Stornierungen wegen Corona

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Anoroc

Guest
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Danke! so hatte ich das schon vermutet. Aber muss denn die Fluggesellschaft den Kunden vorab persönlich informieren, ob der Flug ausfällt, oder kann die das einfach "totschweigen und aussitzen"?
Oder anders gefragt: Wie bekomme ich das aus der Entfernung mit, ob der Flug ausfällt, wenn er im Flugkalender jetzt schon nicht mehr zu finden ist?
 

bestgrandma

Erfahrenes Mitglied
03.06.2015
276
63
NF
wir hatten bei der Buchung unsere Handy Nr. angegeben, damit wir evtl. Verspätungen oder Ausfälle gesendet bekommen.

LG
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.810
Hamburg
"Meine" Umbuchungserfahrungen in der Corona Krise

Ich fände es ja mal spannend, von dem einen oder anderen der hier tatsächlich Vielreisenden mal die Summary (y)(n) seiner Umbuchungserfahrungen zu lesen.

Und fange einfach mal mit meinen Erfahrungen an: Alle Bewertungen sind meine subjektiven Erfahrungen. Donnerstag habe ich mit Umbuchungen angefangen, Stand vom Dienstag Mittag

Hatte für Ende März eine komplex zusammengestellte Reise nach Schweden. Stockholm und Östersund. Kann natürlich nicht durchgeführt werden. Zuerst buchte EUROWINGS meinen Flug HAM ARN von Morgens auf Abends einfach um, da der Frühflug gecancellt wurde. Passte natürlich nicht, also versucht an mein Geld zu gelangen. Ging nicht, also habe ich den Flug für einen möglicherweise passenden Termin in die Zukunft geworfen, bei 15 Euro Zuzahlung auf irgendeinen fiktiven Termin. Finde die Zuzahlung in dieser Situation völlig unangemessen. Da ich von EW ohnehin nichts halte, können sie in meiner Wahrnehmung damit auch nicht mehr tiefer sinken. (n)

EASYJET strich zuerst OSD-CPH und bestätigte per per email den vollen Refund des gesamten Preises. Geld noch nicht da, habe aber Vertrauen zu denen.

Buchungen für CPH-TXL und TXL-ARN konnte ich ohne Zuzahlung in die Zukunft werfen. (y)

Selmas Hytt & Salong in Uppsala stornierte die Buchung und kündigte an, auch keine Stornokosten abzubuchen. (y) Freundlich, schnell und kooperativ

SCANDIC Hotel Östersund Syd zickte erst endlos rum weil das Management zuerst die Losung ausgab, keinerlei Kulanz bei unstornierbaren Tarifen. Nach viel hin und her wurde meine Reservierung dann in die Zukunft umgebucht. Fand das anfängliche Verhalten (der Scandic Gruppe) extrem kundenunfreundlich, deshalb nur 2 von 6 Punkten

CLARION Grand Hotel Östersund: gebucht über Hotels.com
Diese sind nicht erreichbar. Laut Bericht im Forum hier auch keine Kulanz. Eines der SHITHOLE der Reisebranche (n) Auch das CLARION Hotel selbst könnte ja durch Terminverlegung kulant sein, wollen sie aber nicht. SHITHOLE der Reisebranche (n)

Booking.com lässt mich mein First Hotel in Borlänge kostenfrei stornieren.(y)

SJ schwedische Eisenbahn. Zunächst dummdreist nicht kulant, jetzt soll man online für nicht stornierbare Tickets einen Voucher erhalten können. Funktioniert aber seit 48 Stunden nicht: Super SHITHOLE der Reisebranche

BERLIN Reisen
hatte für diverse BERLIN Reisen bei der DB Supersparpreise gebucht. Kann ich jetzt bis Ende Juni flexibel nutzen. (y)
Crwone Plaza Hotel: hatte eine nicht stornierbare vorausbezahlte Reservierung. Direkte mail als Stammgast an das Hotel geschrieben. Umgehende Antwort, zwei Tage später ist das Geld zurück auf meiner Kreditkarte. Sehr positiv (y)(y)

Bei EASYJET habe ich noch Flüge für 4 Personen zwischen TXL und BEG - werde ich wohl noch verlegen müssen.
Bin gespannt auf andere Summary s

Update 2 Tage weiter

Booking.com storniert und zahlt (y)
 
Zuletzt bearbeitet:

Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
0
Dafür stehst Du selber ein - denn wenn der Flug wirklich stattfindet, dann ist das Dein Problem, wenn Du ihn nicht nehmen kannst. Klingt hart, ist nicht böse gemeint - aber entspricht der Wahrheit. Du hast KEIN RECHT auf eine Rückerstattung - aber eben immer unter der Prämisse, dass der Flug so stattfindet.

