Steuerfrei in Indonesien arbeiten (Digital Nomad)

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Kornado

Aktives Mitglied
28.05.2017
243
81
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An den Threadersteller:


Keine Sorge, du müsstest dafür nicht alle paar Tage weiter ziehen, die Fristen sind je nach Land unterschiedlich, zumindest zwei bis fünf Monate an einem Ort / Land zu verweilen, dürfte jedoch genügen, um einerseits keine örtliche Steuerpflicht zu begründen, anderseits aber auch in einem Land "anzukommen" und jeweils nach einer kurzen Eingewöhnungszeit einen regulären Alltag führen zu können, also mit Aufbau sozialer Kontakte und von Ritualen, die man auch aus der Heimat kennt (wie zB. an bestimmten Tagen ins Gym gehen etc.).
Behält man da eigentlich seinen deutschen Reisepass?
Frage für einen Freund.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Behält man da eigentlich seinen deutschen Reisepass?
Frage für einen Freund.
Der Reisepass ist mit der Staatsangehörigkeit verknüpft daher behält man den sein Leben lang wenn man will und sich ordentlich verhält, den es kann durchaus sein das man keinen neuen Reisepass ausgestellt bekommt wenn hier mal eine Liste der Gründe für eine Versagung:

7.1 Schriftlicher Verwaltungsakt zur Passversagung
7.1.1 Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland
7.1.2 Strafverfolgung
7.1.3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
7.1.4 Steuerliche Verpflichtungen
7.1.5 Unterhaltspflicht
7.1.6 Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr
7.1.7 Wehrpflichtiger
7.1.8 Bereitschafts- oder Verteidigungsfall
7.1.9 Zivildienstgesetz (ZDG)


Und das wir bei jeder ausländischen Botschaft abgefragt bevor ein neuer Pass ausgestellt wird.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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516
Vielleicht sollte man solchen Sich-Wunderern erläutern, dass scheinbar langsame und umständliche Prozesse, die bis ins Detail vorgegeben sind und dem individuellen Bediensteten wenig Raum für freihändige Entscheidungen lassen, einheitliches Verwaltungshandeln, Rechtssicherheit und Transparenz sicherstellen und Korruption verhindern.

Gerade ein Ukrainer wird das sicherlich zu schätzen wissen.
Rechtssicherheit und Fehlen von Korruption sind wichtig, keine Frage.

Und all das wäre nicht gegeben bei einem voll digitalisierten Prozess, bei dem alle Daten online erfasst werden, bereits vorhandene Daten vorausgefüllt sind, der Bescheid oder zumindest die Vollständigkeitsbestätigung automatisiert in realtime erfolgt? Und alle Schritte des Prozesses ex-post dokumentiert und nachvollziehbar sind?

Die Erfahrungen der letzten Jahre, Wirecard, cum-ex, RBB u.v.a.m. sollten doch wohl gezeigt haben, dass wir keineswegs die Saubermänner sind, für die wir uns selbst immer gehalten haben.
 

Kornado

Aktives Mitglied
28.05.2017
243
81

Der Reisepass ist mit der Staatsangehörigkeit verknüpft daher behält man den sein Leben lang wenn man will und sich ordentlich verhält, den es kann durchaus sein das man keinen neuen Reisepass ausgestellt bekommt wenn hier mal eine Liste der Gründe für eine Versagung:

7.1 Schriftlicher Verwaltungsakt zur Passversagung
7.1.1 Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland
7.1.2 Strafverfolgung
7.1.3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
7.1.4 Steuerliche Verpflichtungen
7.1.5 Unterhaltspflicht
7.1.6 Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr
7.1.7 Wehrpflichtiger
7.1.8 Bereitschafts- oder Verteidigungsfall
7.1.9 Zivildienstgesetz (ZDG)


Und das wir bei jeder ausländischen Botschaft abgefragt bevor ein neuer Pass ausgestellt wird.
Also kann man sich, dort wo man sich gerade aufhält, bei jeder Botschaft einen neuen Pass ausstellen lassen wenn der abgelaufen ist, auch wenn man sich dauerhaft losgesagt hat?
 
