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Streik(s) Sammelthread

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Ich habe Samstag die ersten Entschädigung für letzte Woche MI-FR eingereicht.

Es hieß, die Email Bestätigung über den Eingang kommt später. Bis heute immer noch nichts. Hat jemand ähnliches Verhalten?
Am 18 eingereicht gestern kam die Email Bestätigung
 
Ich habe Samstag die ersten Entschädigung für letzte Woche MI-FR eingereicht.

Es hieß, die Email Bestätigung über den Eingang kommt später. Bis heute immer noch nichts. Hat jemand ähnliches Verhalten?
Dauerte bei mir ca. einen Tag bis die Eingangsbestätigung kam. Nochmal einen Tag später war dann schon die email mit dem Kompensationsangebot inkl. Auszahlungslink da.
 
Hab auch heute morgen eingereicht und bisher nichts bekommen. Steht ja auch da das es länger dauert. Immerhin haben die ja auch extrem viel storniert
 
Übernächste Woche dürfen sie wieder anfangen, davor bitte nicht, ich will am 3. con MUC nach ICN. 🙃

Glaubt irgendwer dass sie übers 1. Mai Wochenende streiken könnten? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, aber wer weiß.
 
Übernächste Woche dürfen sie wieder anfangen, davor bitte nicht, ich will am 3. con MUC nach ICN. 🙃

Glaubt irgendwer dass sie übers 1. Mai Wochenende streiken könnten? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, aber wer weiß.

Statistisch gesehen dürfte die Wahrscheinlichkeit gering sein, da in der Vergangenheit die Wochenenden nie von Streiks nennenswert betroffen waren. Allerdings hat LH in der Vergangenheit auch noch nie ganze Tochtergesellschaften im Rahmen des Streiks von einem Tag auf den anderen dicht gemacht, in sofern ist die Vergangenheit nicht zwingend ein Indiz, wie es zukünftig aussehen wird...

Viele Grüße - Dirk
 
Hat jemand für einen Flug Ende letzter Woche (Donnerstag & Freitag) schon eine positive Rückmeldung hinsichtlich der Kompensation von der LH erhalten?
 
Wieviele Flüge hast du denn gebucht und wieviele wurden gecancelt und wieviele hast du angetreten?
Bei mir war es ein One-Way BER–FRA–ATH. Ich habe den Flug damals nicht umgebucht, sondern erstatten lassen (sonst habe ich immer umgebucht und da gab es nie Probleme). Daraufhin kam dann diese Antwort auf meinen Claim.

Das Ganze liegt jetzt beim Anwalt, weil von der Schlichtungsstelle noch folgende Rückmeldung kam:

„Wir kommen auf Ihren Schlichtungsantrag vom 16.03.2026 zurück.
Sie haben eine Forderung gegenüber der Deutschen Lufthansa AG geltend gemacht. Wie bereits mitgeteilt, haben wir Ihren Antrag an die Deutsche Lufthansa AG weitergeleitet.
Dazu können wir Ihnen nun folgende Rückmeldung geben:
Die Fluggesellschaft hat der Schlichtungsstelle mitgeteilt, dass der Verdacht einer Straftat besteht und sie daher keine Zahlung vornehmen wird.
Da in einer solchen Situation das Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten als gestört anzusehen ist, gehen wir davon aus, dass eine Schlichtung keine Aussicht auf Erfolg hätte. Die Schlichtungsstelle lehnt daher eine Schlichtung ab (§ 7 Abs. 1 SRUV Verfahrensordnung i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 4 VSBG).
Ihr Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt unberührt.
Wir betrachten den Vorgang damit als abgeschlossen.“
 
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Bei mir war es ein One-Way BER–FRA–ATH. Ich habe den Flug damals nicht umgebucht, sondern erstatten lassen (sonst habe ich immer umgebucht und da gab es nie Probleme). Daraufhin kam dann diese Antwort auf meinen Claim.

Das Ganze liegt jetzt beim Anwalt, weil von der Schlichtungsstelle noch folgende Rückmeldung kam:

„Wir kommen auf Ihren Schlichtungsantrag vom 16.03.2026 zurück.
Sie haben eine Forderung gegenüber der Deutschen Lufthansa AG geltend gemacht. Wie bereits mitgeteilt, haben wir Ihren Antrag an die Deutsche Lufthansa AG weitergeleitet.
Dazu können wir Ihnen nun folgende Rückmeldung geben:
Die Fluggesellschaft hat der Schlichtungsstelle mitgeteilt, dass der Verdacht einer Straftat besteht und sie daher keine Zahlung vornehmen wird.
Da in einer solchen Situation das Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten als gestört anzusehen ist, gehen wir davon aus, dass eine Schlichtung keine Aussicht auf Erfolg hätte. Die Schlichtungsstelle lehnt daher eine Schlichtung ab (§ 7 Abs. 1 SRUV Verfahrensordnung i. V. m. § 14 Abs. 1 Nr. 4 VSBG).
Ihr Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt unberührt.
Wir betrachten den Vorgang damit als abgeschlossen.“
Und wann hattest du den ursprünglich gebucht?
 
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