Stornierung - Rückerstattung Steuern/Gebühren

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b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
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25
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Guten Tag,

leider mussten wir unsere Flüge via Turkish Airlines, die wir per Opodo gebucht haben, kurzfristig stornieren.

Von Opodo habe ich dann heute folgende Info erhalten:


Das Flugticket, das Sie gekauft haben, Referenz: XY ist ein nicht erstattungsfähiges Ticket gemäß den Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft. Aus diesem Grund haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückerstattung Ihrer Tickets und Ihre Buchung wird auf Wunsch storniert.

Meines Wissens nach sind die Steuern und Gebühren aber doch in jedem Tarif zu erstatten oder liege ich da falsch?
In meinen E-Tickets war als Klasse: "Economy" und Fare Basis "UY2PR".

Den genau gebuchten Tarif auf der Turkish AIrlines Seite wiederzufinden ist etwas schwieriger, hier https://www.turkishairlines.com/de-de/any-questions/fare-rules/

Grundsätzlich interessiert mich aber die Frage, ob nicht immer bei Stornierungen die Steuern & Gebühren erstattet werden müssen unabhängig vom gebuchten Tarif?
Diese belaufen sich immerhin auf insgesamt 330€.
 

red_travels

Megaposter
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www.red-travels.com

Icecreamman

Erfahrenes Mitglied
04.07.2022
1.796
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ja, sie müssen die Flughafensteuern / Gebühren an dich erstatten


ja müssen sie, allerdings ist der OTA opodo, ob sie es auch machen...steht in den Sternen
 

Icecreamman

Erfahrenes Mitglied
04.07.2022
1.796
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die Airline muss an den Endkunden erstatten nicht an den OTA
schon klar, die Airline wird aber an den OTA verweisen und der OTA wiederum an die Airline...man kann Glück haben, aber häufig hat man als Kunde in einer derartigen Konstellation das Nachsehen, vor allem seit der Pandemie
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
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Vielen Dank euch allen für die Bestätigung meiner Vermutung.

am Ende geht man dann eben über ein Portal wie es Geld für Flug war

Das war auch mein Gedanke, aber erstmal versuch ich es selber bzw. habe Opodo auch hierzu bereits kontaktiert.
Hatte extra paar Euro mehr für "Basis Service" gebucht, da können die sich gerne drum kümmern :)
 

ViajeroBln

Reguläres Mitglied
13.03.2022
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Berlin
Guten Tag,

leider mussten wir unsere Flüge via Turkish Airlines, die wir per Opodo gebucht haben, kurzfristig stornieren.

...

Meines Wissens nach sind die Steuern und Gebühren aber doch in jedem Tarif zu erstatten oder liege ich da falsch?
In meinen E-Tickets war als Klasse: "Economy" und Fare Basis "UY2PR".
...

Grundsätzlich interessiert mich aber die Frage, ob nicht immer bei Stornierungen die Steuern & Gebühren erstattet werden müssen unabhängig vom gebuchten Tarif?
Diese belaufen sich immerhin auf insgesamt 330€.
Steuern sind grundsätzlich zu erstatten für den Flug, den Du nicht antrittst. Also auch, wenn ein nicht erstattungsfähiges Ticket gekauft wurde. Ohne Dein Ticket und seine Kostenaufschlüsselung jetzt zu kennen, erscheint die Angabe von 330 Euro im Bereich Steuern als sehr hoch.* Üblicherweise sind die echten Steuern deutlich geringere Beträge, auch in Summe. Die Fluggesellschaften subsumieren hier nur gern auch den Treibstoffzuschlag, und der macht in der Regel den größten Einzelposten aus. Verbreitet ist bei den Fluggesellschaften die Ansicht, dass diese Position nicht erstattet werden müsse. Das ist aber streitbefangen und Fluggesellschaften wurden wiederholt von Gerichten zur Erstattung verdonnert. Beispielsweise AG Erding v. 23.06.2020 – 9 C 6848/19 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-14319).