Zuletzt bearbeitet:

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Also kan man sich, dort wo man sich gerade aufhält, bei jeder Botschaft einen neuen Pass aufstellen lassen wenn der abgelaufen ist, auch wenn man sich dauerhaft losgesagt hat?
Ja klar. Solange kein Grund gegen die Ausstellung eines Reisepasses spricht. Ich denke die Aufstellung oben ist nicht abschliesend.
 
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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
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Also kan man sich, dort wo man sich gerade aufhält, bei jeder Botschaft einen neuen Pass ausstellen lassen wenn der abgelaufen ist, auch wenn man sich dauerhaft losgesagt hat?
Wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland hast - dann ist das möglich (und selbst mit - Stichwort Nichtzuständigkeitgebühr (eines meiner Lieblingswortschöpfung der deutschen Bürokratie)).
Die jeweilige Botschaft/ Konsulat wird ein paar Fragen stellen, warum gerade bei dieser Botschaft/ Konsult - aber das läßt sich lösen/ klären - Darlegung der Gründe.
So setzen die meisten Botschaften/ Konsulate voraus, dass man in deren jeweiligen Zuständigkeitsbereich einen festen Wohnsitz hat. Ansonsten muss man halt darlegen, warum nun gerade hier der Antrag gestellt wird.

Deinen Fragen nach, hast du bisher nicht viel Erfahrung mit im Ausland leben. Sei dir bewusst - ohne festen Wohnsitz kann es Situation geben, bei denen man auf sich alleine gestellt ist. Damit muss man umgehen können. Weil sich keine staatliche Institution zuständig fühlt.
 
Zuletzt bearbeitet:

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Ja klar. Solange kein Grund gegen die Ausstellung eines Reisepasses spricht. Ich denke die Aufstellung oben ist nicht abschliesend.
Also zumindest bei den Botschaften bei denen ich bisher einen neuen Reisepass beantragt hab (Singapur, Kuala Lumpur, Konsulat Houston) haben immer den Nachweiss verlangt dass ich dort auch wohne UND dass ich in Deutschland abgemeldet bin. Mt einem normalen Urlaubsvisum gibt es nur einen Notpass um nach D zurückzukehren.
S
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Sei dir bewusst - ohne festen Wohnsitz kann es Situation geben, bei denen man auf sich alleine gestellt ist. Damit muss man umgehen können. Weil keine staatliche Institution sich zuständig fühlt.
Unvergessen wie ich mich in der Stelle für "Wohnsitzlose" melden musste um einen neuen Reisepass zu bekommen. Der Vorteil, es ging für Berliner Verhältnisse unglaublich schnell, Termin in 2 Tagen, Reisepass in 14 Tagen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Also zumindest bei den Botschaften bei denen ich bisher einen neuen Reisepass beantragt hab (Singapur, Kuala Lumpur, Konsulat Houston) haben immer den Nachweiss verlangt dass ich dort auch wohne UND dass ich in Deutschland abgemeldet bin. Mt einem normalen Urlaubsvisum gibt es nur einen Notpass um nach D zurückzukehren.
S
Das kann man umgehen in dem man z.B. sagt man ist auf einer längeren Reise (Stichwort: Sabatical & dann Nichtzuständigkeitsgebühr) Abfrage in Frankfurt wird aber durchgeführt.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.937
16.075
Ich denke die Aufstellung oben ist nicht abschliesend.

Doch, ist abschließend vgl. § 7 Abs. 1 PaßG - kein "insbesondere" oder so. Aber, ganz ehrlich, bis auf die Gefährdergeschichten, bei denen man verhindern will, dass jemand in ein Trainingscamp für Terroristen einzieht, kommt davon in der Praxis nichts vor.

Mt einem normalen Urlaubsvisum gibt es nur einen Notpass um nach D zurückzukehren.

