Steht eine Sonderzahlung auch ausgeschiedenen Mitarbeitern zu

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janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
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In zumindest einigen grossen DAX Unternehmen wird anteilig gezahlt. Habe einige bekannte die schon bei der Konkurrenz gearbeitet haben und dann im nächsten Jahr über die unerwartete Spende erfreut waren...

Als solche (Spende) würde ich es dann aber auch sehen. Ein Anspruch wird sich ohne vertragliche- oder Betriebs-Vereinbarung wohl nicht konstruieren lassen.

Der Sonderfall "Wechsel von Tochter zu Mutter" ist allerdings doch recht speziell, sodass es mich wundern würde, wenn nicht (freiwillig! und ungefragt!) gezahlt wird.

Das ist keine Spende sondern Ergebnis von Betriebsvereinbarungen und/oder Tarifverträgen ;)
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Kommt es so selten vor einen Mitarbeiter zurück im Unternehmen zu begrüßen?

Gerade im hochqualifizierten Bereich sieht man sich doch mehrmals im Leben. Angestellte werden zu Beratern, werden zu Coaches oder Univ. Professoren ?

Kontakte sind das Um und Auf, für beide Seiten.
 
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vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
975
401
MUC
Ganz einfach:
Das Signal, dass Dir kein Geld hinterhergeworfen wird, wenn Du mein Unternehmen verlässt.
Und das finde ich auch im Hinblick auf die Kollegen ein überaus sinnvolles Signal.

Was soll das sinnvolle Signal sein? Hier wird es nur um ein paar Tausend Euro gehen. Wer höhere Summen erwarten kann, hat die variablen Vergütungsbestandteile ja üblicherweise im Vertrag geregelt. Dafür bleibt kaum ein wechselwilliger Mitarbeiter bei dir.

Das Signal ist eher: "Wenn du kündigst, wird mit dir nicht fair umgegangen. Also brauchst du auch nicht fair sein." Der Unterschied zwischen einem bis zum Ende halbwegs motivierten Mitarbeiter und einem, der nur noch seine Arbeitszeit absitzt oder direkt krank macht, wird regelmäßig mehr Kosten als die paar Kröten Sonderzahlung.

Außerdem ist meine Erfahrung: Im Leben sieht man sich immer mehrfach. Derjenige, der mich mal in ähnlicher Form verarscht hat, hat beim nächsten Aufeinandertreffen einige Jahre später einen 7-stelligen Umsatz verloren. Mit meinen Mitarbeitern gehe ich jedenfalls anders um - es könnten schließlich die Kunden, Lieferanten, Kooperationspartner, Informanten oder manchmal auch Freunde von morgen sein...

Im konkreten Fall des TO dürfte aber nicht unwahrscheinlich sein, dass er die Sonderzahlung sowieso bekommt (oder eine vergleichbare Zahlung aus der Konzernmutter). Ich würde an seiner Stelle einfach mal die Personalabteilung anrufen und fragen, was da geplant ist.
 
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Puehone

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
485
106
NUE
So um das Thema abzuschließen...

Habe jetzt ein paar Infos bekommen. Die Sonderzahlung steht allen Mitarbeitern zu die an einem Stichtag X dieses Jahr dort angestellt sind.

Es ist auch geklärt wer mit welchen Verträgen etc. wie viel bekommt.

Somit handelt um eine Auszahlung aus dem aktuellen GJ handelt.

Das heißt für mich gibt´s nichts. Anders wäre es gewesen - wie es schon oft vorkam - es wäre eine Sonderzahlung zum letzten vergangenen GJ. Dort hätte ich auch rückwirkend noch den Bonus/Sonderzahlung erhalten.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
So um das Thema abzuschließen...

Habe jetzt ein paar Infos bekommen. Die Sonderzahlung steht allen Mitarbeitern zu die an einem Stichtag X dieses Jahr dort angestellt sind.

Es ist auch geklärt wer mit welchen Verträgen etc. wie viel bekommt.

Somit handelt um eine Auszahlung aus dem aktuellen GJ handelt.

Das heißt für mich gibt´s nichts. Anders wäre es gewesen - wie es schon oft vorkam - es wäre eine Sonderzahlung zum letzten vergangenen GJ. Dort hätte ich auch rückwirkend noch den Bonus/Sonderzahlung erhalten.

Danke für das Feedback - guter Diskussionsstil!

Arbeitnehmer die im Nachgang ihre Arbeitsveträge aus einer "neuen Perspektive kennenlernen" sind ja nicht selten, mein klassisches Beispiel sind Kündigungsfristen von 3 Monaten zum Quartalsende (so auch in TV zu finden).

Meine Frage daher an Dich aus Interesse:

Haben die Erkenntnisse aus diesem Case bei Dir die Aufmerksamkeit für AV geschärft bzw. würdest Du in Zukunft stärker auf entsprechende Regelungen achten? Ergänzend: Sind sie von nun an relevant für Dich in Verhandlungen?
 

Puehone

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
485
106
NUE
Das ist eine gute Frage.
Jaein. :rolleyes:

Ich bin nun ein wenig sensibilisiert zu diesem Thema und würde sicher bei neuen AV ein Auge darauf haben. Jedoch wäre es für mich kein zu hoch gewichtetes Entscheidungskriterium.
 
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