Würde hier folgendes Greifen:
Annullierung
Der Passagier hat Anspruch wahlweise auf:
Erstattung des Ticketpreises
kostenlosen Rückflug zum Abflugort
anderweitige Beförderung zum Zielort
kostenlose Versorgung und, falls dringend notwendig, eine Hotelübernachtung[1]
Darüber hinaus hat die Fluggesellschaft eine Entschädigung (Ausgleichsleistungen, Art, 5 Abs. 1 c i.V.m. Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004) zu zahlen:
250 € für eine Flugstrecke bis zu 1500 km
400 € für eine Flugstrecke innerhalb der EU von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flugstrecken von einer Entfernung zwischen 1500 und 3500 km
600 € für eine Flugstrecke größer als 3500 km (nicht sofern Ab- und Ankunftsort innerhalb der EU; dafür gilt Punkt 2: > 1500 km innerhalb der EU = 400 €).
Diese Entschädigungszahlungen stehen dem Passagier dann zu
wenn die Fluglinie nicht bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Abflug den Fluggast verständigt hat
oder der Fluggast wird über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhält ein Angebot zu anderweitiger Beförderung, die es ihm ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen
oder er wird über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhält ein Angebot zu anderweitiger Beförderung, die es ihm ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und das Endziel nicht später als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als 2/3/4 Stunden (je nach oben genannter Entfernung) gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, stehen die Ausgleichsleistungen nur zu 50 % zu.