Je kleiner die Mietwagenstation, je länger der Vorlauf und je spezifischer die Reservierung ist (ggf. auch je unfähiger der Disponent), desto höher das Risiko, dass kein passender Wagen bereitgestellt wird.
Dazu kommt, dass bei den Vermietern das Angebot bei Buchung über Website/App häufig nicht mit den tatsächlich verfügbaren Modellen übereinstimmt. Da ist auch grundsätzlich etwas im Argen.
Mich würde es nicht wundern, wenn es häufiger vorkommt, dass kein der Reservierung entsprechender Wagen bereitgestellt wird als umgekehrt.
Zu Mietwagen gibt es kein EU261. Das verkompliziert die rechtliche Betrachtung. Es gibt hier keine extreme Kundenfreundlichkeit vom Gesetzgeber und Rechtsprechung, wie es beim Fliegen der Fall ist.
Möglich ist ein kostenfreier Rücktritt von der Reservierung. Hilft wenig, wenn man ein entsprechendes Auto benötigt und es auch in der Umgebung nichts passendes gibt.
Nächste Option ist den angebotenen Wagen anmieten und hinterher mindern. Bis zu einem gewissen Grad geht das ggf. über den Kundenservice, danach muss man klagen. Und man fährt nicht das Auto, was man wollte. Ob ein Gericht der Logik folgen wird, dass eine freie Ladung beim E-Auto auch zu einer freien Tankfüllung beim Verbrenner berechtigt, ist offen.
Man kann auch den Weg gehen, dass man den angebotenen Mietwagen verweigert und woanders was passendes anmietet. Das scheitert häufig daran, dass es auch woanders nichts passendes gibt. Wenn doch, dann ist das Risiko hoch, dass man am Ende sein Geld (die Mehrkosten) einklagen muss.
Generell sollte man den Vermieter in Verzug setzen und das auch nachweisen können. Dadurch bekommt man kein passendes Auto, aber man verbessert seine Chancen im Falle einer Klage.