LX: Swiss streicht gebuchten Rückflug - was nun?

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douggyheffernan

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
255
0
MUC, LAX
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Sehe gerade dass die Swiss im Juni für einen gebuchten F Award nun den Rückflug gestrichen hat. Scheinbar fliegen sie Freitag nicht mehr von/nach Miami/Zürich.

Hab gerade bei der M&M Hotline angerufen und muß nun auf Rückruf warten.

Was nun? Kann ich verlangen dass sie mich umbuchen oder muß ich notfalls den ganzen Award stornieren? Routing über FRA wäre ja möglich aber für den Tag ist kein Award Platz frei, erst wieder 2 Tage später.
 

flysurfer

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06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Notfalls runabout. ;)

Mein allgemeiner Standpunkt ist in solchen Fragen der, dass die Airline bei Awards dieselben Verpflichtungen hat wie bei einem Kaufticket. Sprich: Zeitnahe Umbuchung auf eine Alternative in der gleichen Serviceklasse, egal bei welcher Airline, sofern es Verfügbarkeit gibt. Und Verfügbarkeit meint physische Verfügbarkeit, nicht irgendeine Buchungsklasse.
 

douggyheffernan

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
255
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MUC, LAX
Seatcounter zeigt auf der Frankfurt Maschine A9/F9 an.
Also wäre das ja kein Problem.
1 Tag Urlaub verlängern wäre auch möglich, dann würde es mit Swiss auch wieder gehen A8/F8 lt. Seatcounter.

Dann schaun mer mal ... :rolleyes:
 

Kalttaucher

RA(L)
08.03.2009
4.910
105
62
am Bodensee
Notfalls runabout. ;)

Mein allgemeiner Standpunkt ist in solchen Fragen der, dass die Airline bei Awards dieselben Verpflichtungen hat wie bei einem Kaufticket. Sprich: Zeitnahe Umbuchung auf eine Alternative in der gleichen Serviceklasse, egal bei welcher Airline, sofern es Verfügbarkeit gibt. Und Verfügbarkeit meint physische Verfügbarkeit, nicht irgendeine Buchungsklasse.

Das sehe ich auch so,wenn nicht hätte man ja keinerlei Planungssicherheit.
 

flysurfer

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06.03.2009
26.001
43
www.vielfliegertreff.de
Das sehe ich auch so,wenn nicht hätte man ja keinerlei Planungssicherheit.

In der Praxis buchen FFPs leider oft nur auf Flüge um, die entsprechende Awardverfügbarkeit haben und bürden dem Kunden dabei gerne auch noch Downgrades auf, natürlich ohne Kompensation. Wahlweise werden die Meilen und Steuern erstattet und der Kunde mit den Konsequenzen allein gelassen.

Vor Gericht dürfte dieses Verhalten allerdings keinen Bestand haben.
 

douggyheffernan

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
255
0
MUC, LAX
So hatte gerade Anruf von der Hotline.

Also auf LH können sie mich angeblich nicht umbuchen (überbucht:rolleyes:), jetzt fragen sie einen Tag später bei Swiss nach und melden sich wieder.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.822
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FRA
So hatte gerade Anruf von der Hotline.

Also auf LH können sie mich angeblich nicht umbuchen (überbucht:rolleyes:), jetzt fragen sie einen Tag später bei Swiss nach und melden sich wieder.

Da würde ich mich aber nicht abwimmeln lassen!!! F (16 Plätze in der 744) überbucht??? Im März bereits für einen Flug im Juni???
 

flysurfer

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06.03.2009
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Da würde ich mich aber nicht abwimmeln lassen!!! F (16 Plätze in der 744) überbucht??? Im März bereits für einen Flug im Juni???

Solch eine Behauptung kann man ja ganz einfach selbst nachprüfen (EF, KVS, SC, Probebuchung, CRS, Reisebüro usw.).

Wenn ich von Agenten angelogen werde, reagiere ich eher unerfreut. Dann gibt's nämlich keine Vertrauensbasis.
 

douggyheffernan

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
255
0
MUC, LAX
Geht doch!
Sehe soeben, dass wir auf den nächsten Tag mit Swiss umgebucht wurden.

