Stornierungen wegen Corona

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rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.612
4.960
München
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Wenn man fliegt, Downgrade-Kompensation gem. Tarifdifferenz zwischen Eco-Tarif mit vergleichbaren Tarifkonditionen und gezahltem Business-Tarif. Wende Dich an die Stelle, bei der Du gebucht hast. Die sollten den ungefähren Betrag vorab in Erfahrung bringen können - machen wir für unsere Kunden im Reisebüro auch, sollten also andere qualifizierte Branchenkollegen oder die Airline selbst auch können.

Rumgeeiere: Ich frage mich weiterhin, insbesondere auch mit der Erklärung zu den Reisebeschränkungen, ob Du fliegen willst oder nicht. Falls Du nach einem Grund für ein Storno suchst, dann würde ich meine Energie jetzt eher auf eine Erstattung wegen des Downgrades konzentrieren anstatt wie in den vorherigen Beiträgen auf die Höhe einer Downgrade-Kompensation.
 
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jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Rumgeeiere: Ich frage mich weiterhin, insbesondere auch mit der Erklärung zu den Reisebeschränkungen, ob Du fliegen willst oder nicht. Falls Du nach einem Grund für ein Storno suchst, dann würde ich meine Energie jetzt eher auf eine Erstattung wegen des Downgrades konzentrieren anstatt wie in den vorherigen Beiträgen auf die Höhe einer Downgrade-Kompensation.

Danke für die Info. Gebucht über ANZ selbst, leider kein RB im Hintergrund.
Ob ich fliegen will oder nicht, spielt hier aber doch dezidiert keine Rolle. Es ist schlichtweg nicht möglich, bis zum Flugdatum in Aug. und Sept. in NZ einreisen zu können. Aber wenns Dich interessiert, natürlich würde ich fliegen wollen. Sonst hätte ich auch nicht gebucht. Und die Downgrade-Kompensation verstehe ich deswegen auch als Erstattung des Flugpreises, da das Ticket schlichtweg noch nicht abgeflogen ist. Leider habe ich wohl den Begriff nicht fachmännisch angewendet.

Und eben, da es öfters vorkommt, hatte ich gehofft, mich hier passend informieren zu können, ob man bei ANZ eine Chance hat, den Ticketpreis bei Downgrade schon im Vorfeld erstattet zu bekommen, also vom Vertag zurücktreten zu können, da mein Vertragspartner das gekaufte Produkt im A320 nicht liefern kann.
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.612
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München
Na, dann spielt die Downgrade-Kompensation also erst einmal gar keine Rolle.

Einfach mal NZ kontaktieren und sagen, Du würdest wegen dem Downgrade gerne komplett kostenfrei stornieren. Dann mal schauen, was sie sagen...
 
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Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
661
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DUS und BRU
Wir haben DUS - MUC - YVR - Edmonton bei Air Canada gebucht. Die Langstrecken sollten jeweils mit LH geflogen werden. Heute kamen zwei Mitteilungen, dass die Flüge DUS - MUC und MUC - YVR storniert seien. Es wurde keine alternative Strecke (z.B. über Toronto oder Montreal) angeboten bzw. auf unsere Rechte hingewiesen. Abflug ist 05.08.2020.

Ich habe schon hier gelesen, dass es keine Erstattung geben wird.

Ist es richtig, dass wir das gesamte Ticket nun einmalig umbuchen bzw. gegen einen unbefristeten Voucher eintauschen können?
Gibt es dabei irgendwelche Fristen zu beachten?

Unsere Überlegungen sind wie folgt: Abwarten, ob das Einreiseverbot bzw. das Quarantäneerfordernis in Kanada Ende des Monats aufgehoben werden.
Falls ja: umbuchen auf eine alternative Route.
Falls nein: Voucher beantragen.

Wenn wir bereits jetzt umbuchen, aber die Quarantäneregelung bestehen bleibt, haben wir wahrscheinlich keine Stornierungsmöglichkeit mehr, oder sehe ich das falsch?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.960
München
In der kanadischen Presse war zu lesen, dass Air Canada angeblich die Erstattungsregeln der EU-Fluggastrechte doch freiwillig (=ohne dass die Passagiere klagen müssen) umsetzen möchte. Bis dato hat sich dort allerdings nichts getan - auch die neueste Fassung der Schedule Change Policy vom 29.06.2020 erlaubt keine Refunds (außer nach Tarifregeln).

