Stornierungen wegen Corona

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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.450
562
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Wenn der ursprünglich gebuchte Tarif erstattbar war, dann leisten Air France / KLM auch brav eine Erstattung. Stress und Gängelung gibt es nur bei den nicht erstattbaren Tarifen.

Ich hatte einen erstattbaren Tarif, habe trotzdem kein Geld bekommen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.919
München
Ich hatte einen erstattbaren Tarif, habe trotzdem kein Geld bekommen.
Was hast Du denn außer dem Chargeback versucht, um das Ticket erstattet zu bekommen? Auch wenn in diversen Blogs und auch hier in den Foren ein Chargeback als Allheilmittel angesehen wird, so ist er es nicht immer...
 

rcs

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06.03.2009
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Ich hatte einen erstattbaren Tarif, habe trotzdem kein Geld bekommen.
Was hast Du denn außer dem Chargeback versucht, um das Ticket erstattet zu bekommen? Auch wenn in diversen Blogs und auch hier in den Foren ein Chargeback als Allheilmittel angesehen wird, so ist er es nicht immer...
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.450
562
Also im Moment liegt der Fall bei Visa zur Entscheidung, ich denke aber, dass im Sinne von AF entschieden wird.

Davor habe ich natürlich diverse Mails geschickt. Auf meine erste davon (funfact: auf die Frage, ob für erstattbare Tickets auch nur Gutscheine ausgestellt werden, vom 19. März!) wurde vor drei Tagen geantwortet. Ansonsten war nach drei Monaten Funkstille seitens AF der Chargebackwiderspruch das erste Lebenszeichen, dass ich von AF bekommen habe. Wobei, stimmt nicht ganz, drei Tage vor Abflug hatte ich ja die Erlaubnis, den Online-Support zu kontaktieren und habe die Gelegenheit genutzt, mir von denen den Eingang meines Refundrequest zu bestätigen. Hotline habe ich nie probiert, da ich gerne was schriftliches in der Hand halte.

Ansonsten war der letzte Schritt vor dem Chargeback ein anwaltliches Mahnschreiben via Forumanwalt, wird der Chargeback endgültig abgelehnt geht die Klage raus.
 

CASHMAN

Erfahrenes Mitglied
23.10.2018
285
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HAJ
Momentan scheint alles möglich zu sein...ob ich mir allerdings jetzt einen Flug der innerhalb der nächsten 2-3 Monate geht ans Bein binden würde, steht auf einem anderen Blatt. Planungssicher ist das definitiv nicht.
 

rcs

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06.03.2009
27.606
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Es empfiehlt sich hier, direkt schriftlich die Erstattung anzufordern - eine "Erlaubnis" wann man die Airline kontaktieren darf braucht man nicht. Manche Airlines erstatten dann auch innerhalb von ein paar Wochen ab Eingang des Erstattungsantrag.

So, wie sich das anhört, wurde der Chargeback wohl auch bereits veranlasst, bevor der Erstattungsantrag überhaupt bei denen im System war. Das entschuldigt natürlich nicht den schlechten Service und die generelle Hinhaltetaktik - das ist nur ein Versuch meinerseits, die Prozesse zu erklären.

Erstattet die Airline nicht, empfiehlt sich nach meinen Erfahrungen (sofern man die Erstattung ggf. auch schon selbst einmal belegbar angemahnt hat) die direkte Klageerhebung, da das Mahnschreiben letztlich keinen Effekt haben wird. Die Airlines, die freiwillig nicht erstatten, spielen alle auf Zeit und ein Mahnschreiben vom Anwalt bewirkt dort genau gleich viel wie ein Mahnschreiben von Dir.
 
A

Anonym-36803

Guest
WIE??? Krass. Auf einen Online Refund Request hast du eine Rückerstattung bekommen, ohne Klage und alles? Das ist der erste Fall, von dem ich höre. Bei mir hat AF/KLM sogar dem Chargeback widersprochen.
Wenn der ursprünglich gebuchte Tarif erstattbar war, dann leisten Air France / KLM auch brav eine Erstattung. Stress und Gängelung gibt es nur bei den nicht erstattbaren Tarifen.

