mglast ich will dir ja nicht dumm kommen - aber:
-das Vergehen habe ich geschildert, wenn du hier gelesen hättest würdest auch du es kennen.
-der Halter wird niemals nach Italien einreisen können.
-Strafzettel lassen sich nicht unter Betriebsausgaben abbuchen.
Eine umfassende Rechtsberatung ist zudem überhaupt nicht nötig, da es um viel zu wenig geht, aber ein Austausch in einem Forum bringt einen manchmal weiter - so weiss ich jetzt das es in Italien prinzipiell die Halterhaftung gibt.
Naja:
Also welches vergehen es war, mag sein das ich es überlesen habe, ist mir auch recht gleichgültig.
Der halte, die GmbH nicht, jedoch scheinst du dir ja Sorgen zu machen ob du als GV (oder so) der GmbH eventuelle Ärger bekommen könntest.
Von wegen abbuchen. Mein Abbuchen war eher umgangstsprachlich für bezahlen. Und wenn wir schon pingelig werden wollen. Abbuchen geht nicht, (genau wie es keine Unkosten gibt) allenfalls buchen, und in welchem Konto, das mag ich mal deinem Buchahlte überlassen. Das diese Ausgaben nicht Steuerlich geltend gemacht werden können ist auch richtig. Aber davon habe ich auch nichts gesagt.
Ok es mag ja sein das es für dich hilfreich war zu erfahren dass in italien sehr weit die Halterhaftung gilt. Dennoch finde ich bei eine geringen betrag den ganzen Aufwand der Sache nicht wert.
Ein klare Fall von Pech gehabt, kostet halt Geld. Ich finde es einfach unverhältnissmäßig sich wegen einem relativ geringen betrag Sorgen zu machen, anstatt einfach zu zahlen. Egal ob nur juristisch Halterhaftung oder nicht, in dem Moment wo ich mir sorgen machen würde "es könnte doch vielleicht" na da zahlt man halt. Wenn es eine GmbH ist werdet ihr ja nicht soo eine Winzig 1-Mann Betrieb sein, das 100€ oder so auch nur die Tastaturabnutzung wert sind.
Aber jeder halt wie er mag.