfen.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.310
1.548
Denke, das ist Falsch!

Wenn Visa abgelehnt, kann ich stornieren (glaube ich mich zu erinnern)

Genau das steht in den Fare Rules meist unter Penalties, hier ein Beispiel von LX.
Das Embassy Statement ist jedoch nicht vorhanden wenn man mit Visa Waiver einreisen möchte.
Wobei mich das alles sehr wundert, ich dachte immer, dass Airlines, man hört es immer gen USA, Strafen zahlen müssen, wenn Sie Gäste die offensichtlich nicht einreisen dürfen, überhaupt befördern?


CANCELLATIONS
ANY TIME
TICKET IS NON-REFUNDABLE.
WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER.
NOTE -
WAIVERS MUST BE EVIDENCED BY DEATH CERTIFICATE
-----------------------------------------------
REFUND PERMITTED BEFORE DEPARTURE IN CASE OF
REJECTION OF VISA. EMBASSY STATEMENT REQUIRED.
-----------------------------------------------
 
Zuletzt bearbeitet:
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cosmokramer

Reguläres Mitglied
17.11.2017
57
13
LX gab heute mittag auch die offizielle Meldung raus, wie sie oben bereits bzgl. LH verlinkt wurde.
Also einfach heute nochmal anrufen, dann sollte zumindest Umbuchung kein Problem darstellen.
81BF5F81-2F8F-4D6A-9612-E3A0C3189844.jpg
 
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Nick Art

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
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ZRH
Per dem global waiver der LH Group kannst du deine Reise auf ein späteres Datum umbuchen. Abflug und Ankunftsort müssen da aber gleich bleiben. Eine etwaige Tarifdifferenz müsstest du aber auch zahlen.

Stornierung mit Full Refund sehe ich da nicht als Möglichkeit, Swiss wird dich einfach aufgrund fehlender Reiseerlaubnis von SIN den Flug nicht antreten lassen.
Grundsätzlich ist es ja weder die Schuld der Airline, noch die Schuld des Reisenden dass SIN nun halt eine Einreisesperre hat, deshalb liegt es auch nicht bei der Airline dir entgegenzukommen. Sie tun das zwar manchmal aus Goodwill, aber verlangen kannst du meiner Meinung leider nichts.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.736
1.424
...

Stornierung mit Full Refund sehe ich da nicht als Möglichkeit, Swiss wird dich einfach aufgrund fehlender Reiseerlaubnis von SIN den Flug nicht antreten lassen.
Grundsätzlich ist es ja weder die Schuld der Airline, noch die Schuld des Reisenden dass SIN nun halt eine Einreisesperre hat, deshalb liegt es auch nicht bei der Airline dir entgegenzukommen. ....

sie kommen mir nicht entgegen, sie geben mir nur mein Geld wieder, da sie die gebuchte Leistung nicht erbringen können ...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.972
16.200
Wenn man sich die aeusserst restriktive Rechtsprechung des BGH zum Wegfall der Geschaeftsgrundlage anguckt, duerfte eine Verschaerfung der Einreisebestimmungen nach Buchung allein in die Risikosphaere des Passagiers fallen. Somit tatsaechlich grosse Kulanz der Airline, den Passagier aus seiner Pflicht zu entlassen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.736
1.424
Wenn man sich die aeusserst restriktive Rechtsprechung des BGH zum Wegfall der Geschaeftsgrundlage anguckt, duerfte eine Verschaerfung der Einreisebestimmungen nach Buchung allein in die Risikosphaere des Passagiers fallen. Somit tatsaechlich grosse Kulanz der Airline, den Passagier aus seiner Pflicht zu entlassen.

wie passt das zu den Tarifbedingungen "Visa"?

und warum können sie dann mein Geld einfach behalten ohne etwas zu leisten?

und was ist dann "force majeur", wenn nicht Corona?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.972
16.200
wie passt das zu den Tarifbedingungen "Visa"?

Wenn es solche Klauseln gibt, ist es ja gut. Bei LH ist das halt nicht der Fall. Im Gegenteil.

und warum können sie dann mein Geld einfach behalten ohne etwas zu leisten?

Wegen BGH, Urteil vom 20.03.2018, X ZR 25/17. Die Kuendigungsmoeglichkeit des Kunden gemaess § 648 BGB ist ausgeschlossen.

und was ist dann "force majeur", wenn nicht Corona?

Jo, Kuendigung aus wichtigem Grund gemaess § 648a BGB. Bringt im Ergebnis wegen Abs. 6 nichts. Dann schuldet man halt Schadensersatz.
 