Würde er bis zum Reisedatum noch gestrichen werden, hättest Du Anrecht auf volle Erstattung.

Sicher?
Das hier kommt von einem Anwalt für Reiserecht:

“ Gut dürfte es für Individualreisende aussehen, wenn Airlines mit im Spiel sind, sagt Reiserechtsexperte Paul Degott: Habe ein Land einen Einreisestopp verhängt oder Visa für Deutsche gelöscht, könne die Airline den Passagier gar nicht mehr ans Ziel befördern. Ansonsten müsste sie sogleich für den Rücktransport sorgen und bekäme noch dazu eine Strafe des Ziellandes aufgebrummt. "Also muss der Vertrag vorher rückabgewickelt werden", die Passagiere bekommen ihr Geld für das Ticket zurück, erklärt Degott.“
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.136
351
MUC
Kurzer Datenpunkt zu TK:

Nach etwa zehn Minuten bei der englischsprachigen Hotline in der Türkei jemand dran gehabt, zehn Minuten später war mein Flug (bei dem TK zwei Segmente von sich aus gestrichen hatte) komplett erstattet. Mail und SMS zum Refund kamen noch während des Gesprächs. Geld soll nach sieben Tagen wieder auf der Kreditkarte auftauchen (mal schauen).

Das eigentliche Telefonat hat sich zwar etwas hingezogen (wie weiter oben im Thread bereits beschrieben wurde), mit vielen offenbar internen Rückfragen, bei denen der Agent kurz weg war, letztlich kann man aber nicht meckern.
 
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Mojoe

Erfahrenes Mitglied
20.02.2013
567
535
Das Zitat des Reiserechtlers ist arg aus dem Zusammenhang gerissen.
Nochmal, wie von mehreren Mitforisten zuvor bereits korrekt geschrieben:

Airlines sind nicht für die Erfüllung der lokalen Visa Anforderungen oder Einreisebestimmungen verantwortlich. Dies obliegt zu 100% dem Passagier.
Die Überprüfung am Flughafenschalter durch die Airline findet einzig und allein statt, um für die Airline kostenpflichtige Rückbeförderung möglichst zu vermeiden (auch deswegen gibt es Timatic).

Lokale Einreisebeschränkungen oder geänderte Visa Anforderungen für Deutsche, bedeuten jedoch noch lange nicht, dass keine weiteren Fluggastgruppen, wie z.B. Einheimische, in das Zielland fliegen und einreisen dürfen.
Man kann halt nicht immer - typisch Deutsch - nur von "ich, ich, ich" ausgehen.

Also im Klartext:
Wenn ein Flug nicht durch die Airline gecancelt ist, sondern stattfindet und jemand schlichtweg nicht mehr fliegen will wegen Angst / geänderten Einreisebestimmungen / Katze hat Schnupfen / Oma und Opa können nicht mehr auf die Blagen aufpassen usw. , dann sind dies persönliche Entscheidungen und es kommen die Stornobedingungen gemäß Ticketkonditionen voll zur Anwendung. Alles Andere, wie z.B. Gutschein, Waiver der Umbuchungsgebühr, etc., ist reine Kulanz der Airline.

Wenn die Airline jedoch von sich aus, ohne Zutun des Passagiers, den Flug cancelt, dann hat der Passagier Anspruch auf kostenfreie Ersatzbeförderung oder volle Rückerstattung des Ticketpreises.
 
Zuletzt bearbeitet:

bestgrandma

Erfahrenes Mitglied
03.06.2015
276
63
NF
Hotel Griechenland stornieren, Corona

Hallo liebes Forum,

wir haben in Athen vom 26.3.-31.3.2020 ein Hotel gebucht. Nun müssen alle die aus dem Ausland in Griechenland einreisen in 14 tägige Quarantäne. Kann ich das Hotel kostenlos stornieren? ich habe direkt auf der HP des Hotels gebucht und Bezahlung vor Ort gewählt. Allerdings musste ich meine Kreditkartennummer angeben.
Ich kann doch nicht nach Athen fliegen und dann darf ich das Hotel für den Zeitraum nicht verlassen. Das ist doch kein Urlaub.

