Wenn ich das richtig lese, war EY gar nicht bei Gericht?
Gerade bei Verfahren um Fluggastrechte passiert es doch recht häufig, dass Drittstaaten-Airlines es auf ein Versäumnisurteil ankommen lassen.
Für mich liest es sich aber so, als ob die Prozessbevollmächtigten von Etihad noch rechtzeitig Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt hatten.
Stichwort Vollstreckung: Die Frage stellt sich stets bei nichtdeutschen Airlines.
Das Prinzip der sogenannten Drittschuldnerpfändung ist ein eleganter Weg, um Zahlungen einfach abzufangen. Große deutsche Reiseveranstalter greifen für ihre Pauschalreisen nach Bali oder Thailand nämlich sehr oft auf Etihad als Fluggesellschaft zurück. Dadurch haben diese Veranstalter eigentlich fast immer offene Rechnungen bei der Airline.
Anstatt das Geld nun mühsam direkt bei Etihad einzufordern, erwirkt der betroffene Fluggast mit seinem Gerichtsurteil beim Amtsgericht einen Pfändungsbeschluss. Diesen lässt er dann direkt einem dieser Reiseveranstalter zustellen. Dort greift daraufhin ein rechtliches Zahlungsverbot: Der Veranstalter darf die offenen Flugkosten nicht mehr an Etihad überweisen, sondern muss das Geld an den klagenden Kunden auszahlen, bis dessen Forderung komplett beglichen ist. Der Fluggast holt sich sein Geld also direkt an der deutschen Quelle, bevor es überhaupt nach Abu Dhabi abfließt.