DUS_Flieger

Erfahrenes Mitglied
18.11.2012
733
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DUS
Darf man bei Tickets ab Italien nicht einzelne Segmente auslassen?

Ab ZRH fliegen und Swiss bitten, das im Ticket entsprechend zu hinterlegen.
 

Daidalos

Aktives Mitglied
16.02.2020
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Das Schlimme ist und vermutlich auch Gift für die Wirtschaft, dass es überhaupt keine Orientierung darüber gibt, wann diese Sperren aufgehoben werden.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
wie passt das zu den Tarifbedingungen "Visa"?

und warum können sie dann mein Geld einfach behalten ohne etwas zu leisten?

und was ist dann "force majeur", wenn nicht Corona?

Wenn ich nicht reisen kann, ist es erst einmal mein Problem. Wenn mir morgen mein Pass geklaut wird, ist es auch mein Problem. Force Majeur liegt erst dann vor, wenn die Behörden eingreifen, nicht wenn der ganz normale Wahnsinn da ist. Wie im übrigen bei unserem Gesundheitsminister, der vor Reisen nach NRW warnt. Der Mann ist anerkanntermaßen ein Idiot, er beweist es mal wieder. Corona in NRW gibts primär im Kreis Heinsberg und in Aachen. Dort sind 265 der 377 Fälle in NRW, verteilt auf gerade mal 500.000 Einwohner. Noch schlimmer Heinsberg: 200 Fälle auf 50.000 Einwohner. Da wollte ich auch nicht hin. Die restlichen 112 Fälle in NRW verteilen sich auf 17,3 Millionen Einwohner. Warum macht Spahn hier so einen Aufstand?

Nebenbei: Sie leisten ja was. Das von Dir gebuchte Flugzeug fliegt. Nur nicht mit Dir.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.203
471
MUC
Warum macht Spahn hier so einen Aufstand?

Was ist am Satz "Auf nicht notwendige Reisen in besonders betroffene Regionen in Italien, aber auch in Nordrhein-Westfalen sollte man verzichten, sagte Spahn am Freitag" (Quelle: dpa) eigentlich falsch zu verstehen? Er warnt vor besonders stark betroffenen Regionen in NRW, also Heinsberg und Umgebung (nicht generell vor Reisen nach NRW).
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.795
4.632
Auch wenn ich dir bei der (In)Kompetenz zustimme: wer hat das anerkannt?
Und jetzt sage ich noch das böse Wort hinterher: Vorsicht NetzDG ;)

Das ist die Anerkennung die er sich bei vielen mühsam erarbeitet hat. Statements wie „Hartz 4 bedeutet keine Armut“, „in zehn Jahren haben wir den Krebs besiegt“ oder „wir sind gut auf das Virus vorbereitet“ haben dabei geholfen. Die NetzDG soll Hasstiraden verhindern, nicht aber die politische Auseinandersetzung und Wertung, aber das geht jetzt sehr OT.
 
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Flo10

Erfahrenes Mitglied
23.05.2015
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Die Swiss sagt selber:

"Sollten Sie im Kontext der Ausbreitung des Coronavirus Ihre Reise auf Grund geänderter Einreisebestimmungen nicht antreten können, bietet Ihnen Lufthansa Group die Möglichkeit kostenfrei umzubuchen oder Ihr Ticket zu stornieren."

Nur an der Hotline weiß niemand etwas davon. Nach vier verschiedenen Anrufen und ausschließlich unfreundlichen und flapsigen Kommentaren der Mitarbeiter gebe ich erst einmal auf.

Highlight waren folgende Kommentare: "Wenn Sie nicht einreisen können, ist das nicht unser Problem" oder "Wieso fliegen Sie eigentlich ab Mailand, wenn Sie fließend Deutsch sprechen" (Vom Grenzgebiet um Mailand herum hat die Dame wohl nie etwas gehört)

Die Frage, ob ich den vierstelligen Ticketpreis dann wohl abschreiben muss, wurde bejaht.

Dieser unverschämte Umgang mit zahlenden Kunden in der Business Kabine wird mir mein Leben lang bei jeder Flugbuchung im Gedächtnis bleiben.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.736
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Wenn ich nicht reisen kann, ist es erst einmal mein Problem. ...

Nebenbei: Sie leisten ja was. Das von Dir gebuchte Flugzeug fliegt. Nur nicht mit Dir.

Nunja, stimmt oder halt nur bedingt, denn sie haben meine "Problemflüge" incl. Zubringer Tickets umgebucht. Danke LX/LH