* Allerdings schreibst Du von "wir", also mehreren Personen, und mutmaßlich mehreren Flügen. Insofern mag es kumuliert tatsächlich ein so hoher Steuerbetrag sein.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Grundsätzlich interessiert mich aber die Frage, ob nicht immer bei Stornierungen die Steuern & Gebühren erstattet werden müssen unabhängig vom gebuchten Tarif?
Diese belaufen sich immerhin auf insgesamt 330€.
Nicht alle sog. "Steuern & Gebühren" müssen in Deutschland erstattet werden.
Gerne berechnen Airline sog. "Surcharges". Dieses sind i.d.R. nicht erstattbar. Und bei EUR 330 sieht es mir so aus, als dass mehr als EUR 200 sog. "Surcharges" sind.

Es kann gut sein, dass Opodo standardmäßig hier bei TK beantragt, dass rückerstattbare Steuern & Gebühren an Opodo gezahlt werden.
Jetzt könnte Opodo dieses Geld einfach behalten - Geschäftsmodell eben!

Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst Du natürlich in Spanien klagen.
Hier ist Dein Anspruchsgegner:

Vacaciones eDreams, S.L.,
Calle de Manzanares,
nº 4, Planta 1º, Oficina 108,
28005, Madrid, Spanien
 
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b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
128
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Steuern sind grundsätzlich zu erstatten für den Flug, den Du nicht antrittst. Also auch, wenn ein nicht erstattungsfähiges Ticket gekauft wurde. Ohne Dein Ticket und seine Kostenaufschlüsselung jetzt zu kennen, erscheint die Angabe von 330 Euro im Bereich Steuern als sehr hoch.* Üblicherweise sind die echten Steuern deutlich geringere Beträge, auch in Summe. Die Fluggesellschaften subsumieren hier nur gern auch den Treibstoffzuschlag, und der macht in der Regel den größten Einzelposten aus. Verbreitet ist bei den Fluggesellschaften die Ansicht, dass diese Position nicht erstattet werden müsse. Das ist aber streitbefangen und Fluggesellschaften wurden wiederholt von Gerichten zur Erstattung verdonnert. Beispielsweise AG Erding v. 23.06.2020 – 9 C 6848/19 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-14319).

* Allerdings schreibst Du von "wir", also mehreren Personen, und mutmaßlich mehreren Flügen. Insofern mag es kumuliert tatsächlich ein so hoher Steuerbetrag sein.

Diese Zahle habe ich bei Viewtrip/Travelport unter Angabe unserer Flüge pro Ticket (2 Tickets erhalten:
Bildschirmfoto 2022-08-18 um 13.40.01.png
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Steuern sind grundsätzlich zu erstatten für den Flug, den Du nicht antrittst. Also auch, wenn ein nicht erstattungsfähiges Ticket gekauft wurde. Ohne Dein Ticket und seine Kostenaufschlüsselung jetzt zu kennen, erscheint die Angabe von 330 Euro im Bereich Steuern als sehr hoch.* Üblicherweise sind die echten Steuern deutlich geringere Beträge, auch in Summe. Die Fluggesellschaften subsumieren hier nur gern auch den Treibstoffzuschlag, und der macht in der Regel den größten Einzelposten aus. Verbreitet ist bei den Fluggesellschaften die Ansicht, dass diese Position nicht erstattet werden müsse. Das ist aber streitbefangen und Fluggesellschaften wurden wiederholt von Gerichten zur Erstattung verdonnert. Beispielsweise AG Erding v. 23.06.2020 – 9 C 6848/19 (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-14319).

* Allerdings schreibst Du von "wir", also mehreren Personen, und mutmaßlich mehreren Flügen. Insofern mag es kumuliert tatsächlich ein so hoher Steuerbetrag sein.