Nur die Sitzplätze wurden noch nicht reserviert, soll ich da anrufen oder rufen die mich an?
(y)
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.044
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Notfalls runabout. ;)

Mein allgemeiner Standpunkt ist in solchen Fragen der, dass die Airline bei Awards dieselben Verpflichtungen hat wie bei einem Kaufticket. Sprich: Zeitnahe Umbuchung auf eine Alternative in der gleichen Serviceklasse, egal bei welcher Airline, sofern es Verfügbarkeit gibt. Und Verfügbarkeit meint physische Verfügbarkeit, nicht irgendeine Buchungsklasse.


Ich sehe das "eigentlich" genauso. "eigentlich" deshalb, weil ich mir mal bei ANA die Bedingungen für award - Buchungen durchgelesen habe und da gibt es einige erhebliche Abweichungen von den üblichen Bestimmungen (nach meiner Erinnerung z.B. keine "kostenlose" Übernachtung bei verpaßtem Anschlussflug).
 

flysurfer

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Ich sehe das "eigentlich" genauso. "eigentlich" deshalb, weil ich mir mal bei ANA die Bedingungen für award - Buchungen durchgelesen habe und da gibt es einige erhebliche Abweichungen von den üblichen Bestimmungen (nach meiner Erinnerung z.B. keine "kostenlose" Übernachtung bei verpaßtem Anschlussflug).

Zum Glück unterliegt ein von M&M in Deutschland ausgestelltes Ticket mit LH-Ticketnummer der hiesigen Rechtssprechung. Dein Ansprechpartner ist bei Beförderungsproblemen somit stets LH/M&M und nicht die durchführende Airline.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Zum Glück unterliegt ein von M&M in Deutschland ausgestelltes Ticket mit LH-Ticketnummer der hiesigen Rechtssprechung. Dein Ansprechpartner ist bei Beförderungsproblemen somit stets LH/M&M und nicht die durchführende Airline.

Wobei die sich aber premär immer herauswinden wollen, dass es keine Verfügbarkeit gibt. LBA und SSM sind da auch keinen Deut hilfreich.
 

flysurfer

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Wobei die sich aber premär immer herauswinden wollen, dass es keine Verfügbarkeit gibt. LBA und SSM sind da auch keinen Deut hilfreich.

Ich denke, dass man da mit sanftem Druck schon weiterkommt. Und notfalls kann man sich die von LH geleugnete Ersatzbeförderung dann ja auch selber kaufen und diese dann LH in Rechnung stellen. Selbstverständlich mit anwaltlicher Hilfe und einer Klage, falls die Bezahlung nicht eintritt. Dafür hat man ja eine Rechtsschutzversicherung, und ich würde mal sagen, so ein Verfahren hat sehr große Aussicht auf Erfolg. Das Risiko besteht dann wohl eher dahin, dass sich LH mit einem genauen Auditing des Meilenkontos "rächt" und versucht, ein Haar in der Suppe zu finden.
 

peter42

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09.03.2009
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Ich denke, dass man da mit sanftem Druck schon weiterkommt. Und notfalls kann man sich die von LH geleugnete Ersatzbeförderung dann ja auch selber kaufen und diese dann LH in Rechnung stellen. Selbstverständlich mit anwaltlicher Hilfe und einer Klage, falls die Bezahlung nicht eintritt. Dafür hat man ja eine Rechtsschutzversicherung, und ich würde mal sagen, so ein Verfahren hat sehr große Aussicht auf Erfolg. Das Risiko besteht dann wohl eher dahin, dass sich LH mit einem genauen Auditing des Meilenkontos "rächt" und versucht, ein Haar in der Suppe zu finden.
Also sanfter Druck reicht nicht, Anwalt habe ich nicht probiert, sondern zum Glück iregndwann ein für mich akzeptables Ersatzrouting SELBER gefunden.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
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06.03.2009
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Also sanfter Druck reicht nicht, Anwalt habe ich nicht probiert, sondern zum Glück iregndwann ein für mich akzeptables Ersatzrouting SELBER gefunden.

Letztlich hat als FTer bei LH zum Glück auch für den Notfall einen Ansprechpartner, der einem in solchen Fällen weiterhilft. Und da ich meine M&M-Awards zu 90% auf LH/LX-Metall buche, können die auch immer Plätze freischaufeln.
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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Letztlich hat als FTer bei LH zum Glück auch für den Notfall einen Ansprechpartner, der einem in solchen Fällen weiterhilft. Und da ich meine M&M-Awards zu 90% auf LH/LX-Metall buche, können die auch immer Plätze freischaufeln.

Das Problem war SE-Asia nach NZ... Und dann noch einen akzeptablen Anschluss zu finden!

Michelle konnte da auch nicht helfen.