Wer kennt sich da aus und antwortet mir bitte? AGB`s habe ich auf der Hotel HP nicht gefunden.

Danke
Bestgrandma
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Deine Frage kann nicht beantwortet werden, da zu wenige Details bekannt... Hotel, Rate, etc.

Wieso rufst Du nicht einfach das Hotel an, dann weisst Du die genaue Antwort in wenigen Minuten!?
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Am besten das Hotel mal anrufen/anschreiben, so bekommt man nach meiner Erfahrung am ehesten eine gute Lösung hin.
Viel Erfolg!
 
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doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
588
40
Danke! so hatte ich das schon vermutet. Aber muss denn die Fluggesellschaft den Kunden vorab persönlich informieren, ob der Flug ausfällt, oder kann die das einfach "totschweigen und aussitzen"?
Oder anders gefragt: Wie bekomme ich das aus der Entfernung mit, ob der Flug ausfällt, wenn er im Flugkalender jetzt schon nicht mehr zu finden ist?
Es empfiehlt sich, mit der Buchungsnummer den Status des Fluges bei der Airline zu prüfen. Natürlich muss diese den Kunden über einen Ausfall informieren, weiß aber nicht, welche Fristen da vorgegeben sind.

Lufthansa (aktuell)
2 Flüge sind in der Buchungsübersicht seit einigen Tagen annulliert - bisher aber keine Nachricht von LH an mich.

Haben andere schon Annullierungsbestätigungen erhalten?
 

Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
0
Das Zitat des Reiserechtlers ist arg aus dem Zusammenhang gerissen.
Nochmal, wie von mehreren Mitforisten zuvor geschrieben:

Airlines sind nicht für die Erfüllung der lokalen Visa Anforderungen verantwortlich. Dies obliegt zu 100% dem Passagier.
Lokale Einreisebeschränkungen oder geänderte Visa Anforderungen für Deutsche, bedeuten noch lange nicht, dass keine Einheimischen oder andere Gruppen einreisen dürfen.
Man darf nicht immer - typisch Deutsch - von ich, ich, ich ausgehen.

Also:
Wenn ein Flug nicht durch die Airline gecancelt ist und jemand schlichtweg nicht mehr fliegen will aus Angst / geänderte Einreisebestimmungen / Katze hat Schnupfen usw. , dann kommen die Stornobedingungen gemäß Ticketkonditionen voll zur Anwendung. Alles Andere, wie Gutschein, Waiver der Umbuchungsgebühr, ist Kulanz der Airline.

Wenn die Airline den Flug cancelt, hat der Fluggast Anspruch auf kostenfreie Umbuchung oder volle Rückerstattung des Ticketpreises.

OK, was wäre denn dann, wenn ich einfach mitfliege?
Also irgendwie klingt das nicht logisch und hat auch gar nichts mit Egoismus zu tun...

Bei 7000 Euro für die Flüge werde ich ganz bestimmt nicht einfach sagen, dass ist dann halt so...

Die Airline kann mich (darf mich) nicht in die USA befördern. San Francisco ist dazu noch im Ausnahmezustand. Ich bin gespannt. Zur Not geht der Fall zum Fachanwalt, ist ja kein Ding.
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Das eigentliche Telefonat hat sich zwar etwas hingezogen (wie weiter oben im Thread bereits beschrieben wurde), mit vielen offenbar internen Rückfragen, bei denen der Agent kurz weg war, letztlich kann man aber nicht meckern.

Lag laut "meines" Agents daran, dass jede Eingabe im System wegen der aktuellen Überlastung 5-10 Minuten Wartezeit erfordert - solange setzt er einen dann einfach auf "hold".
 