Diese Zahle habe ich bei Travelport unter Angabe unserer Flüge pro Ticket (2 storniert) erhalten:

Fare Information​

Fare:

EUR 45.00

Taxes and Carrier-imposed fees:

EUR 7.04 DE
EUR 174.46 XT

Daher kam ich auf die ungefähre Summe.
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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XT ist eine "Carrier-imposed fee". Das ist kein Treibstoffzuschlag.
Jetzt musst Du in die Tarifbedingungen schauen, ob die XT "Carrier-imposed fee" eben erstattbar ist. Ich vermute aber ganz stark nein.

Schreib das Geld lieber ab, bevor Du noch mehr Nerven hier verlierst.


2. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges die Erstattung von Gebühren und Steuern ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam.

Wenn Du jetzt die Idee hast, gegen TK zu klagen:
TK kann vor Gericht angeben, dass die "Carrier-imposed fee" u.a. für die Bedienung der Leasingraten und Gehälter für die Flight Crew ausgegeben werden.
Das sind Posten die anfallen, egal ob Du nun fliegst oder nicht.
 
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b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
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XT ist eine "Carrier-imposed fee". Das ist kein Treibstoffzuschlag.
Jetzt musst Du in die Tarifbedingungen schauen, ob die XT "Carrier-imposed fee" eben erstattbar ist. Ich vermute aber ganz stark nein.

Schreib das Geld lieber ab, bevor Du noch mehr Nerven hier verlierst.




Wenn Du jetzt die Idee hast, gegen TK zu klagen:
TK kann vor Gericht angeben, dass die "Carrier-imposed fee" u.a. für die Bedienung der Leasingraten und Gehälter für die Flight Crew ausgegeben werden.
Das sind Posten die anfallen, egal ob Du nun fliegst oder nicht.

Ich hatte das Geld abgeschrieben, bis ich auf die Ticketpreis Zusammenstellung geguckt habe.
Aber ja, es wird wahrscheinlich so sein, dass wenn überhaupt die 7,xx€ erstattungsfähig sind.

Nun gut, ich habe jetzt Opodo kontaktiert, dass die sich drum kümmern sollen und danach könnte uich ja noch immer einen Dienst wie Geld für Flug oder so bemühen.

Aber klagen werde ich sicherlich, dafür lohnt sich das dann doch nicht :D
 
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ViajeroBln

Reguläres Mitglied
13.03.2022
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Berlin
Hinter dem Kürzel XT verbirgt sich eine Steuer, mithin ist diese erstattungsfähig. Aufschlüsselung bspw hier: https://blog.thetravelinsider.info/air-travel-taxes

Es ist völlig belanglos, ob ein Treibstoffzuschlag hinter "carrier-imposed fee", "sowieso surcharge" oder sonstwas (zB: extra tax total, details shown elsewhere - das deutet i.V.m. dem hohen Betrag für mich ganz stark darauf hin, das hier der Kerosinzuschlag steckt) versteckt wird. Das sind Nebelkerzen. Es ist ebenfalls nur Lyrik, wenn die Fluglinie behauptet, dies sei nicht erstattbar. 2. Leitsatz des vorzitierten Urteils: "Allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges die Erstattung von Gebühren und Steuern ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam". Entscheidend ist: Wenn Du nicht fliegst, wird für Dich der Sprit nicht verbraucht. 3. Leitsatz: "Kerosinzuschläge hängen von der tatsächlichen Beförderung ab und sind daher bei einem Noshow zu erstatten".

(Hervorhebungen von mir)
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Bin ich jetzt in Fantasia-Land?

Hinter dem Kürzel XT verbirgt sich eine Steuer
Eine Steuer -> Unsinn !

mithin ist diese erstattungsfähig
Sagt wer? Du? -> Das bestimmst nicht Du, sondern die Tarifbedingungen.

Dieser Blog ist nicht gerichtsfest.

Es ist völlig belanglos, ob ein Treibstoffzuschlag hinter "carrier-imposed fee", "sowieso surcharge" oder sonstwas versteckt wird.
Richtig! Es steht nämlich kein Treibstoffzuschlag hinter XT.

