Wer kostenlos oder zu einem reduzierten, für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Tarif reist, kann vom Fluggastrecht allerdings keinen Gebrauch machen.
Ein kleiner Satz, der sehr viel bewirken kann. Da fragt man sich doch wie der zu verstehen ist.
Reise ich schon kostenlos, wenn der Flug selbst nix kostet und ich nur die Gebühren bezahle? Das ist bei diversen Promotions der Fall, mit Bonusprogramm oder kann passieren wenn mal ein Gutschein eingesetzt wird. Oder muss der komplette Flug kostenlos sein? Auch das ist ohne weiteres möglich. Und was, wenn man selbst kostenlos reist weil ein anderer den Flug bezahlt hat? Wie die der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Tarife zu verstehen sind, das entzieht sich auch meiner Wahrnehmung. Wie groß muss der Personenkreis sein, damit er als Öffentlichkeit zählt?