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bestgrandma

Erfahrenes Mitglied
03.06.2015
276
63
NF
Das ging ja schnell, danke
Still Hotel Athen, normales Doppelzimmer
Habe das Hotel schon deswegen angemailt, aber noch keine Antwort erhalten. Das Hotel ist sehr klein aber ich denke, dort werden jetzt Gesetzesbücher gewälzt wie hoch die Stornogebühren ausfallen sollen, was weiß ich.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.300
2.984
Ich denke nicht, dass das Hotel Gesetzesbücher wälzt, sondern überlegt, ob sie ihre Angestellten entlassen, ob sie ganz schließen usw. Einfach mal über den Tellerrand schauen und halt auch mal 2 Tage warten, wenn man eine Mail schreibt. Ansonsten gibt es ja auch Telefone.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Die Airline kann mich (darf mich) nicht in die USA befördern. San Francisco ist dazu noch im Ausnahmezustand. Ich bin gespannt. Zur Not geht der Fall zum Fachanwalt, ist ja kein Ding.

Recht und Logik sind nicht immer identisch. Natürlich gilt der abgeschlossene Beförderungsvertrag weiter. Es nicht das Problem der Airline, dass Du nicht in das Land darfst sondern Deins.

Machen wir mal einen Vergleich: Du buchst einen Flug nach Jeddah bei LH. Dann bist Du dafür zuständig, das notwendige Visum zu besorgen. Hast Du es nicht, ist das Dein Problem und bekommst das Geld für den Flug nur auf dem Kulanzwege zurück oder wenn Dein Tarif dies vorsieht (es gibt eine Reihe von Tarifen, welche eine Rückerstattung erlauben, wenn das Visum nachweisbar verweigert wird). Wenn Du kein Visum hast, dann wird Dich LH auch nicht an Bord lassen.

Es bleibt dabei - eine individuelle Flugbuchung birgt Lebensrisiken.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
563
846
Sicherlich. Ich habe nur heute gelesen das alle Airports auf den Kanaren geschlossen werden sollen. Quelle: La Provincia und El Pais. Momentan bei Air Europa anzurufen ist genauso hoffnungslos wie bei anderen Airlines auch.

Kannst du mir den Link zu dieser Info zukommen lassen?

Hab am Donnerstag früh NUE-TFS und Corendon weigert sich, irgendwas zu machen :rolleyes:
 

einser34

Aktives Mitglied
06.07.2018
132
19
Gerade von meinen OTA eine Email bekommen,nur noch wenige Tage schon bereit? =;Also das ist schon Sarkasmuss pur! Auch wenn, das eine wahrscheinlich automatische Email war, ist schon komisch und macht einen noch wütender. BG
 

Mojoe

Erfahrenes Mitglied
20.02.2013
567
535
OK, was wäre denn dann, wenn ich einfach mitfliege?
Also irgendwie klingt das nicht logisch und hat auch gar nichts mit Egoismus zu tun...

Bei 7000 Euro für die Flüge werde ich ganz bestimmt nicht einfach sagen, dass ist dann halt so...

Die Airline kann mich (darf mich) nicht in die USA befördern. San Francisco ist dazu noch im Ausnahmezustand. Ich bin gespannt. Zur Not geht der Fall zum Fachanwalt, ist ja kein Ding.


So hart es klingen mag, aber spätestens am Flughafenschalter kommt es zur Zurückweisung.
Grund: Passagier versucht auf einen Flug in ein Land zu kommen, für das er keine Einreiseerlaubnis vorweisen kann. Würde dich die Airline dennoch mitnehmen, würde sie dich sofort wieder auf ihre Kosten rückbefördern müssen.
Um dies zu vermeiden, wird am Flughafenschalter eine Dokumentenüberprüfung gemacht.

Dass sich die Einreisebestimmungen für Deutsche zwischenzeitlich geändert haben ist bedauerlich, jedoch nicht Schuld der Airline.
Der zwischen dir und der Airline geschlossene Vertrag bezieht sich einzig auf die Beförderungsleistung und nicht auf die Einreise.

Wenn der gebuchte Flug ins Zielland nicht durch die Airline storniert wird und dieser Flug weiterhin regulär stattfindet, wird dir nichts weiter übrig bleiben, als die Stornokosten gemäß Ticketkonditionen zu akzeptieren.
Wenn die Fluglinie den Flug jedoch noch von sich aus - ohne dein Zutun - cancelt, dann hast du Anspruch auf volle Rückerstattung.

Um es zu verdeutlichen:
Jemand möchte Urlaub in einem visumpflichtigen Land machen und gibt bei einer Agentur das Visum in Auftrag und kauft gleichzeitig übermütig das nicht stornierbare Ticket. Visum wird jedoch dann abgelehnt - oder wie jetzt vielfach - rückwirkend annulliert, dann bleibt man auf dem Ticket i.d.R. sitzen bzw. die vertragsgemäßen Ticketkonditionen kommen bei Stornierungswunsch zur Anwendung.

