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Es gibt Neuigkeiten in dieser Angelegenheit: Leider hat ein US-Gericht die Klage gegen die zwangsweise Angabe sämtlicher Social Media-Präsenzen (selbst nicht mehr genutzte / nicht mehr aktive der letzten 5 Jahre) beim Visa-Antrag Mitte August abgewiesen, und diese Praxis, die Trump 2017 angeordnet hatte, für rechtens erklärt.
Hier mehr Informationen dazu:
https://knightcolumbia.org/content/...ations-challenge-to-social-media-surveillance
Zwar hat sich diese Praxis und auch die Klage dagegen auf den Visa-Antrag bezogen, das DHS hatte aber bereits vor geraumer Zeit angekündigt, diesen Zwang zur Angabe sämtlicher Social Media-Präsenzen auch auf das Esta zu übertragen, dies - womöglich das Urteil abwartend - noch nicht umgesetzt, sprich: die Angabe der Social Media-Präsenzen ist bislang optional.
Es ist leider damit zu rechnen, dass schon in Kürze die Angaben auch beim Esta-Antrag zwingend werden.
Hier mehr Informationen dazu:
https://knightcolumbia.org/content/...ations-challenge-to-social-media-surveillance
Zwar hat sich diese Praxis und auch die Klage dagegen auf den Visa-Antrag bezogen, das DHS hatte aber bereits vor geraumer Zeit angekündigt, diesen Zwang zur Angabe sämtlicher Social Media-Präsenzen auch auf das Esta zu übertragen, dies - womöglich das Urteil abwartend - noch nicht umgesetzt, sprich: die Angabe der Social Media-Präsenzen ist bislang optional.
Es ist leider damit zu rechnen, dass schon in Kürze die Angaben auch beim Esta-Antrag zwingend werden.