Nein, die Botschaften sind einfach nur eine unzuständige Passbehörde und unterscheiden sich insoweit nicht vom Bürgerbüro des Nachbardorfes. Sprich, wenn man seinen wichtigen Grund im Sinne von § 19 Abs. 4 S. 1 PaßG darlegt, bekommt man auch einen normalen oder vorläufigen Pass. Wenn die zuständige Passbehörde zustimmt ("Ermächtigung", § 19 Abs. 4 S. 2 PaßG), aber das ist Formsache. Der wichtige Grund muss sich natürlich auch darauf beziehen, dass der Pass zur Rückreise oder der Reiseausweis als Passersatz nicht ausreicht und man einen normalen Pass braucht. Sprich, wenn man nur noch per Direktflug zurück nach Deutschland will, wird man nur den Reiseausweis als Passersatz bekommen, aber wenn man noch diverse weitere Stationen einer Rundreise vor sich hat, an denen der Reiseausweis nicht anerkannt wird, ist das der wichtige Grund.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Doch, ist abschließend vgl. § 7 Abs. 1 PaßG - kein "insbesondere" oder so. Aber, ganz ehrlich, bis auf die Gefährdergeschichten, bei denen man verhindern will, dass jemand in ein Trainingscamp für Terroristen einzieht, kommt davon in der Praxis nichts vor.
Also Steuergründe sind definitiv ein Versagungsgrund, hat ein Freund von mir in den USA erlebt.
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.270
939
LAS/DEN
Also zumindest bei den Botschaften bei denen ich bisher einen neuen Reisepass beantragt hab (Singapur, Kuala Lumpur, Konsulat Houston) haben immer den Nachweiss verlangt dass ich dort auch wohne UND dass ich in Deutschland abgemeldet bin. Mt einem normalen Urlaubsvisum gibt es nur einen Notpass um nach D zurückzukehren.
S
Zumindest in Singapur wurde bei mir nur eine Abfrage in Berlin (?) durchgeführt und das wars. Ich hatte eine SG Group Rechnung dabei als Wohnnachweis, aber das hat 2017 niemanden interessiert. Keine Ahnung ob sich das inzwischen geändert hat.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.754
6.945
DUS
Vielleicht sollte man solchen Sich-Wunderern erläutern, dass scheinbar langsame und umständliche Prozesse, die bis ins Detail vorgegeben sind und dem individuellen Bediensteten wenig Raum für freihändige Entscheidungen lassen, einheitliches Verwaltungshandeln, Rechtssicherheit und Transparenz sicherstellen und Korruption verhindern.

Brüller…
Die Prozesse sind nicht „scheinbar“ langsam und umständlich…
Der Bedienstete ( was meinst Du damit eigentlich genau ) hat immer noch das sogenannte Ermessen. Wird nur äußerst ungern genutzt… hiesse es häufig doch damit tatsächlich Verantwortung für das Handeln im Aussenverhältnis zu übernehmen.

Ein „einheitliches Verwaltungshandeln“ existiert imho nicht. Die unzähligen Klagen vor diversen Verwaltungsgerichten geben meiner Meinung wohl (R)recht.

Transparenz?
Keine Korruption?

Erklär doch mal Otto Normalbürger einen Verwaltungsakt, so das er den versteht…

Ich weiss nicht in welchem Deutschland du lebst… ich lebe definitiv in einem anderen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.937
16.075
Der Bedienstete ( was meinst Du damit eigentlich genau )

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes die, im Kontext dieses Threads, dem Bürger gegenüber hoheitlich handelnd auftreten.


hat immer noch das sogenannte Ermessen. Wird nur äußerst ungern genutzt…

Das kann nun nicht sein, weil die Zahl der wegen Ermessensausfalls zwingend aufzuhebenden Verwaltungsakte (§ 114 S. 2 VwGO) sehr gering ist.


Die unzähligen Klagen vor diversen Verwaltungsgerichten geben meiner Meinung wohl (R)recht.

Nein, da die Gerichte zum Großteil (ca. 85 %) das Verwaltungshandeln als rechtmäßig bestätigen.



Ja. Im Bund und den meisten Ländern durch Informationsfreiheitsgesetze vorgeschrieben.


Keine Korruption?

Nicht keine. Aber wenig.