War tatsächlich ein Flex-Ticket, das ich ausnahmsweise gebucht hatte, weil ich nicht wusste, ob die Reise auch stattfinden wird. Sollte ja eigentlich keinen Unterschied bei Annullierung durch die Fluggesellschaft machen...
 

rcs

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06.03.2009
27.606
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München
War tatsächlich ein Flex-Ticket, das ich ausnahmsweise gebucht hatte, weil ich nicht wusste, ob die Reise auch stattfinden wird. Sollte ja eigentlich keinen Unterschied bei Annullierung durch die Fluggesellschaft machen...

"Sollte" ist korrekt. Im Fall von Air France KLM allerdings nicht, da Frankreich ja national die Gutschein-Lösung für rechtmäßig erklärt hat und man aus Liquditätsgründen erst einmal die Ansage der EU zu den Fluggastrechten ignoriert und sich auf nationales Recht versteift.

Bei einem Flex-Ticket wäre der Erstattungsanspruch aber zweifelsohne auch ohne Corona gegeben, deswegen erstattet man diese Tickets auch direkt (und speist die Inhaber dieser Tickets dann nicht mit der Frist von 12 Monaten bis zur Erstattung bei den Non-Ref-Tickets ab).
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.450
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Es empfiehlt sich hier, direkt schriftlich die Erstattung anzufordern - eine "Erlaubnis" wann man die Airline kontaktieren darf braucht man nicht. Manche Airlines erstatten dann auch innerhalb von ein paar Wochen ab Eingang des Erstattungsantrag.

Nene, hast mich falsch verstanden. Der Onlinesupport hat deine Buchungsnummer überprüft, ob der Abflug in weniger als drei Tagen stattfindet. Falls nicht, wurdest du abgewiesen. Schriftliche Anfragen habe ich natürlich unabhängig davon gemacht. Nur habe ich keine Bestätigungsmail bekommt auf meine Formularanfragen, also hab ich mir den Eingang vom Onlinesupport bestätigen lassen.

So, wie sich das anhört, wurde der Chargeback wohl auch bereits veranlasst, bevor der Erstattungsantrag überhaupt bei denen im System war. [

Das ist faktisch falsch. Den Erstattungs habe ich als allererstes gestellt, der Chargeback kam mit locker 1,5 Monaten Verzögerung dazu.

Erstattet die Airline nicht, empfiehlt sich nach meinen Erfahrungen (sofern man die Erstattung ggf. auch schon selbst einmal belegbar angemahnt hat) die direkte Klageerhebung, da das Mahnschreiben letztlich keinen Effekt haben wird. Die Airlines, die freiwillig nicht erstatten, spielen alle auf Zeit und ein Mahnschreiben vom Anwalt bewirkt dort genau gleich viel wie ein Mahnschreiben von Dir.

Jo stimmt, hab mich auch eher auf den Chargeback fokussiert. Letztendlich kommt es mir auch nicht drauf an, ob es nun 7 Tage oder 2 Monate dauert, sondern eher, wie die Kommunikation seitens der Airline ist. Da von AF NICHTS kam und die so offensiv die Gutscheine verteilt haben, hab ich mich verarscht gefühlt und dementsprechend dann auch weitere Schritte veranlasst. Finnair z.B. hat mir direkt schriftlich versichert, dass ich Cash! wiederbekomme, die haben mir nie einen Gutschein angeboten. Hat 11 Wochen gedauert, fand ich entsprechend der Situation okay.
 

rcs

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06.03.2009
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Jo stimmt, hab mich auch eher auf den Chargeback fokussiert. Letztendlich kommt es mir auch nicht drauf an, ob es nun 7 Tage oder 2 Monate dauert, sondern eher, wie die Kommunikation seitens der Airline ist. Da von AF NICHTS kam und die so offensiv die Gutscheine verteilt haben, hab ich mich verarscht gefühlt und dementsprechend dann auch weitere Schritte veranlasst. Finnair z.B. hat mir direkt schriftlich versichert, dass ich Cash! wiederbekomme, die haben mir nie einen Gutschein angeboten. Hat 11 Wochen gedauert, fand ich entsprechend der Situation okay.
Das ist im Zweifelsfall halt ungünstig.