Wenn LH die ausführende Fluggesellschaft gewesen wäre, und LH die Flüge gestrichen hat, wäre ein Erstattungsanspruch aus der EU/261 gegenüber Lufthansa geltend zu machen.
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
661
27
DUS und BRU
Wäre es denn ok, mit einer Entscheidung bis Ende des Monats zu warten, oder sollten wir besser sofort den Voucher beantragen und dann evtl. neu buchen?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.960
München
Wäre es denn ok, mit einer Entscheidung bis Ende des Monats zu warten, oder sollten wir besser sofort den Voucher beantragen und dann evtl. neu buchen?
Mit Akzeptanz des Vouchers wird auf die Fluggastrechte und den Erstattungsanspruch verzichtet. Musst Du entscheiden, ob Du also den Voucher akzeptieren und auf Deine Rechte verzichten willst.
 

kokoloris

Neues Mitglied
03.07.2020
2
0
Anspruch auf Ersatzflug

Hallo zusammen,

ich habe im vergangenen Jahr folgenden Roundtrip für meine Schwiegereltern über Flugladen.de gebucht:
Unbenannt2.PNG
Der Rückflug wurde aufgrund von Corona storniert. Damals hat uns die Lufthansa-Hotline gesagt, dass es sich um ein AirChina-Ticket handelt, weshalb wir uns zunächst an AirChina gewandt haben. Dort erhielten wir eine Umbuchung auf folgenden Flug:
Unbenannt.PNG
Auch dieser Flug wurde nun storniert.

Nach meinen Recherchen ist laut EU-Recht die Lufthansa das ausführende Unternehmen und damit rechtlich unser Ansprechpartner. Der Flug wird weiterhin benötigt, weil meine Schwiegereltern langsam wieder nach Hause möchten.

Nach meinen Recherchen kann ich jetzt de Lufthansa dazu auffordern, mir eine schnellstmögliche Rückreise zu organisieren. Kann ich dabei verlangen, dass auch Flüge anderer Airlines mit bis zu einem Umstieg im chinesischsprachigen Raum berücksichtigt werden? Kann ich bei fehlendem Entgegenkommen selbst einen Flug buchen (z.B. Air China FRA-PVG-PEK) und mir die Kosten des Ersatzflugs von der Lufthansa erstatten lassen?

Ich wäre für Tipps und Hinweise wie ich dies schnellstmöglich umsetzen kann sehr dankbar :)
 
Zuletzt bearbeitet:

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
3.028
68
Soweit ich das EU Recht verstehe, muss für einen zeitnahen Ersatzflug gesorgt werden, muss kein Direktflug sein.
Wenn es ein AirChina Ticket ist, müsste meines Erachtens auch AirChina dein Ansprechpartner sein (Gerichtsstand Deutschland).
Wenn die dir nichts buchen, kannst du einen gleichwertigen Flug vorauszahlen und einklagen, aber das dauert bestimmt.

Wegen Corona stellt sich aber die Frage, ob ein PVG PEK überhaupt erlaubt ist. Einreise und Quarantänebestimmungen in China sind streng. Und wenn sie keine Chinesen sind ziemlich unmöglich.
 

lowflyer

Reguläres Mitglied
08.01.2013
69
0
Danke - so ähnlich hatte ich's auch formuliert.
Antwort wie erwartet "After reviewing your passenger reservation "XXXYYY" for United customer refund request "ECR# 123456789", we've determined we're unable to offer you a refund. Based on the fare rules, your ticket is non-refundable and the itinerary isn't included in our current travel waivers. We realize this may be a different outcome than the one you hoped for; however, we want you to know there are options:" Und dann das übliche Bla-bla mit Travel credit...

Somit wird's wohl den nächsten Schritt gehen müssen. Schade auch ;-)


Der Vollständigkeit halber ein Update hierzu:
habe gestern Antwort vom DOT bekommen:

Dear Mr. lowflyer:

This responds to your communication regarding United Airlines. The U.S. Department of Transportation seeks to ensure that all airline passengers are treated fairly. Complaints from consumers are helpful to us in determining whether the airlines are in compliance with our rules and to track trends or spot areas of concern that warrant further action.

