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Auch du solltest des Lesens mächtig sein - es ist der deutsche Text der EU-Verordnung, den er von der BA-Website zitiert. Daher völlig egal, ob der Text auf BA.com, auf AA.com oder sonstwo steht, er gilt für alle Airlines, die der EU-VO unterliegen.
Ja aber BA ist nicht der Ansprechpartner. Du wirst dich also an AA wenden müssen um deine Rechte durchzusetzen. Und ihm wurde von AA ja eine neue Streckenführung angeboten.
sofern Ihnen nicht eine neue Streckenführung angeboten wurde, die Abflug und Ankunft am endgültigen Flugziel innerhalb folgender Zeiten ermöglicht:
Wie gesagt - viel Spass.