Chargeback kostet Geld - das machen die Kreditkartenunternehmen nicht kostenlos. Und der Karteninhaber hat zuvor eben auch die Pflicht, im Fall einer eigentlich autorisierten Belastung die Angelegenheit mit dem Merchant zu klären. Man kann also in einem Fall wie bei Dir ggf. dann sogar den Chargeback verlieren, wenn die Airline aus Sicht des Kreditkarteninstituts glaubhaft gemacht hat, dass kein ausreichender Versuch zur Klärung seitens des Karteninhabers gemacht wurde. Auch wenn man dann vielleicht sogar das Ticket erstattet, so wird jede Airline stets versuchen, hier dann zumindest nicht auf den Chargeback-Kosten der Kreditkartenunternehmen sitzen zu bleiben.

Aus dem Grund halte ich Online-Formulare etc. in der Corona-Zeit für ungeeignet.

Bei Direktbuchungen bei der Airline am Besten schriftlich auf einem nachvollziehbaren, belegbaren Weg. Bei einer Reisebüro-Buchung stellt Dir ein gutes Reisebüro den Erstattungsantrag ("Refund Application") zur Verfügung, der dann auch als Nachweis dienen kann, wann und wie der Erstattungsantrag eingereicht wurde.
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.450
562
Ja da hat die DKB schon für gesorgt, dass man den Nachweis erbringt. Und am Ende ist es für die Airlines immer noch günstiger als die Klage. Sie schuldet ja allein schon durch das anwaltliches Mahnschreiben deutlich mehr als der Chargeback kostet. Oder mit anderen Worten: ich habe AF mit dem Chargeback eine günstige Alternative geboten, da einfach rauszukommen. Der nächste Schritt ist halt die Klage und die Kosten gehen durch die Decke. Ich habe da keine Emotionen und kann auch warten.


Habe sicher nicht alles optimal gemacht, der Chargeback hat. Mehr Arbeit gemacht als erwartet und wenn er nicht durch geht war das umsonst, aber im Prinzip bin ich ganz zufrieden.
 

indianahorst

Neues Mitglied
19.08.2014
3
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Hallo zusammen,

ganz kurz unser Fall:
Hinflug wäre am 16.05. (Eurowings EW2672) STR - HER gewesen,
Return am 30.05. mit TUIfly X34715.

Gebucht über Opodo, Gesamtwert für 4 Personen 1.964 EUR.

Die Flüge sind wegen Corona natürlich annulliert worden. Von TUIfly haben wir einen Gutschein über 720 EUR erhalten, was für uns erstmal okay ist.
Der bei Eurowings angezeigte Wert des Flugs, den wir als Gutschein erhalten würden, ist allerdings ca. 120 EUR geringer als der Differenzbetrag zu unserer Zahlung (vermutlich die Provision von Opodo).

Also:
1.954 EUR Gesamtwert
- 720 EUR Gutschein TUIfly
- 1.114 EUR angezeigter Wert bei Eurowings
= 120 EUR Rest (vermutlich Provision Opodo)

Wen müssen wir also nerven? Eurowings, dass sie die Zahlung des Flugwertes rausrücken, UND Opodo wegen der Provision?
Oder ist NUR Opodo für die Erstattung der Differenz zwischen Gesamtbetrag und TUIfly-Gutschein zuständig?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Laut EU VO die ausführende Airline. Wenn der Betrag wirklich die Provision sein sollte, wovon ich nicht ausgehe, muss die Airline diesen trotzdem rausrücken, wurde schon gerichtlich geklärt.