Based on the information you have provided, your complaint appears to fall under the Department's rules. We will forward your complaint to the airline and ask the company to respond directly to you with a copy to us. Airlines are required to acknowledge receipt of a consumer complaint within 30 days and provide a substantive response to the complainant within 60 days. We will review the airline's response. If you need to contact me, please include your name and case number (see above).

If our review of your complaint and the response from the company discloses a potential violation of our rules, we may pursue enforcement action. Generally, we pursue enforcement action on the basis of a number of complaints which may indicate a pattern or practice of violating our rules. Your complaint may be among those considered and may lead to appropriate enforcement action including the assessment of civil penalties. However, we have no authority to order compensation for individual complainants.

We have entered your complaint in our computerized industry monitoring system, and it will be counted among the number of complaints filed against this airline in our monthly Air Travel Consumer Report. This report allows consumers and air travel companies to compare the complaint records of individual airlines and tour operators. The data in this report also serve as a basis for rulemaking, legislation and research. Consumer information for air travelers, including the Air Travel Consumer Report and our pamphlet Fly-Rights, a Consumer's Guide to Air Travel, can be found on our website: www.transportation.gov/airconsumer. Thank you for taking the time to contact us.

Office of Aviation Consumer Protection
U.S. Department of Transportation



Jetzt heißt es also erstmal wieder abwarten, wie United reagiert ;-)
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.262
931
Wäre es denn ok, mit einer Entscheidung bis Ende des Monats zu warten, oder sollten wir besser sofort den Voucher beantragen und dann evtl. neu buchen?

Wenn Du grundsätzlich vor hast, die selbe Destination in absehbarer Zeit später zu bereisen, ist es wenig sinnvoll überhaupt einen Voucher anzufordern. Dann wartest Du besser ab, bis ein möglicher und vernünftiger Reisezetpunkt sich herauskristallisiert hat und dann forderst Du die Airline auf, den von Ihr annulierten Flug auf Deinen Wunschtermin kostenfrei umzubuchen. So kannst Du wesentlich kurzfristiger planen ohne hohen Aufpreis.

Erstatten lassen oder gar Voucher macht nur Sinn, wenn der ursprüngliche Flug besonders teuer gebucht war. Oder du generell nicht mehr dahin reisen willst in absehbarer Zeit.
 

Scorn_Addiction

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
1.844
87
ZRH
Gibt es hier Erfahrungswerte zu stornierten Tickets und Erstattungen aufgrund Covid-19 bei der Swiss?

Der Herr in der Swiss-Hotline hat mir geraten, direkt die härtere Gangart einzuschlagen, da es 6 Monate und länger gehen kann (Stand Anfang Mai).
Hab dann Chargeback gemacht und etwas Mitte Juni die Kohlen zurückgebucht bekommen.

Denke aber, dass ich noch Glück hatte....
 
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kokoloris

Neues Mitglied
03.07.2020
2
0
Hallo!

vielen Dank für die Antwort, markusklar!

Wenn es ein AirChina Ticket ist, müsste meines Erachtens auch AirChina dein Ansprechpartner sein (Gerichtsstand Deutschland).
Kannst du erläutern, wieso du meinst, dass AirChina zuständig sein soll? Auf dem ursprünglichen Flugladen.de-Ticket steht klar geschrieben, dass es sich um einen Lufthansa-Flug handelt. Es ist nicht ersichtlich, dass es sich um ein AirChina-Ticket handelt. Der durch AirChina ausgestellte Ersatz (auf AirChina-Briefpapier) wäre auch ein LH-Flug gewesen - aber da er nicht stattgefunden hat, besteht doch der Anspruch noch aufgrund des ursprünglichen Tickets, oder?

Ich gehe davon aus, dass Lufthansa mein Ansprechpartner sein muss, da ich bspw. diese Info gelesen habe:
passagierrechte.org meinte:
https://passagierrechte.org/Ausführendes_Luftfahrtunternehmen_-_richtiger_Anspruchsgegner
Reiseunterlagen
Bereits in den Reiseunterlagen befinden sich Angaben zu dem Luftfahrtunternehmen, welches den Flug durchführen wird. Eine Flugnummer ist benannt. Nach Art. 11 VO (EG) Nr. 2111/2005 muss eine Unterrichtung des Kunden über das Luftfahrtunternehmen bei der Buchung erfolgen. Damit soll dem Kunden die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Luftfahrtunternehmen ermöglicht werden (vgl. AG Rüsselsheim, Urt. v. 30.07.2014, 3 C 5696/13 (33)).
Bestehen Zweifel über das „ausführende Luftfahrtunternehmen“, so ist das Luftfahrtunternehmen das Ausführende, welches in den Buchungsunterlagen angegeben ist (vgl. BGHS Wien, Urt. v. 23.04.2014, 11 C 413/13k).

