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Hallo zusammen!
Ich wollte mir gerade bei Eurowings die Steuern und Gebühren für einen Flug, den ich heute morgen nicht antreten konnte, zurückerstatten lassen, da bekam ich diese e-Mail:
Sehr geehrter Herr Noerch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst entschuldigen wir uns für die längere Bearbeitungszeit und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir haben Ihre Anfrage überprüft und möchten Ihnen mitteilen, dass Sie selbstverständlich Anspruch auf die Rückerstattung der Steuern und Gebühren haben, da Sie den Flug nicht angetreten haben. Allerdings müssen Sie zunächst eine Gebühr von 14,99 Euro als Strafe für das Nichtantreten des Fluges nach dem Check-in (No-Show-at-Gate-Gebühr) bezahlen. Diese Gebühr können Sie gerne telefonisch bei uns bezahlen. Sobald die Strafe beglichen ist, können wir Ihnen die Rückerstattung der Flughafen- und Luftverkehrssteuern auszahlen.
Für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie bitte nicht, uns erneut zu kontaktieren. Alternativ können Sie uns telefonisch über unsere Hotline unter +49 (0)221-59988298 erreichen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und verbleiben -
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Customer Service Team
Meine Frage an Euch: Ist so etwas rechtens? Und wo steht das in ihren AGB? Ich kann da nichts finden? Hat jemand andere Erfahrungen gemacht?!
Ich wollte mir gerade bei Eurowings die Steuern und Gebühren für einen Flug, den ich heute morgen nicht antreten konnte, zurückerstatten lassen, da bekam ich diese e-Mail:
Sehr geehrter Herr Noerch,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst entschuldigen wir uns für die längere Bearbeitungszeit und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten.
Wir haben Ihre Anfrage überprüft und möchten Ihnen mitteilen, dass Sie selbstverständlich Anspruch auf die Rückerstattung der Steuern und Gebühren haben, da Sie den Flug nicht angetreten haben. Allerdings müssen Sie zunächst eine Gebühr von 14,99 Euro als Strafe für das Nichtantreten des Fluges nach dem Check-in (No-Show-at-Gate-Gebühr) bezahlen. Diese Gebühr können Sie gerne telefonisch bei uns bezahlen. Sobald die Strafe beglichen ist, können wir Ihnen die Rückerstattung der Flughafen- und Luftverkehrssteuern auszahlen.
Für weitere Unterstützung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie bitte nicht, uns erneut zu kontaktieren. Alternativ können Sie uns telefonisch über unsere Hotline unter +49 (0)221-59988298 erreichen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und verbleiben -
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Customer Service Team
Meine Frage an Euch: Ist so etwas rechtens? Und wo steht das in ihren AGB? Ich kann da nichts finden? Hat jemand andere Erfahrungen gemacht?!