Erklär doch mal Otto Normalbürger einen Verwaltungsakt, so das er den versteht…

Ja, das sollte man. Wenn nicht, erledigt das das Gericht per Urteil.
 

Tiversin

Erfahrenes Mitglied
06.07.2016
2.754
6.945
DUS
@Airsicknessbag

Belassen wir es bei einem: Wir sind uns einig , dass wir uns nicht einig sind.

Mit Paragrafen werfen nur Erstsemester und Beamtete um sich.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.937
16.075
Ich kann das gerne lassen, aber dann beschwert man sich darüber, dass ich einfach Sachen behaupte ;)

Also Steuergründe sind definitiv ein Versagungsgrund, hat ein Freund von mir in den USA erlebt.

Du hast aber Freunde o_O: "In subjektiver Hinsicht erfordert der Passversagungsgrund des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 PassG einen
Steuerfluchtwillen, der voraussetzt, dass das gesamte Verhalten des Passinhabers und sonstige objektive
Umstände den Schluss rechtfertigen, dass sich der Passinhaber mit Hilfe des in Rede stehenden
Ausweisdokuments ins Ausland absetzen will, um sich auf diese Weise seinen steuerlichen Verpflichtungen
zu entziehen."
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes die, im Kontext dieses Threads, dem Bürger gegenüber hoheitlich handelnd auftreten.




Das kann nun nicht sein, weil die Zahl der wegen Ermessensausfalls zwingend aufzuhebenden Verwaltungsakte (§ 114 S. 2 VwGO) sehr gering ist.




Nein, da die Gerichte zum Großteil (ca. 85 %) das Verwaltungshandeln als rechtmäßig bestätigen.




Ja. Im Bund und den meisten Ländern durch Informationsfreiheitsgesetze vorgeschrieben.




Nicht keine. Aber wenig.




Ja, das sollte man. Wenn nicht, erledigt das das Gericht per Urteil.
Welches der Untertan dann auch nicht versteht. Ganz ehrlich: Was nützt mir die gesteigerte Transparenz, wenn sie durch eine - vorsätzliche - Komplexität erreicht wird, die selbst vorgebildete nicht mehr verstehen können?

Die von Dir gelobte Sicherheit und Verlässlichkeit des Rechtsstaates ist mal mindestens gefährdet, wenn das staatliche Handeln nicht mehr nachvollziehbar, und die Rechtsverfolgung durch ewige Verfahrensdauer torpediert wird.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Du hast aber Freunde o_O: "In subjektiver Hinsicht erfordert der Passversagungsgrund des § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 PassG einen
Steuerfluchtwillen, der voraussetzt, dass das gesamte Verhalten des Passinhabers und sonstige objektive
Umstände den Schluss rechtfertigen, dass sich der Passinhaber mit Hilfe des in Rede stehenden
Ausweisdokuments ins Ausland absetzen will, um sich auf diese Weise seinen steuerlichen Verpflichtungen
zu entziehen."
Er war ja bereits im Ausland, man hat ihm halt keinen neuen Pass ausgestellt und aufgefordert seine Angelegenheiten in DE zu regeln.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
In der Praxis stellt sich die Frage der Ausstellung eines neuen Reisepasses doch gar nicht in der Dringlichkeit / Frequenz, denn der TE könnte sich ja unmittelbar bevor er Deutschland verlässt, einen neuen beantragen, der gilt dann 10 Jahre lang! Das heißt das "Problem" stellt sich erst nach vielen Jahren, und bis dahin finden sich schon Lösungen.