Wenn die dir nichts buchen, kannst du einen gleichwertigen Flug vorauszahlen und einklagen, aber das dauert bestimmt.
Wenn es mit dem Geld dauert, ist es kein Problem. Aber ich möchte schnellstmöglich ein Ticket haben, damit sie zurück nach China kommen können.

Wegen Corona stellt sich aber die Frage, ob ein PVG PEK überhaupt erlaubt ist. Einreise und Quarantänebestimmungen in China sind streng. Und wenn sie keine Chinesen sind ziemlich unmöglich.
Sie sind Chinesen und auch falls der Transfer nicht funktioniert, wären Sie schon mal im richtigen Land und könnten nach einer Quarantäne auch ziemlich sicher in Richtung Peking weiter kommen. Ein Flug FRA-PVG-PEK ist derzeit für September buchbar.
 
Zuletzt bearbeitet:

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
945
223
Hat jemand Erfahrungen zu FTI NUR-HOTEL Buchungen?
Leistungsdatum bei mir 30.07.-03.08. Hotel in Vietnam. Für das Land besteht ja eine Reisewarnung vom AA.
Jetzt hat FTI den fälligen Restbetrag sogar vom Konto abgebucht.

Hat jemand Erfahrung ob ich weiter auf proaktives Stornieren seitens FTI warten soll oder habe ich aufgrund der Reisewarnung ein Recht auf kostenloses Storno??
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.960
München
Nur-Hotel-Buchungen bei FTI sind genau das - Nur-Hotel-Buchungen. FTI deklariert im Gegensatz zu anderen Reiseveranstaltern die reinen Hotelbuchungen nicht zu Pauschalreisen um. Ergo besteht hier dann auch kein Anspruch nach dem Pauschalreiserecht; die Reisewarnung dürfte rechtlich hier keine Wirkung entfalten (analog einer reinen Nur-Flug-Buchung).

Unabhängig davon prüft FTI täglich, ab wann Länder ihre Reisebeschränkungen aufheben und passt deren Reiseabsagen tagesaktuell an. Aus diesem Grund erfolgen Reiseabsagen in einem zweiwöchigen Rhythmus nach Abreisedatum.

Sofern keine Reisebeschränkungen aufgehoben werden, hat FTI vor, die Reisen nach folgendem Schema absagen:

- Am 27.06.2020 Reisen vom 01.07. – 15.07.2020
- Am 03.07.2020 Reisen vom 16.07. – 31.07.2020
- Am 17.07.2020 Reisen vom 01.08. – 15.08.2020
- Am 31.07.2020 Reisen vom 16.08. – 31.08.2020

Auf Grund der Höhe des Buchungsvolumens und der aktuellen Kurzarbeit im Unternehmen kann die Benachrichtigung nach der Absage etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Wenn Du über ein Reisebüro gebucht hast, kann sich das aber bereits jetzt um Deine Belange kümmern.
 
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Novia

Reguläres Mitglied
24.04.2017
92
6
[FONT=&quot]This form allows you to request a refund of your ticket or a voucher. [/FONT]
[FONT=&quot]In light of the health situation related to Covid-19, Air France is offering you a voucher with a bonus of up to 15% or a refund. [/FONT]
[FONT=&quot]For more information, please consult the [/FONT]Adjusting your travel plans[FONT=&quot] or [/FONT]Frequently asked questions about travel vouchers[FONT=&quot] page[/FONT]

https://www.airfrance.fr/FR/en/local/customer/webform.do?webformId=assistance-remboursement
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.262
931
Wenn es mit dem Geld dauert, ist es kein Problem. Aber ich möchte schnellstmöglich ein Ticket haben, damit sie zurück nach China kommen können.