Darf ich mal fragen wie man es schafft 2000€ für Flüge ans Mittelmeer mit Eurowings und TUIfly auszugeben ?
 

Atvo

Aktives Mitglied
22.09.2011
146
0
EDDT
Moderiert:

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.403
2.063
Naja 2000/8 = 250 Euro pro Person & Strecke. Nicht ungewöhnlich mit Sitzplatz und Gepäck und xyz ......


wahrscheinlich das Gepäck und die Sitzplätze "überteuert" bei opodo gekauft und dann wahrscheinlich noch mit der "falschen" (=nicht rabattierten) Kreditkarte bezahlt
so können 120€ locker entstehen
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.919
München
Wen müssen wir also nerven? Eurowings, dass sie die Zahlung des Flugwertes rausrücken, UND Opodo wegen der Provision?
Oder ist NUR Opodo für die Erstattung der Differenz zwischen Gesamtbetrag und TUIfly-Gutschein zuständig?
Da Eurowings als auch Tuifly wie die meisten Fluggesellschaften keine Provisionen bezahlen, dürften die 120 EUR Differenz das Service-Entgelt von Opodo für die TUIfly- als auch die Eurowings-Flüge sein. Das Service-Entgelt des Reisebüros oder OTAs ist in dem Fall nicht zu erstatten.
 

mraw

Neues Mitglied
15.06.2020
14
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Genau, einfach so kriegst du nichts zurück. Einfach die Airline kontaktieren und ihnen Mitteilen, dass du die nicht verflogenen Steuern und Gebühren zurhaben möchtest.

In der jetzigen Lage: Werden das Easyjet und Ryanair auch ohne weiteres tun? Oder kann ich mich da auf eine lange Auseinandersetzung einstellen?
 

indianahorst

Neues Mitglied
19.08.2014
3
0
wahrscheinlich das Gepäck und die Sitzplätze "überteuert" bei opodo gekauft und dann wahrscheinlich noch mit der "falschen" (=nicht rabattierten) Kreditkarte bezahlt
so können 120€ locker entstehen

Zwar offtopic, aber mit welcher Kreditkarte gibts denn Rabatt auf Flugbuchungen?
 

indianahorst

Neues Mitglied
19.08.2014
3
0
Da Eurowings als auch Tuifly wie die meisten Fluggesellschaften keine Provisionen bezahlen, dürften die 120 EUR Differenz das Service-Entgelt von Opodo für die TUIfly- als auch die Eurowings-Flüge sein. Das Service-Entgelt des Reisebüros oder OTAs ist in dem Fall nicht zu erstatten.
Hast du dafür eine Quelle?
 

kaythxbye

Reguläres Mitglied
05.03.2020
38
0
TXL
Mir wurde jetzt auch ein Flug gestrichen, und zwar ein Rückflug mit Easyjet von BCN nach SXF. Der Flug ist in etwas mehr als 14 Tagen (5.7.) und war um 20:25 geplant, ich wurde ohne gefragt zu werden umgebucht auf einen Flug um 09:50 morgens. Ich würde also einen ganzen Tag verlieren.
Darauf habe ich allerdings keine Lust, ich möchte den Sonntag noch (weitestgehend) in BCN verbringen. Wenn ich die EU261 richtig verstanden habe, habe ich bei Anullierung eines Flugs das Recht auf eine Ersatzbeförderung zu einem ähnlichen oder späteren Zeitpunkt. Es gibt da entweder einen LH-Flug via FRA der gut zwei Stunden vorher ginge (ähnlicher Zeitpunkt), oder aber irgendwas am nächsten Tag (späterer Zeitpunkt).
Mein Plan wäre es nun an der Hotline von U2 anzufragen ob sie mich von selbst auf einen der anderen Flüge umbuchen (das werden sie vmtl nicht tun), dann einen davon zu buchen und mir die Kosten erstatten zu lassen. Oder übersehe ich da was wichtiges? Ist der Ersatzflug, mit dem ich einen ganzen Tag verliere, angemessen?
 