Ihr habt oben den Fall diskutiert, wie es sich verhält, wenn der TE im Ausland einen neuen deutschen Reisepass beantragen möchte, aber er könnte ja auch zur Beantragung nach jenen 10 Jahren eigens dafür kurz nach Deutschland reisen, wenn das wirklich ein Problem wäre (im Ausland einen zu erhalten). Wie das die deutschen Behörden handhaben, wenn in Deutschland ein aus Deutschland abgemeldeter Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland vorstellig wird und einen neuen Reisepass beantragt, weiß ich allerdings nicht.
 

snowplow

Reguläres Mitglied
25.04.2022
82
72
Will ja wirklich nicht indiskret sein aber; könntest du bitte noch kurz erklären wie du das mit den USA machen zu gedenkst?
Ich verstehe dich Frage nicht.
Ich arbeite für eine US-Firma ohne Niederlassung in Deutschland.
Für die Firma ist es egal, von wo aus ich arbeite, solange das Pflichtenheft fristgerecht bearbeitet wird und die Arbeitsergebnisse per Datenfernübertragungs-Internetz in die USA gesendet werden.

Also es bleibt alles beim Alten, nur dass ich nicht mehr aus Deutschland arbeiten werde, sondern von BaIi aus.

PS: Mein Reisepass ist noch 7 Jahre gültig, also alles cool.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
@snowplow

Magst du vielleicht noch kurz auf meinen folgenden Beitrag hier eingehen, den ich direkt an dich gerichtet hatte? Es würde mich nämlich interessieren, ob du das eventuell alternativ in Betracht ziehen würdest, weil du mit der dort von mir genannten Strategie ebenso steuerfrei bleiben würdest. Ein spezielles Digital Nomad-Visum, das Steuerfreiheit explizit erwähnt bzw. gewährt, brauchst du dafür jedenfalls nicht.
 

Kornado

Aktives Mitglied
28.05.2017
243
81
Ihr habt oben den Fall diskutiert, wie es sich verhält, wenn der TE im Ausland einen neuen deutschen Reisepass beantragen möchte, aber er könnte ja auch zur Beantragung nach jenen 10 Jahren eigens dafür kurz nach Deutschland reisen, wenn das wirklich ein Problem wäre (im Ausland einen zu erhalten). Wie das die deutschen Behörden handhaben, wenn in Deutschland ein aus Deutschland abgemeldeter Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Deutschland vorstellig wird und einen neuen Reisepass beantragt, weiß ich allerdings nicht.
Genau das würde mich aber interessieren.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.186
ZRH
Ich verstehe dich Frage nicht.
Ich arbeite für eine US-Firma ohne Niederlassung in Deutschland.
Für die Firma ist es egal, von wo aus ich arbeite, solange das Pflichtenheft fristgerecht bearbeitet wird und die Arbeitsergebnisse per Datenfernübertragungs-Internetz in die USA gesendet werden.

Also es bleibt alles beim Alten, nur dass ich nicht mehr aus Deutschland arbeiten werde, sondern von BaIi aus.

PS: Mein Reisepass ist noch 7 Jahre gültig, also alles cool.
Schon mal daran gedacht, dass du als Leistungserbringer für diese US Firma eine Steuerpflicht für sie in D begründen könntest (Betriebsstätte)?
Ist primär das Problem der Firma, nicht von Dir.
 
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Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.783
601
HPN
Ich verstehe dich Frage nicht.
Ich arbeite für eine US-Firma ohne Niederlassung in Deutschland.
Für die Firma ist es egal, von wo aus ich arbeite, solange das Pflichtenheft fristgerecht bearbeitet wird und die Arbeitsergebnisse per Datenfernübertragungs-Internetz in die USA gesendet werden.

Deine Aussage war, dass du als Angestellter (nicht als selbständiger contractor) unter einem US-Arbeitsvertrag und USD-Gehalt arbeitest. Jetzt kommt noch hinzu das die Firma keinen Sitz in DE hast. Du hast auch erwähnt, dass dein Job besagt dass du 3-4x jährlich in die USA musst. Ich nehme an du willst das unter ESTA machen, richtig? Weiss der AG dass du keine "US person" bist?

Ich befürchte du wirst bald ein gewaltiges Immigration-Problem haben. Da ist dein Traum Steuern zu sparen Peanuts dagegen.


PS: Mein Reisepass ist noch 7 Jahre gültig, also alles cool.

Wenn du dich in DE abmeldest und bei der Botschaft/Konsulat im Ausland an (Umzug jeglicher Schriften). Dann gibt's auch mit dem Pass kein Problem.
 
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