Bei der Priorität ist die Vorgehensweise "eigentlich" einfach:

1. Finde einen passenden Flug, der mit großer Wahrscheinlichkeit auch durchgeführt wird (bei China im Moment nicht ganz leicht).
2. Setze Deinen / Deine Vertragspartner belegbar in Verzug, indem Du die sie aufforderst so umzubuchen. Zur Not eben per Einschreiben mit 7 Tage Frist.
3. Buche den Flug nach Fristablauf selber und gebe die Sache an nen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt ab.

Ein Flug FRA-PVG-PEK ist derzeit für September buchbar.

Das ist allerdings noch lange hin. Wenn da nix früher geht, könnte man noch warten, ob sich nicht bald was anderes ergibt.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.887
1.596
Howard Johnson
Wir hatten Anfang April eine Unterkunft in Wien via booking.com gebucht - und diese nach Kontaktaufnahme mit booking.com auf Verweisung "höhere Gewalt - Leistung nicht erbringbar - storniert.
Natürlich war das eine Unterkunft mit 90% Stornokosten.
Die Unterkunft - ein privates Appartement in der Innenstadt - weigerte sich, die kompletten Kosten zu erstatten. Auch nicht nach erneutem Einschalten von booking.com und deren ja bekannten Zwangsmaßnahmen für Vermieter.
Ein CB via AX Plat wurde abgelehnt.
Der Vermieter ist leider nicht herauszufinden - oder ich stelle mich zu dumm an.
Hat jemand eine schlaue Idee?
Apartment Seilerstätte
Seilerstätte 12, 01. Innere Stadt, Wien, 1010, Österreich
 

on_tour

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01.08.2010
8.705
1.367
das habe ich gefunden

https://seilerstaette.blogspot.com/ ggf. kann Dir dort jemand weiterhelfen

Nachtrag: es scheint dort noch mehr "Apartments" zu geben. Hast Du keine Kontaktdaten von booking bekommen? Man muss doch wissen, an wen man sich bei Anreise wenden muss. GGf. kann auch einer der Wiener Foristen hier helfen
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.887
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Howard Johnson
das habe ich gefunden

https://seilerstaette.blogspot.com/ ggf. kann Dir dort jemand weiterhelfen

Nachtrag: es scheint dort noch mehr "Apartments" zu geben. Hast Du keine Kontaktdaten von booking bekommen? Man muss doch wissen, an wen man sich bei Anreise wenden muss. GGf. kann auch einer der Wiener Foristen hier helfen

Nur eine Telefonnummer. Da geht keiner dran.
Und ein Teil der Informationen in der Bestätigung war auf Russisch. Was auch immer das heißen mag.
Der komplette eMail-Verkehr lief über die booking.com-Plattform.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.853
9.748
LEJ
Habe etwas gefunden. Schau dir die Seite mal an, vielleicht hilft es dir weiter.
[h=4]"Wie ist die Stornierungsrichtlinie in Bezug auf das Coronavirus?[/h]Sie haben eventuell die Möglichkeit, aufgrund der Umstände durch das Coronavirus zu stornieren. Dies hängt allerdings von verschiedenen Faktoren wie Ihrem Reiseziel, dem Datum, an dem Sie gebucht haben, Ihrem Abreisedatum, Ihrem Anreisedatum, Ihrem Herkunftsland und Ihrem Reisegrund ab.

  • Falls Ihre Stornierung unter diese Kategorie fällt, ist die Unterkunft verpflichtet, Ihnen den gezahlten Betrag zu erstatten oder eine kostenfreie Änderung des Datums oder Guthaben für einen zukünftigen Aufenthalt anzubieten.
  • Bitte melden Sie sich an und wählen Sie die entsprechende Buchung, um Ihre Optionen zu sehen."


Quelle: https://www.booking.com/covid-19.ht...tMjgxZC00MmZmLWEyMzUtMzAyNzUzNDRlZGVm2AIE4AIB
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.154
2.387
Nur eine Telefonnummer. Da geht keiner dran.
Und ein Teil der Informationen in der Bestätigung war auf Russisch. Was auch immer das heißen mag.
Der komplette eMail-Verkehr lief über die booking.com-Plattform.

Da wird der Appartment-Vertreiber wohl hauptsächlich russische Kunden haben, die bereit sind, Geld für ein meist überteuertes Appartment zu bezahlen ;)

Bei Wien ist das nicht unüblich, dass da gerne Russen für 1-2 Wochen ein (überteuertes) Appartment anmieten...