Zeig doch mal, wo es diesen Ausschluss in den AVB geben soll.
Das ist ein Standardauschluss in jeglichen Versicherungsverträgen. Sowohl bei Sixt und bei Amex. Unterversicherung und Haftungausschluss sind gerade bei Mietgegenständen ein ganz alter Hut; das sind übliche Kann-Bestimmungen.
Nicht vergessen: Sixt hat Ansprüche an den Mieter. Der Mieter Ansprüche an seine Amex. Es ist nicht so, dass Sixt und Amex gegenseitige Ansprüche haben. Deswegen würde ich solcher Dreierkonstellationen vermeiden.
Aber ich bin ja nicht so:
Allgemeine Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG Zugspitzstraße 1 DE 82049 Pullach (nachfolgend „Sixt“ genannt)
I: Haftung des Mieters 1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den
allgemeinen Haftungsregeln.
&
Die Regelungen des
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen AGB. 10.
&
die Amex AGB.
Und nochmal: es kann sein, das Sixt und Amex das alles so regeln, wie sie das in der Werbung kundtun. Das schließe ich nicht aus. Aber das Thema Unterversicherung und Haftung sollte man im Auge haben. Der TE sollte jedoch seine Obliegenheitspflichten beachten, denn da kommt er nicht raus: sofortige Meldung und Nachvollziehbarkeit.
Bei Anmietungen in den USA packen die Vermieter die (deutschen) Regeln hübsch einfach in nachvollziehbarer Sprache in einen Vertrag.