"Allgemeine Geschäftsbedingungen, die bei Nichtantritt des Fluges die Erstattung von Gebühren und Steuern ausschließen, die ausschließlich im Falle der tatsächlichen Beförderung des Passagiers anfallen, benachteiligen den Passagier unangemessen und sind daher unwirksam"
Wie bereits oben beschrieben. Die Airline kann leicht behaupten, dass die XT die Kosten für das Flugzeugleasing und der Cabin Crew abdecken. Diese Kosten fallen an, egal ober der Passager tatsächlich befördert wurde oder nicht.

3. Leitsatz: "Kerosinzuschläge hängen von der tatsächlichen Beförderung ab und sind daher bei einem Noshow zu erstatten"
Eine Nebelkerze von Dir. XT ist kein Kerosinzuschlag.
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Für einen juristischen Laien ist das eine gewagte Stellungnahme.

Das bist Du auch.

Wenn die sog. Surcharges (oder wie sie auch genannt werden) in allen Tarif gesetzlich erstattbar seien, dann hätte sich darum schon eine wilde Industrie an Inkassounternehmen entwickelt. Das hat es aber nicht.
 
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ViajeroBln

Reguläres Mitglied
13.03.2022
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Ich hatte das Geld abgeschrieben, bis ich auf die Ticketpreis Zusammenstellung geguckt habe.
Aber ja, es wird wahrscheinlich so sein, dass wenn überhaupt die 7,xx€ erstattungsfähig sind.

Nun gut, ich habe jetzt Opodo kontaktiert, dass die sich drum kümmern sollen und danach könnte uich ja noch immer einen Dienst wie Geld für Flug oder so bemühen.

Aber klagen werde ich sicherlich, dafür lohnt sich das dann doch nicht :D
Es auf sich beruhen zu lassen ist nicht zwingend. Hier ist ein Beispiel, dass Opodo bei einem Flugreisenden hinsichtlich der Rückzahlungen sehr gut weggekommen ist (Nutzerkommentare): https://www.test.de/Flugstorno-Wer-nicht-fliegt-kann-Steuern-und-Gebuehren-zurueckfordern-4731162-0. Und hier ist ein komfortabler Weg der VZ NRW, Stornoansprüche direkt bei der Fluglinie anzubringen: https://www.verbraucherzentrale.de/...-app-kostenlos-entschaedigung-berechnen-40119.
 
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b4zZ

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24.01.2019
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Kleines Update:
Nachdem ich Opodo nochmal drum gebeten hatte bei Turkish Airlines nachzuhahaken, gab es heute eine Erstattung in Höhe von 93€ ohne weitere Auflistung etc.
 
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Kamel

Erfahrenes Mitglied
31.01.2019
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Südbaden
Ich hänge es mal hier dran, lohnt nicht, dafür einen extra Thread zu eröffnen.

Hat jemand mal bei TK ein Flex Ticket storniert? Buchungsklasse E.
Bekommt man da die gesamte Summe rückerstattet, oder abzüglich der no Show Gebühr? Die Informationen während des Buchungsvorgangs widersprechen sich da etwas. Zumindest ist es nicht völlig eindeutig formuliert.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
9.914
7.343
Nicht alle sog. "Steuern & Gebühren" müssen in Deutschland erstattet werden.
Bzw. nicht alles was Airlines als "Steuern & Gebühren" ausweisen, sind es auch.
Deshalb nennt man sie ja dann auch elegant "Charges", oder "Zuschlag", nicht Gebühr...

Alle Steuern & Gebühren müssen zurückerstattet werden. Was nicht den "sog." Steuern & Gebühren entspricht die die Airlines immer noch entgegen Europäischer Gerichtssprechung ausweisen. Eigentlich müssten sie sie Jahren strikt Steuern & Gebühren im rechtlichen Sinne ausweisen.

Bekommt man da die gesamte Summe rückerstattet, oder abzüglich der no Show Gebühr?
Hast du denn vor oder nach Check-in storniert?