Edit: Kollege kingair9 war schneller mit der Antwort :) Besten Dank!
 
Zuletzt bearbeitet:

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
941
217
OK, was wäre denn dann, wenn ich einfach mitfliege?
Also irgendwie klingt das nicht logisch und hat auch gar nichts mit Egoismus zu tun...

Bei 7000 Euro für die Flüge werde ich ganz bestimmt nicht einfach sagen, dass ist dann halt so...

Die Airline kann mich (darf mich) nicht in die USA befördern. San Francisco ist dazu noch im Ausnahmezustand. Ich bin gespannt. Zur Not geht der Fall zum Fachanwalt, ist ja kein Ding.

Richtig, die Airline darf dich nicht befördern und wird sie auch nicht, weil DU die Voraussetzungen nicht erfüllst, Schon beim Check-In wird dir dies mitgeteilt. Schuld daran bist aber du (der Passagier). Denn der Passagier ist ist verantwortlich für die erforderlichen Einreisepapiere.

War ja auch schon vor Corona so: wenn du z.B. für ein USA Flug kein ESTA beim Check-In vorweisen konntest, wurde dir die Beförderung verweigert.

Edit: da waren einige schneller
 
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Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
0
Recht und Logik sind nicht immer identisch. Natürlich gilt der abgeschlossene Beförderungsvertrag weiter. Es nicht das Problem der Airline, dass Du nicht in das Land darfst sondern Deins.

Machen wir mal einen Vergleich: Du buchst einen Flug nach Jeddah bei LH. Dann bist Du dafür zuständig, das notwendige Visum zu besorgen. Hast Du es nicht, ist das Dein Problem und bekommst das Geld für den Flug nur auf dem Kulanzwege zurück oder wenn Dein Tarif dies vorsieht (es gibt eine Reihe von Tarifen, welche eine Rückerstattung erlauben, wenn das Visum nachweisbar verweigert wird). Wenn Du kein Visum hast, dann wird Dich LH auch nicht an Bord lassen.

Es bleibt dabei - eine individuelle Flugbuchung birgt Lebensrisiken.




Meine Esta ist gültig, bzw. war sie ja bis zum Einreiseverbot. Die Flüge wurden schon im September gebucht.

Sowohl bei der SZ als auch bei Welt steht es anders. Es leuchtet mir auch nicht ein. Ich bin dann mal gespannt...

Hier einer der beiden Artikel mit Informationen von zwei angeblichen Experten für das Reiserecht:

https://www.sueddeutsche.de/reise/c...amt-europa-usa-fernreise-reiserecht-1.4815839
 
Zuletzt bearbeitet:

Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
0
Kleine aber vielleicht wichtige Ergänzung: Der Hinflug steht inzwischen wieder auf "not confirmed".
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
607
193
Es empfiehlt sich, mit der Buchungsnummer den Status des Fluges bei der Airline zu prüfen. Natürlich muss diese den Kunden über einen Ausfall informieren, weiß aber nicht, welche Fristen da vorgegeben sind.

Lufthansa (aktuell)
2 Flüge sind in der Buchungsübersicht seit einigen Tagen annulliert - bisher aber keine Nachricht von LH an mich.

Haben andere schon Annullierungsbestätigungen erhalten?

Nope, bisher keine. Nix, nada. 4 Flüge gestrichen: FRA-EZE, FRA-BOG und 2 innerdeutsche Verbindungen. Man musste selbst im Profil gucken, war aber natürlich erwartet :)
 
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dahi1809

Erfahrenes Mitglied
30.03.2017
450
880
LNZ
Erstattung OS Flüge auf LH-Ticket

Ich hab OS-Flüge Wien-Neapel-Wien bei LH auf LH-Ticketstock gebucht. Die Zahlung erfolgte an LH. 2 Tage vor Abflug wurde ich von OS per SMS über die Stornierung der Flüge informiert. Weder das LH- noch das OS- Callcenter waren erreichbar. Online-Erstattung ging auch nicht. Wer ist jetzt im Nachhinein mein Ansprechpartner für die Erstattung? LH oder OS? Danke für Eure Hilfe!