TanjaS73

Neues Mitglied
19.06.2020
1
0
ABC Travel / Delta Airline

Guten Abend,
auch wir sind nun leider betroffen und müssen unseren langersehnten Urlaub nach Florida verschieben.
Wir haben bei ABC Travel Flugtickets mit Delta Airlines STR-ATL-MIA für August gebucht.
Aufgrund der aktuellen Situation haben wir uns nun entschlossen den Urlaub zu verschieben.
Wie ich nun bei ABC-Travel herauslese, haben wir die Möglichkeit unsere Tickets „auszusetzen“.
Umbuchen können wir derzeit noch nicht, da ja für August /September 2021 noch keine Flugpläne vorhanden sind. Somit wäre das Aussetzen eine Option, da wir auch alles andere um ein Jahr verschieben.

Nun zu meiner Frage, hat jemand Erfahrung wie das Aussetzen läuft? Uns ist klar, dass wir dann bei der neuen Buchung eventuell einen Aufpreis bezahlen müssten. Das ist nicht das Thema. Mir geht es um den allgemeinen Ablauf.
Was ist, wenn wir die Tickets aussetzen und ABC angenommen die Krise nicht überlebt? Sind dann die Tickets / das Geld futsch?
Oder haben wir irgendeine Möglichkeit das eventuell direkt bei Delta Airlines zu klären?

Vielleicht kann mir jemand hierzu Erfahrungen mitteilen oder Tipps geben.
Vielen Dank
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
941
217
Mir wurde jetzt auch ein Flug gestrichen, und zwar ein Rückflug mit Easyjet von BCN nach SXF. Der Flug ist in etwas mehr als 14 Tagen (5.7.) und war um 20:25 geplant, ich wurde ohne gefragt zu werden umgebucht auf einen Flug um 09:50 morgens. Ich würde also einen ganzen Tag verlieren.
Darauf habe ich allerdings keine Lust, ich möchte den Sonntag noch (weitestgehend) in BCN verbringen. Wenn ich die EU261 richtig verstanden habe, habe ich bei Anullierung eines Flugs das Recht auf eine Ersatzbeförderung zu einem ähnlichen oder späteren Zeitpunkt. Es gibt da entweder einen LH-Flug via FRA der gut zwei Stunden vorher ginge (ähnlicher Zeitpunkt), oder aber irgendwas am nächsten Tag (späterer Zeitpunkt).
Mein Plan wäre es nun an der Hotline von U2 anzufragen ob sie mich von selbst auf einen der anderen Flüge umbuchen (das werden sie vmtl nicht tun), dann einen davon zu buchen und mir die Kosten erstatten zu lassen. Oder übersehe ich da was wichtiges? Ist der Ersatzflug, mit dem ich einen ganzen Tag verliere, angemessen?

Ich bin kein Jurist, habe es aber durch Mitlesen so verstanden, dass Dir eine frühestmögliche Ersatzbeförderung zusteht! Meiner Meinung nach fällt die LH Verbindung 2 Stunden früher nicht darunter. Also streng genommen nur jede Verbindung die ab 20:25 Uhr startet.
Alternativ steht dir natürlich die Erstattung des Flugtickets zu.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.196
4.157
Oder haben wir irgendeine Möglichkeit das eventuell direkt bei Delta Airlines zu klären?

Vielleicht kann mir jemand hierzu Erfahrungen mitteilen oder Tipps geben.
Vielen Dank

Wenn ABC das Ticket bei Delta bezahlt hat (wovon erstmal auszugehen ist) ist und bleibt es gültig.

Zum Rest: hast du mal deine Buchung auf Deltas Website aufgerufen? Umbuchungsregeln und -Möglichkeiten sind normalerweise auch direkt in die Buchungsübersichten verlinkt.