Sixt Blechschaden während der Miete, wann melden?

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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.459
4.436
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Der Mietvertrag beinhaltet immer die AGB. Man sollte wissen, was man unterschreibt.
Das ist keine Antwort auf die gestellte Frage.

Und ja, per Definition ist das Auto in der oberen Mittelklasse, so wie es auch eine E-Klasse wäre. Mein 3er, der auch schon an den 80.000 kratzt ist dagegen „nur“ Mittelklasse. Oberklasse ist noch weiter oben im Regal.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.723
4.044
das Limit der KK-Versicherungen beschränkt sich auf den Fahrzeugwert zum Ausleihzeitpunkt

Nein.
und nicht den Neupreis, ist aber auch erst bei einem Totalschaden/Diebstahl entscheidend.
Nein; Stichwort Unterversicherung und Haftungsausschluss
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das ist keine Antwort auf die gestellte Frage.
Doch.
Und ja, per Definition ist das Auto in der oberen Mittelklasse, so wie es auch eine E-Klasse wäre. Mein 3er, der auch schon an den 80.000 kratzt ist dagegen „nur“ Mittelklasse. Oberklasse ist noch weiter oben im Regal.
Der Wert ist entscheidend. Nicht deine Definition von oberer Mittelklasse.
 

ThoPBe

Erfahrenes Mitglied
16.09.2018
4.723
4.044
Zeig doch mal, wo es diesen Ausschluss in den AVB geben soll.
Das ist ein Standardauschluss in jeglichen Versicherungsverträgen. Sowohl bei Sixt und bei Amex. Unterversicherung und Haftungausschluss sind gerade bei Mietgegenständen ein ganz alter Hut; das sind übliche Kann-Bestimmungen.

Nicht vergessen: Sixt hat Ansprüche an den Mieter. Der Mieter Ansprüche an seine Amex. Es ist nicht so, dass Sixt und Amex gegenseitige Ansprüche haben. Deswegen würde ich solcher Dreierkonstellationen vermeiden.

Aber ich bin ja nicht so:

Allgemeine Vermietbedingungen (AGB) der Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG Zugspitzstraße 1 DE 82049 Pullach (nachfolgend „Sixt“ genannt)

I: Haftung des Mieters 1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften der Mieter und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.

&

Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und die Vorschriften der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) gelten ergänzend zu den Regelungen in diesen AGB. 10.

&

die Amex AGB.


Und nochmal: es kann sein, das Sixt und Amex das alles so regeln, wie sie das in der Werbung kundtun. Das schließe ich nicht aus. Aber das Thema Unterversicherung und Haftung sollte man im Auge haben. Der TE sollte jedoch seine Obliegenheitspflichten beachten, denn da kommt er nicht raus: sofortige Meldung und Nachvollziehbarkeit.

Bei Anmietungen in den USA packen die Vermieter die (deutschen) Regeln hübsch einfach in nachvollziehbarer Sprache in einen Vertrag.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.459
4.436
Das ist ein Standardauschluss in jeglichen Versicherungsverträgen.
Dann sollte es ja leicht sein, den Nachweis zu führen. Genau das tust du aber nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Nein.

Nein; Stichwort Unterversicherung und Haftungsausschluss
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Doch.

Der Wert ist entscheidend. Nicht deine Definition von oberer Mittelklasse.
Dummerweise ist das nicht meine, sondern die allgemein übliche Definition.
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.373
4.764
GRQ + LID
Seit wann ist ein GLE obere Mittelklasse? Laut MB kostet er UVP 89.000 Euro. Das wäre über dem Limit der Amex.
In *Deutschland*, in Portugal geht's wohl ab € 84.700 los für den 300d. In den Niederlanden ist man ab € 92.281 dabei, irgendwie noch human (300d gibt es aber nicht).

Ich wurde bei SIXT in Griechenland vor ein paar Wochen sehr genau darauf hingewiesen dass ich mich bei Schaden unmittelbar zu melden hätte.
 
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Reaktionen: DFW_SEN

sgnflyer

Erfahrenes Mitglied
29.12.2018
425
7.811
DUS
Hier ein weiterer Datenpunkt zur Ausgangsfrage: Hatte im Frühjahr einen (unverschuldeten) Auffahrunfall. Der Mietwagen war von Sixt am MXP. Mein Anruf bei der (englischsprachigen) italienischen Hotline sorgte dort eher für Verwirrung. Als ich die Frage, ob ich Hilfe oder ein Ersatzfahrzeug benötige verneinte, wurde mein Anruf erst gar nicht verstanden. Mein Einwand, ich wolle lediglich gemäß der Bedingungen einen Schaden unverzüglich melden, führte zu mehren Weiterleitungen und einem Rückrufversprechen. Der Rückruf, eine E-Mail o.ä. kam nie, mein Anliegen schien unüblich. Bei Rückgabe wurde ein Foto des Schadens und des Schadenprotokolls geknipst. Dauerte 30 Sekunden. Danach habe ich nichts mehr gehört.
 
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Reaktionen: Nitus und red_travels

Franky19

Neues Mitglied
10.05.2016
1
3
Ich hatte vor kurzem einen Unfall in Australien. Vermieter war ebenfalls Sixt. Sixt wurde sofort informiert. Die AXA wurde nach Reiseende informiert. Nach Einreichung aller geforderten Unterlagen hat AXA den Schaden innerhalb von 6 Werktagen reguliert. Laut den deutschen Versicherungsbedingungen werden alle Schäden bis TEUR 75.000 erstattet ->..... "Sie erhalten höchstens den Wert des Mietwagens bis zu EUR 75.000 je Unfall oder versichertes Ereignis (z. B. Diebstahl oder Haftpflichtfall)."